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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. :               9d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  10R5704
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          10R5704.02
Radgröße:                                                7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      98 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast:                                         530 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1935 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
930, 955                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP40201 90 Nm
                                 M12x1,25, Schaftlänge 32 mm




RA-000717-E0-104-09d~AR-4-98-58-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. :               9d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                          930
ABE / EG-Genehmigung:         G731; e3*96/27*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 95    Alfa Romeo 145/146       195/50R15                              A01) bis A10)
                                                                              K33)K37)S03)S26)
                                             195/55R15

 103 bis 114       Alfa Romeo 145/146        195/50R15 M+S

                                             195/55R15

e3*96/27*0029*05   950/900                                                    4/98/58



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
955                                e3*2001/116*0278*..
955                                e3*2007/46*0004*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 99          Alfa Romeo MiTo          185/65R15                         A02) bis A10)
                                            M00)                              EF0)S03)

                                             195/60R15

                                             195/65R15

                                             205/55R15

                                             205/60R15




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.



RA-000717-E0-104-09d~AR-4-98-58-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. :               9d
Seite :                    3/4                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K33) An Achse 2 ist der Stoßfänger im Bereich der Oberkante nachzuarbeiten.

K37) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
     ca. 200 mm vor der Radmitte umzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.



RA-000717-E0-104-09d~AR-4-98-58-ET37_10R5704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-E0-104
Anlage-Nr. :               9d
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


S26) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,5 mm) sind vor Montage
     der Sonderräder zu entfernen.

Die Anlage Nr. 9d mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.05.2019




RA-000717-E0-104-09d~AR-4-98-58-ET37_10R5704