Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-E0-104 Anlage-Nr. : 11d Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 10R5704 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 10R5704.03 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 37 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1 geprüfte Radlast: 530 kg bei Reifenabrollumfang: 1935 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi Motor Corporation (J) bzw. Netherlands Car B.V (NL) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CA0, CA0W, CJ0, DA0, A00 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm M12x1,5 RA-000717-E0-104-11d~MI-4-100-56-ET37_10R5704 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-E0-104 Anlage-Nr. : 11d Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: CA0 ABE / EG-Genehmigung: G005 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 103 Mitsubishi Colt, 185/55R15 A01) bis A10) Mitsubishi Colt 16V M00) K03)K04)K15)K21) S02) 50 bis 103 Mitsubishi Lancer 185/55R15 A01) bis A10) M00) K15)K21)S02) G005/NT07 830/830 4/100/56,1 Typ: CA0 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0061*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 Mitsubishi Lancer, 185/55R15 A02) bis A10) Station Wagon M00) S02) (außer Ausführungen mit Allradantrieb) e1*96/79*0061*01E 830/925(1025) 4/100/56,1 Typ: CA0W ABE / EG-Genehmigung: G230 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 83 Mitsubishi Lancer 185/55R15 A02) bis A10) Station Wagon M00) S02) (außer Ausführungen mit Allradantrieb) 195/50R15 G230/NT05E 830/900 4/100/56,1 Typ: DA0 ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 73 Carisma 195/50R15 A01) bis A10) K15)K18)K20)S02) 195/55R15 205/50R15 e4*93/81*0005*06E 900/870 4/100/56,0 Typ: CJ0 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0031*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 76 Mitsubishi Colt, 185/55R15 A02)bis A10) Mitsubishi Lancer M00) S02) 195/50R15 A01) K15) e1*93/81*0031*05E 820/720 (790) 4/100/56,0 RA-000717-E0-104-11d~MI-4-100-56-ET37_10R5704 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-E0-104 Anlage-Nr. : 11d Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A00 e1*2007/46*0951*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 52 bis 59 Mitsubishi Space Star 195/45R15 A02) bis A10) A01) K03)K04) K16) K51) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. RA-000717-E0-104-11d~MI-4-100-56-ET37_10R5704 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-E0-104 Anlage-Nr. : 11d Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante um 10mm zu weiten, - die Befestigungslasche des Stoßfängers im Radhaus ist abzutrennen und die Befestigungsschraube zu entfernen, - der Stoßfänger ist klebend zu befestigen. RA-000717-E0-104-11d~MI-4-100-56-ET37_10R5704 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-E0-104 Anlage-Nr. : 11d Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 11d mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 14.08.2015 RA-000717-E0-104-11d~MI-4-100-56-ET37_10R5704