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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-D0-104
Anlage-Nr. :               11d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     10R5704
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            10R5704.03
Radgröße:                                                   7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                            530 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    1935 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi Motor Corporation (J) bzw. Netherlands Car B.V
                                (NL)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
CA0, CA0W, CJ0, DA0, A00         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40333 110 Nm
                                 M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-D0-104
Anlage-Nr. :               11d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                            CA0
ABE / EG-Genehmigung:           G005
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 103   Mitsubishi Colt,            185/55R15                         A01) bis A10)
              Mitsubishi Colt 16V         M00)                              K03)K04)K15)K21)
                                                                            S02)
 50 bis 103         Mitsubishi Lancer     185/55R15                         A01) bis A10)
                                          M00)                              K15)K21)S02)
G005/NT07           830/830                                                 4/100/56,1



Typ:                           CA0
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/79*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83           Mitsubishi Lancer,         185/55R15                          A02) bis A10)
              Station Wagon              M00)                               S02)
              (außer Ausführungen mit
              Allradantrieb)
e1*96/79*0061*01E   830/925(1025)                                           4/100/56,1



Typ:                            CA0W
ABE / EG-Genehmigung:           G230
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 83    Mitsubishi Lancer           185/55R15                         A02) bis A10)
              Station Wagon               M00)                              S02)
              (außer Ausführungen mit
              Allradantrieb)              195/50R15
G230/NT05E          830/900                                                 4/100/56,1



Typ:                         DA0
ABE / EG-Genehmigung:        e4*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 73     Carisma                 195/50R15                            A01) bis A10)
                                                                            K15)K18)K20)S02)
                                          195/55R15

                                          205/50R15
e4*93/81*0005*06E   900/870                                                 4/100/56,0



Typ:                            CJ0
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0031*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 76    Mitsubishi Colt,            185/55R15                         A02)bis A10)
              Mitsubishi Lancer           M00)                              S02)

                                          195/50R15
                                          A01) K15)
e1*93/81*0031*05E   820/720 (790)                                           4/100/56,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-D0-104
Anlage-Nr. :               11d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
A00                              e1*2007/46*0951*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 59       Mitsubishi Space Star     195/45R15                         A02) bis A10)
                                          A01) K03)K04) K16) K51)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-D0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
         Sicke bis zur Stoßfängeroberkante um 10mm zu weiten,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers im Radhaus ist abzutrennen und die
         Befestigungsschraube zu entfernen,
     - der Stoßfänger ist klebend zu befestigen.




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 11d mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.08.2015




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