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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539
Nr. :                      RA-000767-C0-104
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5714


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     10R5714
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            10R5714.03
Radgröße:                                                   7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                            560 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    1975 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT (E)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
1L, 6H, 6HS, 6K, 6K/C, 9KS       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP40308 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000767-C0-104-12a~SE-4-100-57-ET37_10R5714.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539
Nr. :                      RA-000767-C0-104
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5714


Typ:                         1L
ABE / EG-Genehmigung:        F 763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 110   Toledo                   195/50R15                           A01) bis A10)
                                                                           K13)K35)F23)
                                         215/45R15
e9*95/54*'0021*02E   865/790                                               4/100/57



Typ:                         6K
ABE / EG-Genehmigung:        G406
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 110   Ibiza                      185/55R15                         A01) bis A10)
                                         K38)M00)                          F23)

                                         195/50R15
                                         K38)

                                         205/50R15
                                         K16)

                                         215/45R15
                                         K16)
G406/NT13E           850/750(780)                                          4/100/57



Typ:                         6K/C
ABE / EG-Genehmigung:        G613
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 110   Cordoba                    185/55R15                         A01) bis A10)
                                         K38)M00)                          F23)

                                         195/50R15
                                         K38)

                                         205/50R15
                                         K16)K55)

                                         215/45R15
                                         K16)K55)
G613/NT11E           850/750                                               4/100/57,18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539
Nr. :                      RA-000767-C0-104
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5714


Typ:                         6K
ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0001*.., e9*98/14*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 110   Ibiza                    185/55R15                         A01) bis A10)
                                       K38)M00)                          F23)

 37 bis 110         Cordoba              195/50R15
                                         K38)

                                         205/50R15
                                         K16)

                                         215/45R15
                                         K16)
 44 bis 81          Cordoba Vario        185/55R15                       A01) bis A10)
                                         M00)                            F23)

                                         195/50R15

                                         205/50R15
                                         K55)

                                         215/45R15
                                         K55)
e9*98/14*0001*21E   900/810                                              4/100/57



Typ:                         9KS
ABE / EG-Genehmigung:        H307; e9*93/81*0006*.. , e9*98/14*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 66    Seat Inca               185/55R15                          A01) bis A10)
                                      M00)                               K12)

                                         195/50R15
e9*98/14*0006*15E   890/950                                              4/100/57



Typ:                         6H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0049*.., e1*98/14*0049*
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 74    Arosa                    195/45R15                         A02) bis A10)

                                         195/50R15
                                         A01)G01)K15)

                                         205/45R15
e1*98/14*0049*09E   800/680(695)                                         4/100/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539
Nr. :                      RA-000767-C0-104
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5714


Typ:                         6HS
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 74    Arosa                    195/45R15                         A02) bis A10)

                                         195/50R15
                                         A01)G01)K15)

                                         205/45R15
e9*98/14*0037*09E   800/690                                              4/100/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539
Nr. :                      RA-000767-C0-104
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5714


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

F23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und Stabilisator
     an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne bzw. mit
     unterschiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die waagerechte Radhausausschnittkante ist vom hinteren Stoßfänger bis zur
       Türsicke komplett umzulegen,
     - desweiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und Kunststoffblende im
       Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere Radhauskante des
       Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen,
     - insbesondere im Übergangsbereich von waagerechter Radhauskante zur vorderen
       Radhauskante sowie im Bereich der Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins
       Radhaus stehen,
     - die Kunststoffblende muss verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt
       werden muss,
     - die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte
       Radhauskante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49539
Nr. :                      RA-000767-C0-104
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5714


K38) Sofern die Radhausauschnittkanten an Achse 2 nicht bereits serienmäßig angestellt sind
     (Breite ca. 15 mm), sind diese von der Oberkante des Schwellers bis zum Stoßfänger
     komplett umzulegen.

K55) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins
     Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen
     nach außen zuformen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5714 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 19.03.2014




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