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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. :               10g
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  10R5704
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         10R5704.03
Radgröße:                                                7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                         530 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 1935 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
AB1, AB1N                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP40335 110 Nm
                                M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
AJ1(a), E10, E11, E11U, E12J, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40345 110 Nm
E12J1, E12T, E12U, L5, P1,      M12x1,5
P1F, P2, P8, P9, T16, T17, T18,
W1, W3, XP9(a), XP9F(a),
XP13M(a), XP13N(a)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. :               10g
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                         W1
ABE / EG-Genehmigung:        D883
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85; 91       Toyota MR2              185/55R15                         A02) bis A10)
                                      M00)

                                      195/50R15

                                      205/50R15

                                      215/45R15
D883/NT03E    690/850                                                   4/100/54,1



Typ:                         T16
ABE / EG-Genehmigung:        E195
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 92    Celica 1,6 GT           195/50R15                         A02) bis A10)

E195/NT4E     860/860                                                   4/100/54,1



Typ:                           T17
ABE / EG-Genehmigung:          E868
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 75    Toyota Carina II        195/50R15                         A02) bis A10)

                                      195/55R15
E868/NT5E     875/895                                                   4/100/54,1



Typ:                         T18
ABE / EG-Genehmigung:        F411
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Celica (1.6l)           195/50R15                         A02) bis A10)

                                      195/55R15

                                      205/50R15
                                      A01)K16)

                                      205/55R15
                                      A01)K16)

                                      215/45R15
                                      A01)K16)
F411/NT3E     890/860                                                   4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. :               10g
Seite :                    3 / 13                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                         P8
ABE / EG-Genehmigung:        F437
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55           Toyota Starlet             195/45R15                         A01) bis A10)
                                                                           K82)
F437E              750/750                                                 4/100/54,1



Typ:                         E10
ABE / EG-Genehmigung:        G072
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 84    Toyota Corolla             195/50R15                         A01) bis A10)
                                         G84)                              K35)

                                         215/45R15
                                         G84)
G072/NT03E         925/925                                                 4/100/54,1



Typ:                         E10
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 84    Toyota Corolla           195/50R15                           A01) bis A10)
                                                                           K35)
                                         215/45R15
e6*93/81*0005*01   925/925                                                 4/100/54,1



Typ:                         L5
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66           Toyota Paseo,            185/55R15                           A02) bis A10)
              Toyota Paseo Cabrio      M00)

                                         195/50R15
                                         A01)K03a)

                                         195/45R15

                                         205/45R15
                                         A01)K03a)
e6*93/81*0019*02   750/750                                                 4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. :               10g
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                          E11
ABE / EG-Genehmigung:         e6*95/54*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 81     Toyota Corolla           185/55R15                         A01) bis A10)
               (außer 4WD)              M00)                              K15)

                                         195/50R15

                                         195/55R15

                                         195/55R15

                                         205/50R15

                                         205/45R15
                                         G84)

                                         215/45R15
e6*95/54*0043*05E    920/920                                              4/100/54,1



Typ:                         P9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55           Toyota Starlet           195/45R15                          A01) bis A10)
                                       K15)K43)

                                         195/50R15
                                         G01)K34)
e6*93/81*0020*01E    750/750                                              4/100/54,1



Typ:                          E11U
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 81     Toyota Corolla           185/55R15                         A01) bis A10)
               (außer 4WD)              M00)                              K15)

                                         195/50R15

                                         195/55R15

                                         195/55R15

                                         205/50R15

                                         205/45R15
                                         G84)

                                         215/45R15
e11*98/14*0102*03E   920/920                                              4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. :               10g
Seite :                    5 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                         P1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 78    Toyota Yaris             185/55R15                                  A01) bis A10)
                                       M00)                                       K16)

                                          195/45R15
                                          G01)

                                          195/50R15

                                          205/45R15
e6*98/14*0064*09    755/755                                                       4/100/54,1



Typ:                         P1F
ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0248*.., e2*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 64    Toyota Yaris             185/55R15                                  A01) bis A10)
                                       M00)                                       K16)

                                          195/45R15
                                          G01)

                                          195/50R15

                                          205/45R15
E2*98/14*0248*06    755/755                                                       4/100/54,1



Typ:                           P2
ABE / EG-Genehmigung:          e6*98/14*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 78    Toyota Yaris Verso         195/50R15                                A01) bis A10)
                                                                                  K51)
                                          205/45R15
e6*98/14*0066*05    830/830                                                       4/100/54,1



Typ:                         W3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Toyota MR2                195/50R15                                 A02) bis A10)E10)
              (bis EG-Genehmigungs-Nr.:
              e11*98/14*0128*03)        205/50R15

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                          vorne                hinten             Hinweise
                                          195/50R15            215/45R15          A02) bis A10)E10)
                                                                                  V00)
e11*98/14*0128*06   540/755                                                       4/100/54,1




RA-000717-A0-104-10g~TO-4-100-54-ET37_10R5704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. :               10g
Seite :                    6 / 13                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                           E12J1
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0178*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 99    Toyota Corolla Verso       195/60R15                        A02) bis A10)
                                         A91)

                                         205/55R15
                                         A01)K15)

                                         215/55R15
                                         A01)K16)
e11*98/14*0178*02E      1000/970                                          4/100/54,1



Typ:                         E12U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 141   Toyota Corolla           195/60R15                          A02) bis A10)
              (Schrägheck)             A91)

                                         205/55R15
                                         A01)K15)

                                         215/55R15
                                         A01)K16)
e11*2001/116*0179*07E   1000/970                                          4/100/54,1



Typ:                          E12J
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 81    Toyota Corolla            195/60R15                         A02) bis A10)
              (Kombi, Schrägheck,       A91)
              Stufenheck)
                                        205/55R15
                                        A01)K15)

                                         215/55R15
                                         A01)K16)
e11*2001/116*0180*05E   1000/970                                          4/100/54,1




RA-000717-A0-104-10g~TO-4-100-54-ET37_10R5704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. :               10g
Seite :                    7 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                           E12T
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Toyota                      195/60R15                               A02) bis A10)
              (Corolla Stufenheck, Kombi) A91)

                                                 205/55R15
                                                 A01)K15)

                                                 215/55R15
                                                 A01)K16)
e11*2001/116*0179*07E   1000/970                                                  4/100/54,1



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
AB1                                    e11*2001/116*0236*..
AB1N                                   e11*2007/46*0055*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55               Toyota Aygo             195/45R15                         A02) bis A10)
                                                A01)K04)K15)




Typ:                          XP9(a)
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 98    Toyota Yaris,            185/60R15                                  A01) bis A10)
              Toyota Yaris TS          A91) M00)K74)

                                                 195/55R15
                                                 A91)K04)K75)
e11*2001/116*0246*05    835/825                                                   4/100/54,1



Typ:                          XP9F(a)
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 74    Toyota Yaris,            185/60R15                                  A01) bis A10)
              Daihatsu Charade         A91) M00)K74)

                                                 195/55R15
                                                 A91)K04)K75)
e11*2001/116*0249*06    895/825                                                   4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. :               10g
Seite :                    8 / 13                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ1(a)                         e6*2001/116*0119*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72       Toyota IQ               185/60R15                             A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)M00)

                                           195/55R15
                                           A01)K01)K04)

                                           205/55R15
                                           A01)K01)K04)

                                           215/50R15
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                          e11*2007/46*0152*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73       Toyota Yaris                185/55R15                         A02) bis A10)
                (3-türige Ausführungen,     A01)K03)K86)M00)
                Serienräder kleiner 16Zoll)
                                            185/60R15
                                            A01)G2V)K03)K86)M00)

                                           195/50R15
                                           A01)A93a)G2W)K01)K04)K86)

                                           195/55R15
                                           A01)G2V)K01)K04)K86)

                                           205/50R15
                                           A01)K01)K04)K86)

                                           215/45R15
                                           A01)G2W)K01)K04)K86)

                                           225/45R15
                                           A01)G2Y)K01)K04)K86)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. :               10g
Seite :                    9 / 13                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                          e11*2007/46*0152*..
XP13N(a)                          e11*2007/46*0153*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73       Toyota Yaris                185/55R15                         A02) bis A10)
                (5-türige Ausführungen,     A01)K03)M00)
                Serienräder kleiner 16Zoll)
                                            185/60R15
                                            A01)G2V)K03)K86)M00)

                                           195/50R15
                                           A01)A93a)G2W)K01)K86)

                                           195/55R15
                                           A01)G2V)K01)K86)

                                           205/50R15
                                           A01)K01)K86)

                                           215/45R15
                                           A01)G2W)K01)K86)

                                           225/45R15
                                           A01)G2Y)K01)K04)K86)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. :               10g
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.


A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-A0-104
Anlage-Nr. :               10g
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


G2V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
     175/70R14, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
     175/70R14, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G84) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/70R14 oder
     185/65R14 ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.




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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich :
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca. 100 mm
         unterhalb der seitlichen Schutzleiste komplett umzulegen
     - das innere Radhaus ist oberhalb der Radhausausschnittkante auf einer Länge von ca.
         125 mm vor und hinter der Radmitte an das äußere Karosserieblech durch Dengeln
         anzulegen.
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
         von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. Der in diesem
         Bereich befindliche Spritzschutz ist auszuschneiden und die dahinter liegende
         Blechlasche nach oben umzulegen.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
         von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen,
     - die Befestigungslasche zur Befestigung des Stoßfängers ist bis zum Schraubenkopf
         zu kürzen oder umzulegen.

K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Der im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Spritzschutz ist auszuschneiden
         und die dahinter liegende Blechlasche nach oben umzulegen.

K51) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind von oberhalb der seitlichen Schwellerverbreiterung
        bis zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm),
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist oberhalb der Aussparung für die
        Befestigungsschraube des hinteren Stoßfängers auf eine Restbreite von 5 mm zu
        kürzen

K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis
     Übergang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des
     Stoßfängers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen.




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Teiletyp :                 10R5704


K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach
        oben) umzulegen,
     - die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger
        aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang
        zum hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten,
     - der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich
        entsprechend mit nach außen auszustellen.

K82) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
     notwendig:
     - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
        komplett umzulegen,
     - der Kunststoffbefestigungshalter des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante ist zu entfernen,
     - die Verlängerung der Radhausausschnittkante oberhalb des Stoßfängers ist ebenfalls
        komplett umzulegen,
     - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist entsprechende der
        umgelegten Radhausausschnittkanten zu kürzen,
     - der Stoßfänger ist mit Karosseriekleber zu befestigen.

K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
         Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
     - Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
         Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




Die Anlage Nr. 10g mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.02.2013




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