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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               11e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     10R5704
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            10R5704.03
Radgröße:                                                   7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                            530 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    1935 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Rover

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
RF, RT, XW                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40333 110 Nm
                                 M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               11e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                          XW
ABE / EG-Genehmigung:         F377
Motorleistung Handelsbezeichnungen                    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 103   Rover 214, Rover 414,                   185/55R15                         A02) bis A10)
              Rover 216, Rover 416,                   M00)
              Rover 418, Rover 420,
              Rover Cabrio, Rover
              Coupe, Rover 220, Rover
              Touring
F377/NT12E              900/790                                                         4/100/56



Typ:                            XW
ABE / EG-Genehmigung:           e11*93/81*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 82 bis 107   Rover 1.6                   185/55R15                                     A02) bis A10)
              (2türig, Coupe, Cabrio)     M00)

e11*93/81*0030*02E      830/790                                                         4/100/56



Typ:                          RT
ABE / EG-Genehmigung:         H093; e11*93/81*0014*.., e11*2001/116*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   Rover 400, Rover 45      185/55R15                                        A02) bis A10) E04)
                                       G03)M00)

                                                      195/50R15
                                                      G03)

                                                      195/55R15

                                                      195/60R15
                                                      E05)

                                                      205/50R15
                                                      A01) G03) L21)
63 bis 100              Rover 400, Rover 45           195/55R15                         A02) bis A10) E04)
                        (Serienbereifung ab15-Zoll)
                                                      195/60R15
                                                      E05)

                                                      205/50R15
                                                      A01) G03) L21)
e11*2001/116*0014*22E   940/840                                                         4/100/56




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               11e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                         RF
ABE / EG-Genehmigung:        H224; e11*93/81*0016*.., e11*2001/116*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 107   Rover 200               185/55R15                              A01) bis A10) E04)
                                      M00)                                   K33)

                                        195/50R15
55 bis 107              Rover 25
                                        205/50R15
                                        K32)
e11*2001/116*0016*22E   915/750                                              4/100/56



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               11e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K33) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis
     zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in
     diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L21) Zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkeinschlag ist die
     Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 103456 einzubauen. Überprüfung durch
     Kreisfahrt.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
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Anlage-Nr. :               11e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Die Anlage Nr. 11e mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.02.2013




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