Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 10R5704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 10R5704.03
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 37 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 5 Ø68 Ø59.1
geprüfte Radlast: 530 kg
bei Reifenabrollumfang: 1935 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Motor Company Ltd. Tokyo / Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B12, K11, N13, N14, N15 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40352 110 Nm
M12x1,25
Typ: N13
ABE / EG-Genehmigung: E287
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 66 Nissan Sunny, 185/55R15 A01) bis A10)
Nissan Sunny K M00) F05)K11)K12)
(Stufenheck) K32)K33)K38)
40 bis 92 Nissan Sunny, 195/50R15
Nissan Sunny K
(2/4 -türig mit Heckklappe)
4/100/59,1
RA-000717-A0-104-14~NI-4-100-59-ET37_10R5704.docx
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Nr. : RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ: B12
ABE / EG-Genehmigung: E301
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 92 Nissan Sunny, 185/55R15 A01) bis A10)
Nissan Sunny K M00) F05)K11)K12)
(Coupé) K32)K33)K38)
195/50R15
4/100/59,1
Typ: N14
ABE / EG-Genehmigung: F666
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 105 Nissan Sunny 185/55R15 A02) bis A10)
E01)M00)
F666/NT5E 870/760 4/100/59,1
Typ: K11
ABE / EG-Genehmigung: G220; e11*93/81*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 60 Nissan Micra 195/45R15 A01) bis A10)
K16)K20)K26)
K31)
e11*93/81*0021*08 760/760 4/100/59,1
Typ: N15
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0025*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 73 Nissan Almera 195/50R15 A01) bis A10)
K24)K35)
205/50R15
105 Nissan Almera 2.0 GTI 195/55R15
205/50R15
e1*93/81*0025*03E 920/825 4/100/59,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000717-A0-104-14~NI-4-100-59-ET37_10R5704.docx
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Nr. : RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
E01) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
F05) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
RA-000717-A0-104-14~NI-4-100-59-ET37_10R5704.docx
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Nr. : RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. : 14
Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin um 10 mm nachzuarbeiten. Kontrolle durch
Kreisfahrt.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K31) Bei Fahrzeugausführungen mit dem 40 kW - Motor, die serienmäßig nur die
Bereifungsgröße 155/70R13 eingetragen haben, ist die Auflage K24) anzuwenden.
K32) An Achse 2 sind in das Radhaus hineinragenden Anbauteile entsprechend der
umgebördelten Radhausausschnittkante zu kürzen.
K33) An Achse 1 sind Karosserieteile, die serienmäßig an den umzubördelnden
Radhausausschnittkanten verschraubt sind, in diesem Bereich zu verkleben.
K35) An Achse 1 ist der Motorspritzschutz (Kunststoffabdeckung) im Bereich vor der
Vorderachse auszuschneiden oder durch Erwärmung zur Fahrzeugmitte hin
nachzuarbeiten.
K38) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Kotflügelausstellung - etwa in Türhöhe
- an das äußere Karosserieblech anzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 13.02.2013
RA-000717-A0-104-14~NI-4-100-59-ET37_10R5704.docx