Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-F0-104
Anlage-Nr. : 15a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 10R5704
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 10R5704.03
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 37 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: 530 kg
bei Reifenabrollumfang: 1935 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) bzw. Matra(F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
M, R, P, N, B/C57, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
AG, B, B56, BA, DA, EA, FW, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 120 Nm
J11/13, JA, K56, KA, LA, RJA, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
W
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Nr. : RA-000717-F0-104
Anlage-Nr. : 15a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ: J11/13
ABE / EG-Genehmigung: D767
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 80 Renault Espace 205/50R15 A02) bis A10)
87 Renault Espace 195/60R15
205/55R15
D767NT07E 1030/980 4/100/60,0
Typ: B56
ABE / EG-Genehmigung: G638
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 83 Renault Laguna 195/55R15 A01) bis A10)
K03a)K35)S04)
205/50R15
G638/NT06E 1020/905 4/100/60
Typ: B56
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0012*.. , e2*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Renault Laguna 195/55R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit ER7) K03)K35)S04)
Serie185/65R14-86 ww.
195/60R15-87) 195/60R15
E05)ER5)
205/50R15
ER7)
61 Renault Laguna 195/60R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit E05) K03)K35)S04)
Serie185/65R14-86 ww.
195/60R15-87)
205/50R15
61 bis 102 Renault Laguna 195/60R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit E05)ER5) K03)K35)S04)
Serie 195/65R15-91ww.
195/60R15-87 ww. 195/65R15
205/60R15-91) ER2)
205/60R15
ER3)
e2*98/14*0012*20E 1160/1000 4/100/60
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Nr. : RA-000717-F0-104
Anlage-Nr. : 15a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ: K56
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0011*.., e2*98/14*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 69 Renault Laguna Grand Tour 195/60R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit E05)ER5) K35)S04)
Serie 185/65R14-86 ww.
195/60R15-87)
205/50R15
ER7)
215/50R15
ER7)
205/55R15
ER6)G01)
61 bis 84 Renault Laguna Grand Tour 225/50R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit ER6) E44)K35)K36)S04)
Serie 195/65R14-89/90 )
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R15 225/50R15 A01) bis A10)
E44)ER6)K35)K36)S04)
61 bis 102 Renault Laguna Grand Tour 195/60R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit ER5) E45)K35)K36)S04)
Serie 195/60R15-88)
185/65R15 M+S
ER4)M00)
61 bis 102 Renault Laguna Grand Tour 205/60R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit ER3) E43)K35)K36)S04)
Serie 195/65R15-91)
e2*98/14*0011*21E 4/100/60
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Nr. : RA-000717-F0-104
Anlage-Nr. : 15a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ: BA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0010*.. , e2*98/14*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 84 Renault Megane 185/55R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 13Zoll G24)M00) S04)
ww.14Zoll und ww. 15Zoll)
195/50R15
A01)K15)
195/55R15
A01)G25)K15)
205/50R15
A01)G24)K15)K39)
59 bis 108 Renault Megane 185/60R15 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 15Zoll E05)M00) K15)S04)
ww.16Zoll)
195/55R15
205/50R15
K39)
e2*98/14*0010*30E 950/860 4/100/60
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Anlage-Nr. : 15a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ: DA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0009*.., e2*98/14*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Renault Megane Coach 185/55R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 13Zoll G24)M00) S04)
ww. 14Zoll oder ww.15Zoll)
195/50R15
195/55R15
A01)G25)K15)
205/50R15
A01)G24)K15)K39)
72 bis 108 Renault Megane Coach 185/55R15 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 15Zoll E05)M00) K15)S04)
ww.16Zoll)
195/55R15
205/50R15
K39)
72 bis 79 Renault Megane Coach 185/60R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie E05)M00) S04)
185/60R15)
195/55R15
A01)K15)
205/50R15
A01)K15)K39)
103 Renault Megane Coach 185/55R15 M+S A02) bis A10)
M00) S04)
e2*98/14*0009*26 950/860 4/100/60
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Nr. : RA-000717-F0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 6 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ: JA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Renault Megane Scenic 195/55R15 A02) bis A10)
(Serie 175/70R14) E46)S04)
205/50R15
205/50R15
47 bis 84 Renault Megane Scenic 195/60R15 A02) bis A10)
(Serie 185/70R14) E47)S04)
205/55R15
47 bis 103 Renault Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10)
(Serie 185/65R15 bzw. E05)M00) E48)S04)
195/60R15 )
195/60R15
205/55R15
e2*98/14*0068*11 1050/1000 4/100/60
Typ: JA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 103 Renault Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10)
(nur Frontantrieb E05)M00) S04)
Fahrzeugausf. ab EG-
Genehmigungs Nr. 195/60R15
e2*98/14*0068*12 Serie
185/65R15 bzw. 205/55R15
195/60R15 bzw.
205/55R15 )
e2*98/14*0068*33E 1050/1000 4/100/60
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Nr. : RA-000717-F0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 7 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ: LA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0072*.. , e2*98/14*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 84 Renault Megane Classic 185/55R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 13Zoll G24)M00) S04)
ww.14Zoll und ww. 15Zoll)
195/50R15
A01)K15)
195/55R15
A01)G25)K15)
205/50R15
A01)G24)K15)K39)
59 bis 85 Renault Megane Classic 185/60R15
(Fahrzeuge mit Serie nur E05)M00)
15Zoll)
195/55R15
A01)K15)
205/50R15
A01)K15)
e2*98/14*0072*27E 950/870 4/100/60
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Nr. : RA-000717-F0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 8 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ: EA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0103*.. , e2*98/14*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Renault Megane Cabriolet 185/55R15 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 13 Zoll M00) K15)S04)
ww.14Zoll und ww. 15Zoll)
195/50R15
195/55R15
G25)
205/50R15
K39)
79 bis 102 Renault Megane Cabriolet 185/55R15
(Fahrzeuge mit Serie nur M00)
15Zoll)
185/60R15
M00)
195/50R15
195/55R15
205/50R15
K39)
103 bis 108 Renault Megane Cabriolet 185/55R15 M+S
M00)
e2*98/14*0103*24E 890/860 4/100/60
Typ: KA
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 85 Renault Megane Grandtour 185/60R15 A02) bis A10)
M00)
195/55R15
205/50R15
e2*98/14*0192*17E 950/950 4/100/60
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Nr. : RA-000717-F0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 9 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99 Renault Megane 195/60R15 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) A93) EF0)
195/65R15
ER2)
205/60R15
A93)ER3)
215/60R15
ER1)
225/55R15
ER3)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99 Renault Megane Break 195/60R15 A02) bis A10)
(Kombi) A93) EF0)
195/65R15
ER2)
205/60R15
A93)
215/60R15
A01)ER1)K66)
225/55R15
A01)K66)
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Nr. : RA-000717-F0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 10 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e2*2001/116*0319*..
P e2*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82 Renault Modus 185/55R15 A02) bis A10)
A93)M00)
185/60R15
A93)M00)
195/55R15
A01)A93)K03)K04)
205/50R15
A01)A93)K01)K04)
205/55R15
A01)A93)K01)K04)K68)K69)
215/50R15
A01)K01)K04)K68)K69)
225/45R15
A01)G6H)K01)K04)
225/50R15
A01)K01)K04)K68)K69)
Typ: B/C57
ABE / EG-Genehmigung: F543
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 Renault Clio 16V 195/45R15 A01) bis A10)
G01)
F543/NT15E 815/650 4/100/60,0
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Nr. : RA-000717-F0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 11 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ: B
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0126*.. , e2*98/14*0126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 79 Renault Clio 185/55R15 A02) bis A10)
GAC)M00)
195/45R15
195/50R15
205/45R15
215/45R15
205/50R15
GAC)
40 bis 80 Renault Clio 185/55R15
(ab Facelift 2001 bzw. ab GAC)M00)
e2*98/14*0126*18)
195/45R15
195/50R15
120 bis 133 Renault Clio 2.0 16V 185/55R15 M+S
M00)
195/50R15
E51)
e2*98/14*0126*64 860/820 4/100/60
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 102 Renault Clio III 185/60R15 A01) bis A10)E04)
(3. Generation, Fahrzeuge A93)K03)M00) E68)
mit Serie nur 15Zoll)
195/55R15
K03)K04)
205/50R15
K03)K04)
205/55R15
K01)K04)
215/50R15
K01)K04)K73)
e2*2001/116*0327*39 950/890(0) 4/100/60
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Nr. : RA-000717-F0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 12 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 78 Renault Clio III 185/60R15 A01) bis A10)E04)
(3. Generation, Fahrzeuge A93)K03)M00) E68)
mit Serie nur 15 Zoll)
195/55R15
K03)K04)
205/50R15
K03)K04)
205/55R15
K01)K04)
215/50R15
K01)K04)K73)
e2*2007/46*0008*10 940/900(0) 4/100/60
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
R e2*2007/46*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 88 Renault Clio, Clio Grandtour 185/60R15 A02) bis A10)
(4. Generation) A93)M00) E69)EF0)
185/65R15
M00)
195/60R15
205/55R15
A01)K01)K04)
205/60R15
A01)K01)K04)
215/55R15
A01)K01)K04)K28)
225/50R15
A01)K01)K02)K28)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-F0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 13 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RJA e2*2007/46*0676*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 96 Renault Clio 185/65R15 A02) bis A10)
M00)
195/60R15
205/55R15
205/60R15
215/55R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 Renault Twingo 195/45R15 A02) bis A10)
195/50R15
205/45R15
215/40R15
215/45R15
RA-000717-F0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-F0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 14 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2001/116*0359*..
N e2*2007/46*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 75 Renault Twingo 185/55R15 A02) bis A10)
M00)
195/45R15
G6F)
195/50R15
205/45R15
205/50R15
215/40R15
G6F)
215/45R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
W e2*2001/116*0364*..
W e2*2007/46*0006*..
FW N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66 Renault Kangoo 195/60R15 A02) bis A10)
(4-Loch, Ausführungen mit A01)A93)K04)
größtem Serienreifen
185/70R14) 205/55R15
A01)A93)K04)
205/60R15
A01)A93)ER3)G6D)K04)
215/55R15
A01)K04)
225/55R15
A01)ER3)G6D)K04)K74)
RA-000717-F0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-F0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 15 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
W e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 Renault Kangoo 195/60R15 A02) bis A10)
(4-Loch, Ausführungen mit A01)A93)K04)
größtem Serienreifen
195/65R15) 195/65R15
A01)A93)K04)
205/60R15
A01)A93)K04)
215/55R15
A01)K04)
215/60R15
A01)K04)
225/55R15
A01)K04)K74)
235/55R15
A01)K04)K74)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AG e2*2007/46*0251*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 Renault Zoe 185/65R15 A02) bis A10)
(bis EG-Genehmigungs-Nr. ER4)M00) EF0)
e2*2007/46*0251*15)
195/60R15
ER5)
205/55R15
A01)ER6)K03)K04)
215/55R15
A01)ER4)K01)K04)
225/50R15
A01)ER6)K01)K04)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-F0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 16 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-F0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 17 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E43) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
Bereifungsgröße 195/65R15-91 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges genehmigt ist.
E44) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
Bereifungsgröße 195/65R14-89 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges genehmigt ist.
E45) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
Bereifungsgrößen 195/60R15-88 oder 185/65R15-88 in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt sind.
E46) Diese Reifenzuordnung gilt nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
Bereifungsgröße 175/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges genehmigt ist.
E47) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
Bereifungsgröße 185/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges genehmigt ist.
E48) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
Bereifungsgröße 185/65R15 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges genehmigt ist.
E51) Als Sommerbereifung nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur die
Sommer-Reifengröße 195/45R16 oder 205/45R16 in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt eingetragen haben .
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-F0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 18 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
1719 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1050 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1060 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1070 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1080 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1090 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1100 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER7) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1120 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G24) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung ausgerüstet oder nur solche in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist sind, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
RA-000717-F0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-F0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 19 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
G25) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 175/70R14 oder 185/65R14 oder 185/60R15
nicht bereits serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15,
185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GAC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der
Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
K36) Zusätzlich zur Auflage K35) sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die umlegte Radhauskante ist um ca. 10 mm aufzuweiten.
- Die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststofflasche des
Stoßfängers ist zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz
bis 100 mm unterhalb der Befestigungsschraube auszuschneiden und neu zu
befestigen.
K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Der Stoßfänger ist ab Oberkante auf einer Länge von 90 mm auf eine Restbreite von
10 mm zu kürzen.
- Der hinter der Radmitte montierte Kunststoffinnenkotflügel ist zu entfernen und die
dahinterliegende Blechlasche zur Befestigung des Stoßfängers bis zum
Schraubenkopf komplett abzutrennen.
- Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich 100 mm vom Stoßfänger
nach vorne hin ganz eng anzulegen.
K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
anzulegen.
K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm
unterhalb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die
Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.
RA-000717-F0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 44518
Nr. : RA-000717-F0-104
Anlage-Nr. : 15a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 10R5704
K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.
K73) An Achse 2 sind die Radhäuser im vorderen Bereich ab ca. 100 mm oberhalb Schweller
bis ca. 100 mm vor der Radmittensenkrechten um ca. 10 mm aufzuweiten.
K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
Distanzscheibe Erforderliche
Achse Kennzeichnung Dicke in mm Radschrauben
2 z.B. H&R 20264601 10 M12x1,5x36
Weitere Hinweise: Distanzscheibe für Achse 2 mit doppelter Mittenzentrierung. Die
Distanzscheibe und die zugehörigen Befestigungsteile sind auf Abnahmebestätigung
einzutragen.
Distanzscheibe Erforderliche
Achse Kennzeichnung Dicke in mm Radschrauben
1 z.B. H&R 14264601 7 M12x1,5x33
2 z.B. H&R 30264601 15 M12x1,5x43
Weitere Hinweise: Distanzscheibe für Achse 2 mit doppelter Mittenzentrierung. Die
Distanzscheibe und die zugehörigen Befestigungsteile sind auf Abnahmebestätigung
einzutragen.
Die Anlage Nr. 15a mit den Blättern 1 bis 21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 23.09.2020
RA-000717-F0-104-15a~RE-4-100-60-ET37_10R5704.docx