Gutachten 366-0387-99-MURD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44518 ANLAGE: 1 Radtyp: 10R5704. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.02.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 9 Fahrzeughersteller : ALFA LANC., FIAT, FORD Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 29 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 021a08 10R5704.02 1 Ø58,1 Ø68 d= 58,1 Aluminium 540 1950 03/99 8mm 021a08 10R5704.02 1 Ø58,1 Ø68 d= 58,1 Aluminium 555 1895 03/99 8mm 021a08 10R5704.02 1 Ø58,1 Ø68 d= 58,1 Aluminium 560 1875 03/99 8mm Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA LANC., FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 44 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AP-NR. AP 40276/08 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA 835; LANCIA 836; LANCIA 840; 146 A; 167; 175; 176; 176 C; 182; 183; 185; 186; 188; 839; 840; 843; 930 100 Nm für Typ : 192; 198; 312; 350 Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ALFA G731 66 - 95 195/50R15-82 11A; 21M; 22B; 22F; 3-türig; 5-türig; ROMEO 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 930 195/55R15 11A; 21M; 22B; 22F; 12A; 51A; 71E; 721; 930 e3*96/27*0029*.. 24D; 24J; 51G 725; 73C; 74A; 74H; 195/55R15-84 11A; 21M; 22B; 22F; 74W; FF0 24D; 24J; 54A 205/50R15-86 11A; 21M; 22B; 22F; 24C; 24D 215/45R15-82 11A; 21M; 22B; 22F; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 155 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ALFA F737/1 66 - 93 195/50R15-82 NICHT für 2.5 TD Frontantrieb; ab ROMEO (92kW); 11A; 21B; 22B Nachtrag 4 der 167 66 - 110 195/55R15-84 NICHT für 2.5 TD F737/1; 167 e3*95/54*0011*.. (92kW); 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R15-84 NICHT für 2.5 TD 12A; 51A; 71E; 721; (92kW); 11A; 21B; 22B; 725; 73C; 74A; 74H; 24J; 24M 66 - 120 205/50R15 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 74W; FFM 51G 215/50R15-88 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0387-99-MURD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44518 ANLAGE: 1 Radtyp: 10R5704. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.02.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 9 Verkaufsbezeichnung: FIAT BARCHETTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 183 e3*95/54*0005*.., 96 185/55R15 51G; 663 10B; 11B; 11G; 11H; G954 195/50R15-81 12A; 51A; 71E; 721; 195/55R15 51G 725; 73C; 74A; 74H; 205/50R15-85 11A; 22D 74W; FFM 215/45R15-82 Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVA, BRAVO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 182 e3*96/27*0019*.., 55 - 83 185/55R15-81 11A; 21B; 22B; 24M; 663 10B; 11B; 11G; 11H; G983 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71E; 721; 205/50R15-85 11A; 21B; 21J; 21L; 21M; 725; 73C; 74A; 74H; 22B; 22F; 22G; 24D; 24J 74W 215/45R15-82 11A; 21B; 22B; 24M Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 198 e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 195/65R15 91 Schrägheck; 205/60R15 91 Frontantrieb; 215/60R15 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R15 92 11A; 24M 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74W; 76Q Verkaufsbezeichnung: FIAT COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FA e3*92/53*0002*.. 102 195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15-87 12A; 51A; 71E; 721; 102 - 140 205/50R15 51G 725; 73C; 74A; 74H; 215/50R15-90 11A; 22B; 24M 74W; FES 225/50R15-90 11A; 21L; 22B; 24M; 57I 140 205/55R15 51G 175 e3*93/81*0001*.., 96 205/50R15-86 10B; 11B; 11G; 11H; e3*95/54*0008*.., 96 - 108 205/55R15-88 12A; 51A; 71E; 721; G730 96 - 142 195/55R15 51G 725; 73C; 74A; 74H; 215/50R15-90 11A; 22B; 24M 74W; FES 225/50R15-90 11A; 21L; 22B; 24M; 57I 102 - 142 205/50R15 51G 140 - 142 205/55R15 631 Verkaufsbezeichnung: FIAT IDEA, MUSA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 350 e3*2001/116*0153*.. 51 - 74 195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 86 11A; 24D 12A; 51A; 71E; 721; 205/55R15 88 11A; 22P; 24D 725; 73C; 74A; 74H; 215/50R15 88 11A; 22P; 24D; 24J 74W 225/50R15 91 11A; 21P; 22P; 24D; 24J Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0387-99-MURD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44518 ANLAGE: 1 Radtyp: 10R5704. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.02.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 9 Verkaufsbezeichnung: FIAT MAREA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 185 e3*93/81*0003*.., 55 - 83 195/55R15-84 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Pkw geschlossen; e3*95/54*0003*.. 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; Frontantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74W; 75I Verkaufsbezeichnung: FIAT MULTIPLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 186 e3*96/79*0042*.., 68 - 85 185/65R15-88 662 nur bis e3*98/14D0090*.., 195/60R15-88 e3*98/14*0042*07; e3*98/14*D050*.., 10B; 11B; 11G; 11H; e3*98/14*0042*.. 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74W; 75I; 76U 186 e3*98/14*0042*.. 68 - 89 185/65R15 88 662 ab e3*98/14*0042*08; 195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74W; 75I; 76U Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 e3*96/27*0022*.., 96 - 98 195/45R15-78 11A; 21B; 22B; 24J Pkw geschlossen; G488 205/45R15-79 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 367 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74W 176 e3*96/27*0022*.., 40 - 44 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Pkw geschlossen; G488 33J; 367; 54A Cabrio; 176 C G775 215/45R15-82 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 33J; 367; 54A 12A; 51A; 71E; 721; 40 - 65 195/45R15-78 11A; 22B; 24J; 24M; 33J 725; 73C; 74A; 74H; 205/45R15-79 11A; 22B; 22F; 24J; 24M; 74W 33J; 367 46 - 65 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 33J; 367 215/45R15-82 11A; 22B; 22F; 24C; 24M; 33J; 367 188 e3*98/14*0048*.. 44 - 74 195/45R15 78 11A; 22B; 22K; 22L; 5CK 10B; 11B; 11G; 11H; 44 - 96 185/55R15 11A; 22B; 22D; 22L; 367; 12A; 51A; 71E; 721; 51G; 663 725; 73C; 74A; 74H; 195/45R15 11A; 22B; 22L; 51G 74W; FES 195/45R15 78W 11A; 22B; 22K; 22L; 5CK Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0387-99-MURD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44518 ANLAGE: 1 Radtyp: 10R5704. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.02.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 9 Verkaufsbezeichnung: FIAT STILO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 192 e3*98/14*0089*.. 59 - 110 195/65R15 11A; 21B; 22B; 22L; 24M; Kombi; Limousine; 51G Schrägheck 2-türig; 205/60R15 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; Schrägheck 4-türig; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74W; 76Q Verkaufsbezeichnung: FIAT UNO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 146 A C946, C946/1, 32 - 82 195/45R15-78 FFQ; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; C946/2, C946/3, 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 71E; 721; C946/4 725; 73C; 74A; 74H; 74W Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 312 e3*2001/116*0261*.. 51 - 74 185/55R15 82 11A; 24D; 663 Fiat 500; 2-türig; 195/45R15 78 11A; 24D Frontantrieb; 195/50R15 82 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R15 81 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71E; 721; 215/45R15 84 11A; 24D; 24J 725; 73C; 74A; 74H; 74W; 76Q; 916; FE0 Verkaufsbezeichnung: LANCIA DEDRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LANCIA F303, F303/1, 55 - 83 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 22F Frontantrieb; 835 F303/2 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22F 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R15-82 11A; 21B; 22B; 22F 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74W; FES LANCIA F303, F303/1, 119 195/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; 51G Frontantrieb; 835 F303/2 195/50R15 LAG; 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15-85 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71E; 721; 215/45R15 11A; 21B; 22B; 63M 725; 73C; 74A; 74H; 74W LANCIA F303, F303/1, 124 195/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb; 835 F303/2 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 LAG; 11A; 21B; 22B; 22F 12A; 51A; 71E; 721; 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22F; 24M 725; 73C; 74A; 74H; 215/45R15 11A; 21B; 22B; 22F; 63M 74W LANCIA F303/2 102 195/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; 22F; Frontantrieb; 835 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 LAG; 11A; 21B; 22B; 22F 12A; 51A; 71E; 721; 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22F 725; 73C; 74A; 74H; 215/45R15-84 11A; 21B; 22B; 22F 74W; FES Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0387-99-MURD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44518 ANLAGE: 1 Radtyp: 10R5704. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.02.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 9 Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LANCIA e3*96/27*0021*.., 102 195/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; nur Ausf. mit Fz- 836 G489 22G; 24J; 24M; 51G Breite 1703mm; 195/50R15 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 631 12A; 51A; 71E; 721; 205/50R15-86 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 725; 73C; 74A; 74H; 24M 74W 215/45R15 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 24M; 631 LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 - 83 195/50R15-82 Ottomotor; 11A; 21B; nur Ausf. mit Fz- 836 G489 22B; 22G; 24J; 24M Breite 1703mm; 205/50R15-86 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71E; 721; 215/45R15-82 Ottomotor; 11A; 21B; 725; 73C; 74A; 74H; 22B; 22G; 24J; 24M 74W 66 195/55R15-84 Dieselmotor; 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 24M LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 195/50R15-82 11A; 22B nur Ausf. mit Fz- 836 G489 215/45R15-82 11A; 22B Breite 1759mm; 51 - 102 205/50R15-86 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 96 195/55R15-84 11A; 22B 12A; 51A; 71E; 721; 102 195/50R15 11A; 22B; 631 725; 73C; 74A; 74H; 215/45R15 11A; 22B; 631 74W Verkaufsbezeichnung: LANCIA LYBRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 839 e3*98/14*0047*.. 76 - 113 195/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 205/60R15 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 51A; 71E; 721; 725; 51G 73C; 74A; 74H; 74W; 113 195/60R15 51G 75I 205/55R15 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 51G Verkaufsbezeichnung: LANCIA Y Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LANCIA H262 40 - 63 195/45R15-78 11A; 21B; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 840 12A; 51A; 71E; 721; 840 e3*95/54*0004*.. 725; 73C; 74A; 74H; 74W Verkaufsbezeichnung: LANCIA YPSILON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 843 e3*2001/116*0149*.. 44 - 77 195/55R15 85 11A; 22P; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 86 11A; 22Q; 24D 12A; 51A; 71E; 721; 205/55R15 88 11A; 21P; 22Q; 24D 725; 73C; 74A; 74H; 74W Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 44 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AP-NR. AP 40276/08 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0387-99-MURD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44518 ANLAGE: 1 Radtyp: 10R5704. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.02.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 9 Verkaufsbezeichnung: KA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RU8 e3*2001/116*0280*.. 51 - 55 195/45R15 78 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 82 11A; 21P; 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 71E; 721; 205/45R15 81 11A; 21P; 22I; 24D; 24J 725; 73C; 74A; 74H; 215/45R15 84 11A; 21P; 22I; 24C; 24D 74W Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0387-99-MURD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44518 ANLAGE: 1 Radtyp: 10R5704. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.02.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 9 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0387-99-MURD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44518 ANLAGE: 1 Radtyp: 10R5704. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.02.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 9 33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 850kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 63M) Es darf nur folgendes Reifenfabrikat verwendet werden: Hersteller: Typ: DUNLOP D40 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 662) Sofern Reifen der Größe 185/65 R 15 auf der Felge 7 J x 15 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 663) Sofern Reifen der Größe 185/55 R 15 auf der Felge 7 J x 15 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0387-99-MURD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44518 ANLAGE: 1 Radtyp: 10R5704. Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.02.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 9 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses verhindern, müssen entfernt werden. 74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.1 Zeile2 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere durchzuführen. FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind. FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut werden. FFQ) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden, wahlweise ist auch der Einbau der Fiat Tieferlegung (Fiat-Teile-Nr. 46219501) möglich. Bei Nachrüstung ist die Auflage 11A oder 11K zu beachten. LAG) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: DUNLOP D40 (ZR), SP SPORT 2020 MFS (ZR) Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.