Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-C0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 1 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 10R5704 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 10R5704.03 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 37 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15 geprüfte Radlast: 530 kg bei Reifenabrollumfang: 1935 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) bzw. Matra(F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment M, R, P, N, B/C57 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm AG, B, B56, BA, DA, EA, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 120 Nm J11/13, JA, K56, KA, LA, W, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm FW RA-000717-C0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-C0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 2 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: J11/13 ABE / EG-Genehmigung: D767 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 80 Renault Espace 205/50R15 A02) bis A10) 87 Renault Espace 195/60R15 205/55R15 D767NT07E 1030/980 4/100/60,0 Typ: B56 ABE / EG-Genehmigung: G638 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 83 Renault Laguna 195/55R15 A01) bis A10) K03a)K35)S04) 205/50R15 G638/NT06E 1020/905 4/100/60 Typ: B56 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0012*.. , e2*98/14*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 84 Renault Laguna 195/55R15 A01) bis A10) (4-Loch Fahrzeuge mit ER6)K03)K35)S04) Serie185/65R14-86 ww. 195/60R15 195/60R15-87) E05) 205/50R15 61 Renault Laguna 195/60R15 A01) bis A10) (4-Loch Fahrzeuge mit E05) K03)K35)S04) Serie185/65R14-86 ww. 195/60R15-87) 205/50R15 61 bis 102 Renault Laguna 195/60R15 A01) bis A10) (4-Loch Fahrzeuge mit E05) ER2)K03)K35)S04) Serie 195/65R15-91ww. 195/60R15-87 ww. 195/65R15 205/60R15-91) 205/60R15 e2*98/14*0012*20E 1160/1000 4/100/60 RA-000717-C0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-C0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 3 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: K56 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0011*.., e2*98/14*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 69 Renault Laguna Grand Tour 195/60R15 A01) bis A10) (4-Loch Fahrzeuge mit E05) ER6)K35)S04) Serie 185/65R14-86 ww. 195/60R15-87) 205/50R15 215/50R15 205/55R15 G01) 61 bis 84 Renault Laguna Grand Tour 225/50R15 A01) bis A10) (4-Loch Fahrzeuge mit E44)ER8)K35)K36)S04) Serie 195/65R14-89/90 ) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R15 225/50R15 A01) bis A10) E44)ER8)K35)K36)S04) 61 bis 102 Renault Laguna Grand Tour 195/60R15 A01) bis A10) (4-Loch Fahrzeuge mit E45)ER7)K35)K36)S04) Serie 195/60R15-88) 185/65R15 M+S M00) 61 bis 102 Renault Laguna Grand Tour 205/60R15 A01) bis A10) (4-Loch Fahrzeuge mit E43)ER7)K35)K36)S04) Serie 195/65R15-91) e2*98/14*0011*21E 4/100/60 RA-000717-C0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-C0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 4 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: BA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0010*.. , e2*98/14*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 84 Renault Megane 185/55R15 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie 13Zoll G24)M00) S04) ww.14Zoll und ww. 15Zoll) 195/50R15 A01)K15) 195/55R15 A01)G25)K15) 205/50R15 A01)G24)K15)K39) 59 bis 108 Renault Megane 185/60R15 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie 15Zoll E05)M00) K15)S04) ww.16Zoll) 195/55R15 205/50R15 K39) e2*98/14*0010*30E 950/860 4/100/60 RA-000717-C0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-C0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 5 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: DA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0009*.., e2*98/14*0009*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 84 Renault Megane Coach 185/55R15 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie 13Zoll G24)M00) S04) ww. 14Zoll oder ww.15Zoll) 195/50R15 195/55R15 A01)G25)K15) 205/50R15 A01)G24)K15)K39) 72 bis 108 Renault Megane Coach 185/55R15 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie 15Zoll E05)M00) K15)S04) ww.16Zoll) 195/55R15 205/50R15 K39) 72 bis 79 Renault Megane Coach 185/60R15 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie E05)M00) S04) 185/60R15) 195/55R15 A01)K15) 205/50R15 A01)K15)K39) 103 Renault Megane Coach 185/55R15 M+S A02) bis A10) M00) S04) e2*98/14*0009*26 950/860 4/100/60 RA-000717-C0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-C0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 6 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: JA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 Renault Megane Scenic 195/55R15 A02) bis A10) (Serie 175/70R14) E46)S04) 205/50R15 205/50R15 47 bis 84 Renault Megane Scenic 195/60R15 A02) bis A10) (Serie 185/70R14) E47)S04) 205/55R15 47 bis 103 Renault Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10) (Serie 185/65R15 bzw. E05)M00) E48)S04) 195/60R15 ) 195/60R15 205/55R15 e2*98/14*0068*11 1050/1000 4/100/60 Typ: JA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 103 Renault Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10) (nur Frontantrieb E05)M00) S04) Fahrzeugausf. ab EG- Genehmigungs Nr. 195/60R15 e2*98/14*0068*12 Serie 185/65R15 bzw. 195/60R15 205/55R15 bzw. 205/55R15 ) e2*98/14*0068*33E 1050/1000 4/100/60 RA-000717-C0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-C0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 7 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: LA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0072*.. , e2*98/14*0072*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 84 Renault Megane Classic 185/55R15 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie 13Zoll G24)M00) S04) ww.14Zoll und ww. 15Zoll) 195/50R15 A01)K15) 195/55R15 A01)G25)K15) 205/50R15 A01)G24)K15)K39) 59 bis 85 Renault Megane Classic 185/60R15 (Fahrzeuge mit Serie nur E05)M00) 15Zoll) 195/55R15 A01)K15) 205/50R15 A01)K15) e2*98/14*0072*27E 950/870 4/100/60 RA-000717-C0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-C0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 8 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: EA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0103*.. , e2*98/14*0103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 84 Renault Megane Cabriolet 185/55R15 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie 13 Zoll M00) K15)S04) ww.14Zoll und ww. 15Zoll) 195/50R15 195/55R15 G25) 205/50R15 K39) 79 bis 102 Renault Megane Cabriolet 185/55R15 (Fahrzeuge mit Serie nur M00) 15Zoll) 185/60R15 M00) 195/50R15 195/55R15 205/50R15 K39) 103 bis 108 Renault Megane Cabriolet 185/55R15 M+S M00) e2*98/14*0103*24E 890/860 4/100/60 Typ: KA ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0192*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 85 Renault Megane Grandtour 185/60R15 A02) bis A10) M00) 195/55R15 205/50R15 e2*98/14*0192*17E 950/950 4/100/60 RA-000717-C0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-C0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 9 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 99 Renault Megane 195/60R15 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) A93) EF0) 195/65R15 ER2) 205/60R15 A93)ER7) 215/60R15 ER3) 225/55R15 ER7) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 99 Renault Megane Break 195/60R15 A02) bis A10) (Kombi) A93) EF0) 195/65R15 ER2) 205/60R15 A93) 215/60R15 A01)ER3)K66) 225/55R15 A01)K66) RA-000717-C0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-C0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 10 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P e2*2001/116*0319*.. P e2*2007/46*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 82 Renault Modus 185/55R15 A02) bis A10) A93)M00) 185/60R15 A93)M00) 195/55R15 A01) A93)K03) K04) 205/50R15 A01) A93)K01) K04) 205/55R15 A01) A93)K01) K04) K68) K69) 215/50R15 A01) K01)K04) K68) K69) 225/45R15 A01) G6H)K01) K04) 225/50R15 A01) K01)K04) K68) K69) Typ: B/C57 ABE / EG-Genehmigung: F543 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 99 Renault Clio 16V 195/45R15 A01) bis A10) G01) F543/NT15E 815/650 4/100/60,0 RA-000717-C0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-C0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 11 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: B ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0126*.. , e2*98/14*0126*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 79 Renault Clio 185/55R15 A02) bis A10) GAC)M00) 195/45R15 195/50R15 205/45R15 215/45R15 205/50R15 GAC) 40 bis 80 Renault Clio 185/55R15 (ab Facelift 2001 bzw. ab GAC)M00) e2*98/14*0126*18) 195/45R15 195/50R15 120 bis 133 Renault Clio 2.0 16V 185/55R15 M+S M00) 195/50R15 E51) e2*98/14*0126*64 860/820 4/100/60 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 102 Renault Clio III 185/60R15 A01) bis A10)E04) (3. Generation, Fahrzeuge A93)K03)M00) E68) mit Serie nur 15Zoll) 195/55R15 K03)K04) 205/50R15 K03)K04) 205/55R15 K01)K04) 215/50R15 K01)K04)K73) e2*2001/116*0327*39 950/890(0) 4/100/60 RA-000717-C0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-C0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 12 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 78 Renault Clio III 185/60R15 A01) bis A10)E04) (3. Generation, Fahrzeuge A93)K03)M00) E68) mit Serie nur 15 Zoll) 195/55R15 K03)K04) 205/50R15 K03)K04) 205/55R15 K01)K04) 215/50R15 K01)K04)K73) e2*2007/46*0008*10 940/900(0) 4/100/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R e2*2001/116*0327*.. R e2*2007/46*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 88 Renault Clio 185/60R15 A02) bis A10) (4. Generation) A93)M00) E69)EF0) 185/65R15 M00) 195/60R15 205/55R15 A01) K01)K04) 205/60R15 A01) K01)K04) 215/55R15 A01) K01)K04) K28) 225/50R15 A01) K01)K02) K28) RA-000717-C0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-C0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 13 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N e2*2001/116*0359*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 Renault Twingo 195/45R15 A02) bis A10) 195/50R15 205/45R15 215/40R15 215/45R15 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N e2*2001/116*0359*.. N e2*2007/46*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 75 Renault Twingo 185/55R15 A02) bis A10) M00) 195/45R15 G6F) 195/50R15 205/45R15 205/50R15 215/40R15 G6F) 215/45R15 RA-000717-C0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-C0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 14 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FW N196 W e2*2001/116*0364*.. W e2*2007/46*0006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 66 Renault Kangoo 195/60R15 A02) bis A10) (4-Loch) A01) A93)K04) 205/55R15 A01) A93)K04) 205/60R15 A01) A93)ER7)G6D) K04) 215/55R15 A01) K04) 225/55R15 A01)ER7)G6D)K04) K74) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AG e2*2007/46*0251*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 Renault Zoe 185/65R15 A02) bis A10) M00) EF0) 195/60R15 205/55R15 A01) K03)K04) 215/55R15 A01) K01)K04) 225/50R15 A01) K01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000717-C0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-C0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 15 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000717-C0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-C0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 16 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E43) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Bereifungsgröße 195/65R15-91 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt ist. E44) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Bereifungsgröße 195/65R14-89 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt ist. E45) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Bereifungsgrößen 195/60R15-88 oder 185/65R15-88 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt sind. E46) Diese Reifenzuordnung gilt nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Bereifungsgröße 175/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt ist. E47) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Bereifungsgröße 185/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt ist. E48) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Bereifungsgröße 185/65R15 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt ist. E51) Als Sommerbereifung nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur die Sommer-Reifengröße 195/45R16 oder 205/45R16 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt eingetragen haben . E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von 1719 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren. E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von 1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. RA-000717-C0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-C0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 17 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1060 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1050 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER6) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1090 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER7) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1070 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER8) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1100 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G24) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung ausgerüstet oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000717-C0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-C0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 18 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 G25) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 175/70R14 oder 185/65R14 oder 185/60R15 nicht bereits serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000717-C0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-C0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 19 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen. - Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen, K36) Zusätzlich zur Auflage K35) sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich: - Die umlegte Radhauskante ist um ca. 10 mm aufzuweiten. - Die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststofflasche des Stoßfängers ist zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz bis 100 mm unterhalb der Befestigungsschraube auszuschneiden und neu zu befestigen. K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Der Stoßfänger ist ab Oberkante auf einer Länge von 90 mm auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen. - Der hinter der Radmitte montierte Kunststoffinnenkotflügel ist zu entfernen und die dahinterliegende Blechlasche zur Befestigung des Stoßfängers bis zum Schraubenkopf komplett abzutrennen. - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich 100 mm vom Stoßfänger nach vorne hin ganz eng anzulegen. K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel anzulegen. K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen. RA-000717-C0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-C0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 20 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden. K73) An Achse 2 sind die Radhäuser im vorderen Bereich ab ca. 100 mm oberhalb Schweller bis ca. 100 mm vor der Radmittensenkrechten um ca. 10 mm aufzuweiten. K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. Die Anlage Nr. 15a mit den Blättern 1 bis 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 03.08.2016 RA-000717-C0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx