Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-C0-104 Anlage-Nr. : 10e Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 10R5714 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 10R5714.03 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 37 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1 geprüfte Radlast: 560 kg bei Reifenabrollumfang: 1975 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Rover Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment RF, RT, XW Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm M12x1,5 RA-000767-C0-104-10e~RO-4-100-56-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-C0-104 Anlage-Nr. : 10e Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ: XW ABE / EG-Genehmigung: F377 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 103 Rover 214, Rover 414, 185/55R15 A02) bis A10) Rover 216, Rover 416, M00) Rover 418, Rover 420, Rover Cabrio, Rover Coupe, Rover 220, Rover Touring F377/NT12E 900/790 4/100/56 Typ: XW ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 107 Rover 1.6 185/55R15 A02) bis A10) (2türig, Coupe, Cabrio) M00) e11*93/81*0030*02E 830/790 4/100/56 Typ: RT ABE / EG-Genehmigung: H093; e11*93/81*0014*.., e11*2001/116*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 Rover 400, Rover 45 185/55R15 A02) bis A10) E04) G03)M00) 195/50R15 G03) 195/55R15 195/60R15 E05) 205/50R15 A01) G03) L21) 63 bis 100 Rover 400, Rover 45 195/55R15 A02) bis A10) E04) (Serienbereifung ab15-Zoll) 195/60R15 E05) 205/50R15 A01) G03) L21) e11*2001/116*0014*22E 940/840 4/100/56 RA-000767-C0-104-10e~RO-4-100-56-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-C0-104 Anlage-Nr. : 10e Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ: RF ABE / EG-Genehmigung: H224; e11*93/81*0016*.., e11*2001/116*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 107 Rover 200 185/55R15 A01) bis A10) E04) M00) K33) 195/50R15 55 bis 107 Rover 25 205/50R15 K32) e11*2001/116*0016*22E 915/750 4/100/56 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000767-C0-104-10e~RO-4-100-56-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-C0-104 Anlage-Nr. : 10e Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K33) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. L21) Zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkeinschlag ist die Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 103456 einzubauen. Überprüfung durch Kreisfahrt. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000767-C0-104-10e~RO-4-100-56-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-C0-104 Anlage-Nr. : 10e Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Die Anlage Nr. 10e mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 10R5714 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 19.03.2014 RA-000767-C0-104-10e~RO-4-100-56-ET37_10R5714.docx