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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               13a
Seite :                    1/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  10R5704
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         10R5704.03
Radgröße:                                                7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         530 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 1935 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagenwerk AG, Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
19E, 19E-299, 1E, 1EX0, 1H,      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP40308 110 Nm
1HX0, 1HX0F, 1HX1, 35I, 35I-     M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
299, 6E, 6ES, 6KV, 6N, 6NF,
6X, 9KV




RA-000717-C0-104-13a~VW-4-100-57-ET37_10R5704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               13a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                         19E
ABE / EG-Genehmigung:        D186; D186/1; D186/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 82    Golf, Jetta             185/55R15                             A01) bis A10)
                                      M00)                                  K12)

95 bis 102      Golf, Jetta 16V           195/50R15
                                                                            4/100/57,1



Typ:                         19E-299
ABE / EG-Genehmigung:        E083
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 72    Golf,                       185/55R15                         A01) bis A10)
              Golf syncro,                M00)                              K12)
              Jetta,
              Jetta syncro                195/50R15
                                                                            4/100/57,1



Typ:                         35I
ABE / EG-Genehmigung:        E657; E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 100   Passat,                 195/55R15                             A02) bis A10)
              Passat Variant
                                      195/55R15 M+S

                                          205/50R15
                                          A01)K12)
E657/1/NT14     960/1020                                                    4/100/57,1



Typ:                           35I-299
ABE / EG-Genehmigung:          E960
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85           Passat syncro,              195/55R15                         A02) bis A10)
              Passat Variant syncro       E05)

                                          205/50R15
E960/NT14       940/1060                                                    4/100/57,1



Typ:                            1HX0
ABE / EG-Genehmigung:           F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 85    Golf, Vento, Golf Variant   185/55R15 M+S                     A01) bis A10)
                                          M00)                              K12)

                                          195/50R15

                                          205/50R15
                                          K03)K04)K18)
F804/NT17E      920/880                                                     4/100/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               13a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                         1HX0F
ABE / EG-Genehmigung:        F894
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 85    Golf, Kombi                  185/55R15 M+S                     A01) bis A10)
                                           M00)                              K12)

                                           195/50R15

                                           205/50R15
                                           K03)K04)K18)
F894/Nt06           890/800                                                  4/100/57,1



Typ:                             1H
ABE / EG-Genehmigung:            e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 85    Golf, Vento, Golf Syncro, 185/55R15 M+S                        A01) bis A10)
              Golf Variant, Golf Variant E05)M00)                            K12)
              Syncro
                                           195/50R15

                                           205/50R15
                                           K03)K04)K18)
e1*96/79*0068*03E   950/990                                                  4/100/57,1



Typ:                         1EX0
ABE / EG-Genehmigung:        G407
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Golf Cabriolet               185/55R15 M+S                     A01) bis A10)
                                           M00)                              K12)

                                           195/50R15

                                           205/50R15
                                           K03)K04)K18)
G407/NT08E          960/800                                                  4/100/57,1



Typ:                          1E
ABE / EG-Genehmigung:         e1*96/79*0070*.., e1*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85     Golf Cabriolet           185/55R15 M+S                        A01) bis A10)
                                        M00)                                 K12)

                                           195/50R15

                                           205/50R15
                                           K03)K04)K18)
e1*98/14*0070*10E   950/810                                                  4/100/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               13a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                            1HX1
ABE / EG-Genehmigung:           G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Golf syncro,               185/55R15                         A02) bis A10)
              Golf Variant syncro        M00)

                                         195/50R15

                                         205/50R15
G156/NT12E          950/980                                                4/100/57,1



Typ:                         1HX1
ABE / EG-Genehmigung:        e1*92/53*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66           Golf Syncro              185/55R15 M+S                       A02) bis A10)
                                       M00)

                                         195/50R15

                                         205/50R15
e1*93/81*0004*01E   890/880                                                4/100/57,1



Typ:                         6N
ABE / EG-Genehmigung:        G774; e1*96/79*0069*.. , e1*98/14*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 92     Polo                   195/45R15                            A02) bis A10)

                                         195/50R15
                                         A01)G01)K16)K55)

                                         205/45R15
                                         A01)K15)
e1*98/14*0069*11E   850/780                                                4/100/57,1



Typ:                         6NF
ABE / EG-Genehmigung:        G951
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 55     Polo LKW                  195/45R15                         A02) bis A10)

                                         195/50R15
                                         A01)G01)K16)K55)

                                         205/45R15
                                         A01)K15)
G951/NT06E          780/730                                                4/100/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               13a
Seite :                    5/8                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                         6KV
ABE / EG-Genehmigung:        H249 ; e9*93/81*0008*.. , e9*98/14*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 81    Polo Classic,            185/55R15                                  A01) bis A10)
              Polo Variant             M00)                                       F23)

                                         195/50R15

                                         205/50R15
                                         K68)
e9*98/14*0008*16E      900/895 (778)                                              4/100/57,1



Typ:                         9KV
ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0007*.. , e9*98/14*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 66    Caddy                    185/55R15                                  A01) bis A10)
                                       M00)                                       K16)K18)F23)

                                         195/50R15
e9*98/14*0007*15E      890/950 (950)                                              4/100/57



Typ:                         6X
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0085*.. , e1*98/14*0085*.. , e1*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 74    Lupo                     195/45R15                                  A02) bis A10)

                                         195/50R15
                                         A01)G01)K15)

                                         205/45R15
e1*2001/116*0085*17E   820/690(700)                                               4/100/57



Typ:                         6E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0114*.. , e1*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Lupo                     195/45R15                                  A02) bis A10)

                                         195/50R15
                                         A01)G01)K15)

                                         205/45R15
e1*2001/116*0114*14E   730/590(-)                                                 4/100/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               13a
Seite :                    6/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                         6ES
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0147*.. , e1*2001/116*0147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92           Lupo GTI                 195/45R15                         A02) bis A10)

                                         205/45R15

                                         215/40R15
e1*2001/116*0147*08E   770/670                                           4/100/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               13a
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.



E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

F23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und Stabilisator
     an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne bzw. mit
     unterschiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               13a
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K55) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind im Bereich von
     Stoßfängeroberkante bis 150 mm nach unten folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffspritzschutz ist auf einer Breite von ca. 40 mm, gemessen von der
        Radhauskante nach innen, auszuschneiden.
     - die Kunststoffkante des Stoßfängers ist komplett zu kürzen und die dahinterliegende
        Blechkante umzulegen.

K68) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins
     Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen
     nach außen zuformen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 13a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.02.2013




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