Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    1/4                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      10R5704
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Radausführung:                                              10R5704.03
Radgröße:                                                     7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                             37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                        68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                              530 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      1935 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke       : Opel

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
H-B, GMIA                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40335 110 Nm
                                   M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
H00                                bis NT 07                                    ZP40378 110 Nm
                                   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                                   M12x1,25
                                   ab NT 08                                     ZP40335 110 Nm
                                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                   M12x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ:                         H00
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0141*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 59    Opel Agila               195/45R15                              A01) bis A10)
                                                                              B26)K83)

e1*98/14*0141*12   810/755(770)                                               4/100/54



RA-000717-A0-104-10d~OP-4-100-54-ET37_10R5704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    2/4                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIA                               e50*2001/116*0010*..
H-B                                e4*2001/116*0135*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69       Opel Agila, Agila LPG       185/55R15                         A02) bis A10)
                                            A01)K01)K04)K28)M00)

                                           185/60R15
                                           A01)K01)K04)K13)K19)K28)M00)

                                           195/50R15
                                           A01)K01)K02)K28)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.



RA-000717-A0-104-10d~OP-4-100-54-ET37_10R5704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    3/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

B26) An Achse 2 sind die Halteklammern der Handbremsseile zu lösen, umzudrehen und
     innerhalb des Längslenkers wieder zu befestigen, so dass die Öse nach innen weist
     (zwecks Abstand des Felgeninnenhorns zum Bremsseil).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.



RA-000717-A0-104-10d~OP-4-100-54-ET37_10R5704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskanten sind im Bereich von Schweller bis zum hinteren Stoßfänger auf
         eine Restbreite von ca. 5 mm komplett umzulegen,
     - der ins Radhaus ragende Befestigungspunkt des hinteren Stoßfängers ist auf eine
         Restbreite von ca. 7 mm abzuschleifen,
     - die Ecke des hinteren Stoßfängers ist durch eine Blechschraube zu befestigen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von oben (Restbreite der
         Stoßfängerkante oben wie umgelegte Radhauskante) nach unten auslaufend auf
         Serienbreite zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




Die Anlage Nr. 10d mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.02.2013




RA-000717-A0-104-10d~OP-4-100-54-ET37_10R5704.docx