Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-B0-104 Anlage-Nr. : 15c Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 10R5704 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallrad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 10R5704.03 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 37 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15 geprüfte Radlast: 530 kg bei Reifenabrollumfang: 1935 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Smart Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 451 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000717-B0-104-15c~MC-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-B0-104 Anlage-Nr. : 15c Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 451 e1*2001/116*0413*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 45 bis 52 Smart ForFour 185/55R15 A02) bis A10) (Baureihe W 453, A01) A94)K01) K04) M00) Fahrzeugausführung ohne Flap an Hinterachse) 195/50R15 A01) A94a)K01) K04) 195/55R15 A01) K01)K04) 205/50R15 A01) K01)K04) K88) 215/45R15 A01) A94a)K01) K04) 225/45R15 A01) K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 185/55R15 205/50R15 A01) bis A10) K01)M00) K04) V00) 195/50R15 215/45R15 A01) bis A10) K01) A94a)K04) V00) 195/50R15 225/45R15 A01) bis A10) K01) K04) V00) 195/55R15 215/50R15 A01) bis A10) K01) K02) V00) RA-000717-B0-104-15c~MC-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-B0-104 Anlage-Nr. : 15c Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 451 e1*2001/116*0413*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 45 bis 52 Smart ForFour 185/55R15 A02) bis A10) (Baureihe W 453, A01) A94)K01) M00) Fahrzeugausführungen mit Flap an Hinterachse) 195/50R15 A01) A94a)G9C) K01) K04) 195/55R15 A01) K01)K04) 205/50R15 A01) K01)K04) K88) 225/45R15 A01) K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 185/55R15 205/50R15 A01) bis A10) K01)M00) K04) V00) 195/50R15 225/45R15 A01) bis A10) K01) K04) V00) 195/55R15 215/50R15 A01) bis A10) K01) K02) V00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000717-B0-104-15c~MC-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-B0-104 Anlage-Nr. : 15c Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000717-B0-104-15c~MC-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-B0-104 Anlage-Nr. : 15c Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 G9C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/45R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K88) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze). M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000717-B0-104-15c~MC-4-100-60-ET37_10R5704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518 Nr. : RA-000717-B0-104 Anlage-Nr. : 15c Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5704 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 15c mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 14.08.2015 RA-000717-B0-104-15c~MC-4-100-60-ET37_10R5704.docx