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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     10R5704
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             10R5704.03
Radgröße:                                                   7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                       4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             5 Ø68 Ø59.1
geprüfte Radlast:                                            530 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     1935 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Motor Company Ltd. Tokyo / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
B12, K11, N13, N14, N15          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP40352 110 Nm
                                 M12x1,25




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               14
Seite :                    2/5                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                             N13
ABE / EG-Genehmigung:            E287
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 66    Nissan Sunny,                 185/55R15                         A01) bis A10)
              Nissan Sunny K                M00)                              F05)K11)K12)
              (Stufenheck)                                                    K32)K33)K38)
 40 bis 92    Nissan Sunny,                 195/50R15
              Nissan Sunny K
              (2/4 -türig mit Heckklappe)
                                                                              4/100/59,1



Typ:                         B12
ABE / EG-Genehmigung:        E301
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 92    Nissan Sunny,                 185/55R15                         A01) bis A10)
              Nissan Sunny K                M00)                              F05)K11)K12)
              (Coupé)                                                         K32)K33)K38)
                                            195/50R15
                                                                              4/100/59,1



Typ:                         N14
ABE / EG-Genehmigung:        F666
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 105   Nissan Sunny                  185/55R15                         A02) bis A10)
                                            E01)M00)

F666/NT5E           870/760                                                   4/100/59,1



Typ:                         K11
ABE / EG-Genehmigung:        G220; e11*93/81*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 60    Nissan Micra            195/45R15                               A01) bis A10)
                                                                              K16)K20)K26)
                                                                              K31)
e11*93/81*0021*08   760/760                                                   4/100/59,1



Typ:                         N15
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0025*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 73    Nissan Almera            195/50R15                              A01) bis A10)
                                                                              K24)K35)
                                            205/50R15
 105                Nissan Almera 2.0 GTI   195/55R15

                                            205/50R15
e1*93/81*0025*03E   920/825                                                   4/100/59,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


E01) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

F05) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
     Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin um 10 mm nachzuarbeiten. Kontrolle durch
     Kreisfahrt.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K31) Bei Fahrzeugausführungen mit dem 40 kW - Motor, die serienmäßig nur die
     Bereifungsgröße 155/70R13 eingetragen haben, ist die Auflage K24) anzuwenden.

K32) An Achse 2 sind in das Radhaus hineinragenden Anbauteile entsprechend der
     umgebördelten Radhausausschnittkante zu kürzen.

K33) An Achse 1 sind Karosserieteile, die serienmäßig an den umzubördelnden
     Radhausausschnittkanten verschraubt sind, in diesem Bereich zu verkleben.

K35) An Achse 1 ist der Motorspritzschutz (Kunststoffabdeckung) im Bereich vor der
     Vorderachse auszuschneiden oder durch Erwärmung zur Fahrzeugmitte hin
     nachzuarbeiten.

K38) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Kotflügelausstellung - etwa in Türhöhe
     - an das äußere Karosserieblech anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.02.2013




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