Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-E0-104 Anlage-Nr. : 9g Seite : 1 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 10R5714 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 10R5714.03 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 37 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: 560 kg bei Reifenabrollumfang: 1975 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AB1, AB1N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40335 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm AJ1(a), E10, E11, E11U, E12J, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 110 Nm E12J1, E12T, E12U, L5, P1, M12x1,5 P1F, P2, P8, P9, T16, T17, T18, W1, XP9(a), XP9F(a), XP13M(a), XP13M(a)-TMG, XP13N(a) RA-000767-E0-104-09g~TO-4-100-54-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-E0-104 Anlage-Nr. : 9g Seite : 2 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ: T16 ABE / EG-Genehmigung: E195 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 92 Toyota Celica 1,6 GT 195/50R15 A02) bis A10) E195/NT4E 860/860 4/100/54,1 Typ: T17 ABE / EG-Genehmigung: E868 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 75 Toyota Carina II 195/50R15 A02) bis A10) 195/55R15 E868/NT5E 875/895 4/100/54,1 Typ: T18 ABE / EG-Genehmigung: F411 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Toyota Celica (1.6l) 195/50R15 A02) bis A10) 195/55R15 205/50R15 A01)K16) 205/55R15 A01)K16) 215/45R15 A01)K16) F411/NT3E 890/860 4/100/54,1 Typ: P8 ABE / EG-Genehmigung: F437 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 Toyota Starlet 195/45R15 A01) bis A10) K82) F437E 750/750 4/100/54,1 Typ: E10 ABE / EG-Genehmigung: G072 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 84 Toyota Corolla 195/50R15 A01) bis A10) G84) K35) 215/45R15 G84) G072/NT03E 925/925 4/100/54,1 RA-000767-E0-104-09g~TO-4-100-54-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-E0-104 Anlage-Nr. : 9g Seite : 3 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ: E10 ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 84 Toyota Corolla 195/50R15 A01) bis A10) K35) 215/45R15 e6*93/81*0005*01 925/925 4/100/54,1 Typ: E11 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0043*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 81 Toyota Corolla 185/55R15 A01) bis A10) (außer 4WD) M00) K15) 195/50R15 195/55R15 195/55R15 205/50R15 205/45R15 G84) 215/45R15 e6*95/54*0043*05E 920/920 4/100/54,1 Typ: L5 ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Toyota Paseo, 185/55R15 A02) bis A10) Toyota Paseo Cabrio M00) 195/50R15 A01)K03a) 195/45R15 205/45R15 A01)K03a) e6*93/81*0019*02 750/750 4/100/54,1 RA-000767-E0-104-09g~TO-4-100-54-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-E0-104 Anlage-Nr. : 9g Seite : 4 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ: P9 ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0020*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 Toyota Starlet 195/45R15 A01) bis A10) K15)K43) 195/50R15 G01)K34) e6*93/81*0020*01E 750/750 4/100/54,1 Typ: E11U ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0102*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 81 Toyota Corolla 185/55R15 A01) bis A10) (außer 4WD) M00) K15) 195/50R15 195/55R15 195/55R15 205/50R15 205/45R15 G84) 215/45R15 e11*98/14*0102*03E 920/920 4/100/54,1 Typ: W1 ABE / EG-Genehmigung: D883 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85; 91 Toyota MR2 185/55R15 A02) bis A10) M00) 195/50R15 205/50R15 215/45R15 D883/NT03E 690/850 4/100/54,1 RA-000767-E0-104-09g~TO-4-100-54-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-E0-104 Anlage-Nr. : 9g Seite : 5 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E12J1 e11*98/14*0178*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Toyota Corolla Verso 195/60R15 A02) bis A10) 205/55R15 A01)K01)K04)K15) 215/55R15 A01)K01)K04)K16) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E12U e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*.. E12J e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*.. E12T e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 141 Toyota Corolla 185/60R15 A02) bis A10) (Schrägheck, Stufenheck, A93)M00)N195) Kombi) 195/60R15 205/55R15 A01)K01)K04)K15) 215/55R15 A01)K01)K04)K16) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AB1 e11*2001/116*0236*.. AB1N e11*2007/46*0055*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 55 Toyota Aygo 195/45R15 A02) bis A10) (1. Generation; bei A01)K04)K15) Fahrzeugtyp AB1 nur zulässig für Fahrzeuge bis EG Nummer e11*2001/116*0236*10) RA-000767-E0-104-09g~TO-4-100-54-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-E0-104 Anlage-Nr. : 9g Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AB1 e11*2001/116*0236*.. AB1 e6*2007/46*0348*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 60 Toyota Aygo 205/45R15 A02) bis A10) (2. Generation; nur zulässig A01)K01)K04)K28) an Fahrzeugen mit EG Nummer ab e11*2001/116*0236*11, e6*2007/46*0348*00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AJ1(a) e6*2001/116*0119*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 72 Toyota IQ 185/60R15 A02) bis A10) A01)K01)K04)M00) 195/55R15 A01)K01)K04) 205/55R15 A01)K01)K04) 215/50R15 A01)K01)K02) Typ: P1 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 78 Toyota Yaris 185/55R15 A01) bis A10) M00) K16) 195/45R15 G01) 195/50R15 205/45R15 e6*98/14*0064*09 755/755 4/100/54,1 RA-000767-E0-104-09g~TO-4-100-54-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-E0-104 Anlage-Nr. : 9g Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ: P1F ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0248*.., e2*2001/116*0248*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 64 Toyota Yaris 185/55R15 A01) bis A10) M00) K16) 195/45R15 G01) 195/50R15 205/45R15 E2*98/14*0248*06 755/755 4/100/54,1 Typ: P2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0066*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 78 Toyota Yaris Verso 195/50R15 A01) bis A10) K51) 205/45R15 e6*98/14*0066*05 830/830 4/100/54,1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP9(A) e11*2001/116*0248*.. XP9F(A) e11*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 74 Toyota Yaris, Daihatsu 185/55R15 A02) bis A10) Charade A01)A93)K03)K04)K74)M00) 185/60R15 A01)K03)K04)K74)M00) 195/50R15 A01)A93)K01)K04)K74)K75) 195/55R15 A01)K01)K04)K75) 205/50R15 A01)K01)K04)K75) RA-000767-E0-104-09g~TO-4-100-54-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-E0-104 Anlage-Nr. : 9g Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP9(A) e11*2001/116*0248*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 Toyota Yaris TS 185/60R15 A02) bis A10) A01)K03)K04)K74)M00) 195/55R15 A01)K01)K04)K75) 205/50R15 A01)K01)K04)K75) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. XP13M(a)-TMG e13*2007/46*1722*.. XP13M(a) e6*2007/46*0344*.. XP13N(a) e6*2007/46*0345*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 82 Toyota Yaris 185/55R15 A02) bis A10) (3-türige Ausführungen, A01)K03)K86)M00) E76) Serienräder kleiner 16Zoll) 185/60R15 A01)GFY)K03)K86)M00) 195/50R15 A01)A93a)G2W)K01)K04)K86) 195/55R15 A01)GFY)K01)K04)K86) 205/50R15 A01)K01)K04)K86) 215/45R15 A01)G2W)K01)K04)K86) 225/45R15 A01)GFZ)K01)K04)K86) RA-000767-E0-104-09g~TO-4-100-54-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-E0-104 Anlage-Nr. : 9g Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. XP13N(a) e11*2007/46*0153*.. XP13M(a)-TMG e13*2007/46*1722*.. XP13M(a) e6*2007/46*0344*.. XP13N(a) e6*2007/46*0345*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 82 Toyota Yaris 185/55R15 A02) bis A10) (5-türige Ausführungen, A01)K03)M00) E76) Serienräder kleiner 16Zoll) 185/60R15 A01)GFY)K03)K86)M00) 195/50R15 A01)A93a)G2W)K01)K86) 195/55R15 A01)GFY)K01)K86) 205/50R15 A01)K01)K86) 215/45R15 A01)G2W)K01)K86) 225/45R15 A01)GFZ)K01)K04)K86) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000767-E0-104-09g~TO-4-100-54-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-E0-104 Anlage-Nr. : 9g Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E76) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung "GR Sport". G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000767-E0-104-09g~TO-4-100-54-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-E0-104 Anlage-Nr. : 9g Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GFY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15, 175/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GFZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14, 175/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000767-E0-104-09g~TO-4-100-54-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-E0-104 Anlage-Nr. : 9g Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich : - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste komplett umzulegen - das innere Radhaus ist oberhalb der Radhausausschnittkante auf einer Länge von ca. 125 mm vor und hinter der Radmitte an das äußere Karosserieblech durch Dengeln anzulegen. - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. Der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz ist auszuschneiden und die dahinter liegende Blechlasche nach oben umzulegen. K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - die Befestigungslasche zur Befestigung des Stoßfängers ist bis zum Schraubenkopf zu kürzen oder umzulegen. K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Der im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Spritzschutz ist auszuschneiden und die dahinter liegende Blechlasche nach oben umzulegen. K51) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind von oberhalb der seitlichen Schwellerverbreiterung bis zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm), - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist oberhalb der Aussparung für die Befestigungsschraube des hinteren Stoßfängers auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfängers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen. RA-000767-E0-104-09g~TO-4-100-54-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49539 Nr. : RA-000767-E0-104 Anlage-Nr. : 9g Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach oben) umzulegen, - die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten, - der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich entsprechend mit nach außen auszustellen. K82) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen notwendig: - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen, - der Kunststoffbefestigungshalter des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante ist zu entfernen, - die Verlängerung der Radhausausschnittkante oberhalb des Stoßfängers ist ebenfalls komplett umzulegen, - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist entsprechende der umgelegten Radhausausschnittkanten zu kürzen, - der Stoßfänger ist mit Karosseriekleber zu befestigen. K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante komplett umzulegen, - Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G84) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/70R14 oder 185/65R14 ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Die Anlage Nr. 9g mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 10R5714 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 24.09.2020 RA-000767-E0-104-09g~TO-4-100-54-ET37_10R5714.docx