Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 1 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 10R5704 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 10R5704.03 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 37 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø68 Ø56.6 geprüfte Radlast: 530 kg bei Reifenabrollumfang: 1935 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A-H, A-H/C, A-H/NB, A-H/SW, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40356 110 Nm Ascona-C, Ascona-C-CC, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Calibra-A, Corsa-C, GMIB, GMIC, GMIH, GMIJ, J96, J96/KOMBI, Kadett-D, Kadett-E, Kadett-E-Cabrio, Kadett-E- Caravan, Kadett-E-CC, Opel Astra-F, Opel Astra-F-Cabrio, Opel Astra-F-Caravan, Opel Astra-F-CC, Opel Corsa-B, S93, S93Coupe, S-D, S-D/V, S- D/Van, T92, T92/Conv, T92/Kombi, T98, T98/CNG, T98/Kombi, T98/NB, T98C, Vectra-A, Vectra-A-CC, Vectra- A-X, X01/Z12XE MT, X01Monocab, X-C/Roadster RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 2 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: Ascona-C ABE / EG-Genehmigung: C265; C265/1; C265/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Ascona 195/50R15 A01) bis A10) F21) 205/50R15 K14) 215/45R15 85 bis 95 Ascona-Sprint Irmscher- 205/50R15 A01) bis A10) Paket K14) F21) 835/740 4/100/56,5 Typ: Ascona-C-CC ABE / EG-Genehmigung: C266; C266/1; C266/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 95 Ascona-CC 195/50R15 A01) bis A10) F21) 205/50R15 K14) 215/45R15 825/760 4/100/56,5 Typ: Kadett-D ABE / EG-Genehmigung: B300; B300/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 29 bis 85 Kadett-D 195/50R15 A01) bis A10) K08)K11)K14) 205/50R15 215/45R15 4/100/56,6 Typ: Kadett-E-CC ABE / EG-Genehmigung: D559; D559/1; D559/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 115 Kadett-E 195/45R15 A01) bis A10) E45) G01)K14) K03a)K38) 205/45R15 K12)K39)K40) 195/50R15 K12)K26)K39)K40) RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 3 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: Kadett-E-Caravan ABE / EG-Genehmigung: D560; D560/1; D560/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Kadett- E-Caravan 195/45R15 A01) bis A10) E45)G01)K14) K03a)K38) 195/50R15 K12)K26)K39)K40) 205/45R15 K12)K39)K40) 4/100/56,5 Typ: Kadett-E ABE / EG-Genehmigung: E023; E023/1; E023/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Kadett-E 195/45R15 A01) bis A10) E45)G01)K14) K03a)K38) 205/45R15 K12)K39)K40) 85 bis 95 Kadett-Sprint Irmscher- 195/50R15 Paket K12)K26)K39)K40) 4/100/56,5 Typ: Kadett-E-Cabrio ABE / EG-Genehmigung: E388; E388/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Kadett-E-Cabrio, 195/45R15 A01) bis A10) Kadett-E-Cabrio-GSI E45)G01)K14) K03a)K38) 205/45R15 K12)K39)K40) 195/50R15 K12)K26)K39)K40) 4/100/56,6 RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 4 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: Vectra-A ABE / EG-Genehmigung: E947 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 95 Vectra 195/50R15 A01) bis A10) G13) K03a) 195/55R15 205/50R15 K14) 205/55R15 K14) 215/45R15 G13)K14) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R15 225/50R15 A01) bis A10) K03a)K16) 4/100/56,6 RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 5 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: Vectra-A ABE / EG-Genehmigung: E947/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 66 Vectra 195/50R15 A01) bis A10) G13) K03a) 85 bis 95 Vectra 195/55R15 (bis Nachtrag 03) 195/60R15 G12) 205/50R15 K14) 205/55R15 K14) 215/45R15 G13)K14) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R15 225/50R15 A01) bis A10) E44)K03a)K16) 85 bis 100 Vectra 195/50R15 A01) bis A10) (ab Nachtrag 04) G13)K14) K03a) 195/55R15 K14) 195/60R15 G12)K16) 205/50R15 K16) 205/55R15 K16) 215/45R15 G13)K16) RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 6 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: Vectra-A-CC ABE / EG-Genehmigung: E948 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 95 Vectra 195/50R15 A01) bis A10) G13) K03a) 195/55R15 K14) 205/50R15 K14) 205/55R15 K14) 215/45R15 G13) K14) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R15 225/50R15 A01) bis A10) K03a)K16) 4/100/56,6 RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 7 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: Vectra-A-CC ABE / EG-Genehmigung: E948/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 66 Vectra 195/50R15 A01) bis A10) G13) K03a) 85 bis 95 Vectra 195/55R15 (bis Nachtrag 03) 195/60R15 G12) 205/50R15 K14) 205/55R15 K14) 215/45R15 G13) K14) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R15 225/50R15 A01) bis A10) K03a)K16) 85 bis 100 Vectra 195/50R15 A01) bis A10) (ab Nachtrag 04) G13)K14) K03a) 195/55R15 K14) 195/60R15 G12) K16) 205/50R15 K16) 205/55R15 K16) 215/45R15 G13)K16) E948/1/NT10 945/840 4/100/56,6 RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 8 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: Vectra-A-X ABE / EG-Genehmigung: E951; E951/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 110 Vectra 4 x 4, 195/60R15 A01) bis A10) Vectra 2000 4 x 4, K03a) Vectra 2000 205/55R15 K14) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R15 225/50R15 A01) bis A10) K03a)K16) E951/1/NT06E 920/915 4/100/56,5 Typ: Calibra-A ABE / EG-Genehmigung: F406 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Calibra 195/55R15 A01) bis A10) E04) K03a) 195/60R15 205/55R15 215/50R15 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R15 225/50R15 A01) bis A10) K03a)K14) F406/NT15 915/830 4/100/56,6 Typ: Opel Astra-F-Caravan ABE / EG-Genehmigung: F854 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 110 Astra Caravan 195/50R15 A01) bis A10) E43) K03a)K33) E42) 195/55R15 E43) 205/50R15 215/45R15 F854/NT15 900/860 4/100/56,5 RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 9 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: Opel Astra-F-CC ABE / EG-Genehmigung: F857 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 110 Astra 195/50R15 A01) bis A10) E43) K03a)K33) 195/55R15 E43) 205/50R15 215/45R15 F857/NT14 900/765 4/100/56,6 Typ: Opel Astra-F ABE / EG-Genehmigung: G065 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 100 Astra 195/50R15 A01) bis A10) K03a)K33) 195/55R15 205/50R15 215/45R15 G065/NT11 900/765 4/100/56,5 Typ: Opel Astra-F-Cabrio ABE / EG-Genehmigung: G372 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 52 bis 85 Astra Cabrio 195/50R15 A01) bis A10) K03a)K33) 195/55R15 205/50R15 215/45R15 G372/NT08 850/800 4/100/56,5 Typ: Opel Corsa-B ABE / EG-Genehmigung: G290 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 80 Corsa 195/45R15 A01) bis A10) K03a)K04a)K31) G290/NT08 775/680 4/100/56,5 RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 10 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: S93 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0053*.., e1*98/14*0053*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 78 Corsa -B 195/45R15 A01) bis A10) K03)K04)K31) e1*96/27*0053*10 840/700(745) 4/100/56,5 Typ: S93Coupe ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0014*.., e1*95/54*0014*.., e1*98/14*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 78 Opel Tigra-A, 185/55R15 A01) bis A10) Vauxhall Tigra-A K37)M00) 195/45R15 G01) 195/50R15 K03)K04)K26)K37) 205/45R15 K03)K04)K37) e1*98/14*0014*11 805/650 4/100/56,5 Typ: T92/Kombi ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0075*.., e1*98/14*0075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Astra-F-Caravan 195/50R15 A01) bis A10) (4-Loch) E42) K03)K33) 195/55R15 205/50R15 215/45R15 e1*98/14*0075*04 900/845 (925) 4/100/56,5 Typ: T92 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0074*.., e1*98/14*0074*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Astra-F, 195/50R15 A01) bis A10) Astra-F-CC K03)K33) (4-Loch) 195/55R15 205/50R15 215/45R15 e1*98/14*0074*04 900/800 (900) 4/100/56,6 RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 11 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: T92/Conv ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Astra-F-Cabrio 195/50R15 A01) bis A10) (4-Loch) K03)K33) 195/55R15 205/50R15 215/45R15 e1*96/79*0076*00 865/800 4/100/56,5 Typ: J96 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0030*.., e1*95/54*0030*.., e1*98/14*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 92 Opel Vectra-B, 195/55R15 A02) bis A10) Opel Vectra-B-CC (4-Loch) 195/60R15 G09) 195/65R15 G10) 205/50R15 G18) 205/55R15 205/60R15 G10) 215/50R15 A01)K15)K18) 225/50R15 A01)K15)K18) e1*98/14*0030*17 1055/945(1000) 4/100/56,5 RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 12 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: J96/KOMBI ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0044*.., e1*98/14*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 92 Opel Vectra-B-Caravan 195/55R15 A02) bis A10) (4-Loch) 195/60R15 195/65R15 G10) 205/50R15 G18) 205/55R15 205/60R15 G10) 215/50R15 A01)K15)K18) 225/50R15 A01)K15)K18) e1*95/54*0044*13 1055/1025(1080) 4/100/56,5 Typ: T98 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0086*.. , e1*98/14*0086*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 92 Opel Astra-G 185/65R15 A02) bis A10) (Schrägheck 3-, 5-türig, E05)M00) E20) 4-Loch) 195/50R15 195/55R15 195/60R15 A01)K43) 205/50R15 205/55R15 A01)K43) 215/50R15 A01)K15)K43) 225/50R15 A01)K03)K04)K16)K43) e1*98/14*0086*21E 1015/820(895) 4/100/56,5 RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 13 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: T98/Kombi ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0087*.., e1*98/14*0087*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 92 Opel Astra-G-Caravan 185/65R15 A02) bis A10) (Kombi, 4-Loch) E05)M00) 195/50R15 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 215/50R15 225/50R15 A01)K03)K04) e1*98/14*0087*16 1005/885(960) 4/100/56,5 Typ: T98/CNG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0216*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 71 Opel Astra-G-Caravan CNG185/65R15 A02) bis A10) (Kombi) E05)M00) 195/50R15 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 215/50R15 225/50R15 A01)K03)K04) e1*2001/116*0216*03 885/1000 4/100/56,5 RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 14 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: T98/NB ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0101*.., e1*98/14*0101*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 92 Opel Astra-G 185/65R15 A02) bis A10) (Stufenheck 4-türig, 4-Loch) E05)M00) 195/50R15 195/55R15 195/60R15 A01)K43) 205/50R15 205/55R15 A01)K43) 215/50R15 A01)K15)K43) 225/50R15 A01)K03)K04)K16)K43) e1*98/14*0101*17E 1035/820(895) 4/100/56,5 Typ: T98C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 92 Astra-G-Coupe, 185/65R15 M+S A01) bis A10) Astra-G-Cabrio M00) K43) (4-Loch) 195/60R15 205/55R15 215/50R15 225/50R15 K03)K04)K15) e1*98/14*0132*15E 955/845 (840) 4/100/56,5 RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 15 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: Corsa-C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0148*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 92 Corsa C (4-Loch) 185/55R15 A01) bis A10) M00) E20)K54)K55) 195/50R15 205/45R15 e1*98/14*0148*12E 880/760(805) 4/100/56,5 Typ: Corsa-C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0148*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 92 Corsa C (4-Loch) 185/55R15 A01) bis A10) M00) E20)K54)K55) 195/50R15 205/45R15 e1*98/14*0148*12E 880/760(805) 4/100/56,5 Typ: X01/Z12XE MT ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0215*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 59 Corsa C Dual Fuel 185/55R15 A01) bis A10) M00) E20)K54)K55) 195/50R15 205/45R15 e11*2001/116*0215*02 770/705 (750) 4/100/56,5 Typ: X01Monocab ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0215*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 92 Meriva-A (4-Loch) 185/60R15 A02) bis A10) A93)M00)ER1) 195/55R15 A01)K03)K04) 205/50R15 A01)K03)K04)K67) e1*2001/116*0215*15 1065/950(975) 4/100/56,5 RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 16 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: GMIC ABE / EG-Genehmigung: e50*2001/116*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 77 Meriva LPG 185/60R15 A02) bis A10) A93)M00) 195/55R15 A01)K03)K04) 205/50R15 A01)K03)K04)K67) e50*2007/46*0002*02 960/950(975) 4/100/56,5 Typ: X-C/Roadster ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0227*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 92 Tigra 185/55R15 A02) bis A10) A93)M00) 185/60R15 M00) 195/55R15 195/60R15 51 bis 92 Tigra 205/50R15 A01) bis A10) K04) 205/55R15 e11*2001/116*0227*08 895/680(0) 4/100/56,5 RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 17 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A-H e1*2001/116*0261*.. A-H e1*2007/46*0344*.. A-H e11*2001/116*0246*.. A-H e11*2001/116*0247*.. A-H/C e4*2001/116*0094*.. A-H/NB e1*2001/116*0454*.. A-H/NB e1*2007/46*0340*.. A-H/SW e1*2001/116*0293*.. A-H/SW e1*2007/46*0341*.. GMIH e50*2001/116*0007*.. GMIJ e50*2001/116*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Opel Astra 185/65R15 A02) bis A10) (Limousine 3- u. 5-türig, A93)M00)N195) EF0) Kombi, StationWagon; 4- Loch) 195/60R15 A93) 195/65R15 A93) 205/60R15 A93) 215/55R15 215/60R15 225/55R15 RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 18 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GMIB e50*2001/116*0001*.. S-D e1*2001/116*0379*.. S-D/V e50*2007/46*0055*.. S-D/Van e1*2007/46*0505*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 74 Opel Corsa, Corsa Van, 185/65R15 A02) bis A10) Corsa LPG A93)M00)N195) (4-Loch) 185/65R15 M+S A93)M00) 195/60R15 205/55R15 205/60R15 215/55R15 A01)K04) 225/50R15 A01)K03)K04)K75) 225/55R15 A01)G5L)K03)K04)K75) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 19 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L). RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 20 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 E42) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße 165R14 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E43) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E44) Nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit 2,0- Liter-Motor mit ABE-Nr. E947/1 ab Nachtrag IV und ABE-Nr. E948/1 ab Nachtrag IV (größere Spurweite Achse 2). E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 155R13 ausgerüstet sind , oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1000 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. F21) Der Einbau von Stabilisatoren an Achse 1 und 2 ist erforderlich. Für Fahrzeugausführungen mit ABE-Nr. C265 sind, sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, verlängerte (verstärkte) Achsausleger an Achse 2 einzubauen. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G09) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/70R14 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G10) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R14 und/oder 185/70R14 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G12) Bei Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße nicht bereits serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 21 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 G13) Bei Fahrzeugen mit Geschwindigkeitsmesser (-Wegdrehzahl=1068 oder 8405) sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten (entfällt, sofern Reifengröße 175/70R14 oder 195/60R14 serienmäßig eingetragen ist). G18) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 175/70R14 nicht bereits serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K08) Bei nicht ausreichender Radabdeckung ist durch den Anbau einer geeigneten Kotflügelverbreiterung, soweit serienmäßig nicht bereits vorhanden, für eine ausreichende Abdeckung des Reifens und des Rades (EG-Richtlinie) oder der Reifenlauffläche (Richtlinien zu § 36a StVZO) zu sorgen. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 22 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination an Achse 2 sicherzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Kunststoffverbreiterungsschale ist abzuschrauben und an den mittleren drei Befestigungsstellen mit 3 mm Unterlegscheiben zu unterlegen. Die betreffenden Kunststoffmuttern sind auf eine Resthöhe von 3 mm und die herausragenden Schraubenspitzen so zu kürzen, dass sie nicht herausragen. - Die Radhausblechkante ist ab dem Stoßfänger auf ca. 350 mm Länge um ca. 5 mm nach außen zu formen. (Kontrollmöglichkeit: Tangente an der Reifenflanke zeigt gerade noch innen an der verformten Blechkante vorbei.) - Des weiteren ist das Radhausblech oberhalb der verformten Blechkante um ca. 3..5 mm nach außen zu treiben (Bereich: ca. 200 mm lang und ca. 35 mm hoch, beginnend etwa 40 mm oberhalb der Radausschnittkante). K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist ab Stoßfänger nach vorn hin bis ca. 100 mm unterhalb der Seitenleiste umzulegen, - zusätzlich ist das Innenradhausblech an das äußere anzuformen, und zwar in einem Bereich von ca. 200 mm vor und 100 mm hinter der Radmitte auf einer Breite von ca. 30 mm (Bereich beginnt etwa 70 mm oberhalb der Radhauskante), - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach außen aufzuweiten. K37) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich oberhalb des seitlichen Kunststoffschwellers umzulegen. - Die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffschwellers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen. K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten, ist im vorderen rechten Radhaus die Befestigung der Ölkühlerschläuche so zu versetzen, dass sie nicht ins Radhaus ragt. (Kontrolle der ausreichenden Freigängigkeit durch Kreisfahrt möglich.) RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 23 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 K39) An Achse 1 ist durch Nacharbeit im Stoßstangenbereich für ausreichende Freigängigkeit zu sorgen. (Kontrolle der ausreichenden Freigängigkeit durch Kreisfahrt möglich.) K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination an Achse 2 sicherzustellen, soll der seitliche/horizontale Abstand der (umgelegten) Kotflügelkante zur Reifenflanke min. 10 mm betragen. K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K54) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoffverbreiterungen im Bereich vom Schweller bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. Die ins Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der Verbreiterungen sind bis auf Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen. K55) An Achse 2 sind zusätzlich die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers im Bereich bis 45° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an den Schraubenkopf) zu kürzen, - die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett nach außen zu treiben, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke). K75) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten, - vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite - gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 24 / 24 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Die Anlage Nr. 12b mit den Blättern 1 bis 24 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 13.02.2013 RA-000717-A0-104-12b~OP-4-100-56_5-ET37_10R5704.docx