Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49539 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000767-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 10R5714 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 10R5714.03 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 37 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1 geprüfte Radlast: 560 kg bei Reifenabrollumfang: 1975 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagenwerk AG, Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 19E, 19E-299, 1E, 1EX0, 1H, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40308 110 Nm 1HX0, 1HX0F, 1HX1, 35I, 35I- M12x1,5, Schaftlänge 28 mm 299, 6E, 6ES, 6KV, 6N, 6NF, 6X, 9KV RA-000767-A0-104-12b~VW-4-100-57-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49539 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000767-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ: 19E ABE / EG-Genehmigung: D186; D186/1; D186/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 82 Golf, Jetta 185/55R15 A01) bis A10) M00) K12) 95 bis 102 Golf, Jetta 16V 195/50R15 4/100/57,1 Typ: 19E-299 ABE / EG-Genehmigung: E083 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 72 Golf, 185/55R15 A01) bis A10) Golf syncro, M00) K12) Jetta, Jetta syncro 195/50R15 4/100/57,1 Typ: 35I ABE / EG-Genehmigung: E657; E657/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 100 Passat, 195/55R15 A02) bis A10) Passat Variant 195/55R15 M+S 205/50R15 A01)K12) E657/1/NT14 960/1020 4/100/57,1 Typ: 35I-299 ABE / EG-Genehmigung: E960 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 Passat syncro, 195/55R15 A02) bis A10) Passat Variant syncro E05) 205/50R15 E960/NT14 940/1060 4/100/57,1 Typ: 1HX0 ABE / EG-Genehmigung: F804 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Golf, Vento, Golf Variant 185/55R15 M+S A01) bis A10) M00) K12) 195/50R15 205/50R15 K03)K04)K18) F804/NT17E 920/880 4/100/57,1 RA-000767-A0-104-12b~VW-4-100-57-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49539 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000767-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ: 1HX0F ABE / EG-Genehmigung: F894 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Golf, Kombi 185/55R15 M+S A01) bis A10) M00) K12) 195/50R15 205/50R15 K03)K04)K18) F894/Nt06 890/800 4/100/57,1 Typ: 1H ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 85 Golf, Vento, Golf Syncro, 185/55R15 M+S A01) bis A10) Golf Variant, Golf Variant E05)M00) K12) Syncro 195/50R15 205/50R15 K03)K04)K18) e1*96/79*0068*03E 950/990 4/100/57,1 Typ: 1EX0 ABE / EG-Genehmigung: G407 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Golf Cabriolet 185/55R15 M+S A01) bis A10) M00) K12) 195/50R15 205/50R15 K03)K04)K18) G407/NT08E 960/800 4/100/57,1 Typ: 1E ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0070*.., e1*98/14*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Golf Cabriolet 185/55R15 M+S A01) bis A10) M00) K12) 195/50R15 205/50R15 K03)K04)K18) e1*98/14*0070*10E 950/810 4/100/57 RA-000767-A0-104-12b~VW-4-100-57-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49539 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000767-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ: 1HX1 ABE / EG-Genehmigung: G156 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Golf syncro, 185/55R15 A02) bis A10) Golf Variant syncro M00) 195/50R15 205/50R15 G156/NT12E 950/980 4/100/57,1 Typ: 1HX1 ABE / EG-Genehmigung: e1*92/53*0004*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Golf Syncro 185/55R15 M+S A02) bis A10) M00) 195/50R15 205/50R15 e1*93/81*0004*01E 890/880 4/100/57,1 Typ: 6N ABE / EG-Genehmigung: G774; e1*96/79*0069*.. , e1*98/14*0069*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 92 Polo 195/45R15 A02) bis A10) 195/50R15 A01)G01)K16)K55) 205/45R15 A01)K15) e1*98/14*0069*11E 850/780 4/100/57,1 Typ: 6NF ABE / EG-Genehmigung: G951 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 55 Polo LKW 195/45R15 A02) bis A10) 195/50R15 A01)G01)K16)K55) 205/45R15 A01)K15) G951/NT06E 780/730 4/100/57,1 RA-000767-A0-104-12b~VW-4-100-57-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49539 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000767-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ: 6KV ABE / EG-Genehmigung: H249 ; e9*93/81*0008*.. , e9*98/14*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 81 Polo Classic, 185/55R15 A01) bis A10) Polo Variant M00) F23) 195/50R15 205/50R15 K68) e9*98/14*0008*16E 900/895 (778) 4/100/57,1 Typ: 9KV ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0007*.. , e9*98/14*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 66 Caddy 185/55R15 A01) bis A10) M00) K16)K18)F23) 195/50R15 e9*98/14*0007*15E 890/950 (950) 4/100/57 Typ: 6X ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0085*.. , e1*98/14*0085*.. , e1*2001/116*0085*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 74 Lupo 195/45R15 A02) bis A10) 195/50R15 A01)G01)K15) 205/45R15 e1*2001/116*0085*17E 820/690(700) 4/100/57 Typ: 6E ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0114*.. , e1*2001/116*0114*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Lupo 195/45R15 A02) bis A10) 195/50R15 A01)G01)K15) 205/45R15 e1*2001/116*0114*14E 730/590(-) 4/100/57 RA-000767-A0-104-12b~VW-4-100-57-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49539 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000767-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 Typ: 6ES ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0147*.. , e1*2001/116*0147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Lupo GTI 195/45R15 A02) bis A10) 205/45R15 215/40R15 e1*2001/116*0147*08E 770/670 4/100/57 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000767-A0-104-12b~VW-4-100-57-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49539 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000767-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. F23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und Stabilisator an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne bzw. mit unterschiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. RA-000767-A0-104-12b~VW-4-100-57-ET37_10R5714.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49539 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000767-A0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 10R5714 K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K55) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 150 mm nach unten folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffspritzschutz ist auf einer Breite von ca. 40 mm, gemessen von der Radhauskante nach innen, auszuschneiden. - die Kunststoffkante des Stoßfängers ist komplett zu kürzen und die dahinterliegende Blechkante umzulegen. K68) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen nach außen zuformen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 12b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 10R5714 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 19.03.2014 RA-000767-A0-104-12b~VW-4-100-57-ET37_10R5714.docx