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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               9a
Seite :                    1 / 10                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      10R5704
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             10R5704.02
Radgröße:                                                    7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                            37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          98 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                       68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast:                                             530 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      1935 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke       Fiat(I)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
175, 178, 182, 185, 186, 192,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               ZP40201 110 Nm
225, 225L, FA, 312                M12x1,25, Schaftlänge 32 mm




RA-000717-C0-104-09a~FI-4-98-58-ET37_10R5704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               9a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                           175
ABE / EG-Genehmigung:          G730
Motorleistung Handelsbezeichnungen              zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 102          Fiat Coupe 16V                    195/55R15 M+S                     A02) bis A10)
140            Fiat Coupe 16V turbo                                               D21)S03)
                                                195/55R15
                                                E05)

                                                205/50R15

                                                205/55R15

                                                215/50R15
G730/NT01E          1030/800



Typen:                             ABE / EG-Genehmigung:
FA                                 e3*92/53*0002*..
175                                e3*95/54*0008*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 113         Fiat Coupe               195/55R15 M+S                        A02) bis A10)
                                                                                  D21)S03)
                                                195/55R15
                                                E05)

 140; 142           Fiat Coupe 2,0 16V turbo    205/50R15

                                                205/55R15

                                                215/50R15
e3*95/54*0008*05E   1030/800



Typ:                             182
ABE / EG-Genehmigung:            G983
Motorleistung Handelsbezeichnungen              zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 83     Fiat Brava, Fiat Bravo           185/55R15                         A02) bis A10)
                                                M00)                              S03)

                                                195/50R15

                                                205/50R15
                                                A01)K32)K33)

 108                 Fiat Bravo 2.0 HGT         195/55R15                         A02) bis A10)
                                                                                  S03)S23)
                                                205/50R15
                                                A01)K32)K33)
G983/NT07E          850-970/850-900(950-1000)                                     4/98/58




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               9a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                            182
ABE / EG-Genehmigung:           e3*96/27*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 83    Fiat Bravo, Brava           185/55R15                         A02) bis A10)
                                          M00)                              S03)

                                                  195/50R15

                                                  205/50R15
                                                  A01)K32)K33)
 108 bis 113         Fiat Bravo 2.0 HGT           195/55R15                 A02) bis A10)
                                                                            S03)S23)
                                                  205/50R15
                                                  A01)K32)K33)
e3*96/27*0019*09E   850-1000/850-1000(950-1100)                             4/98/58



Typ:                         185
ABE / EG-Genehmigung:        e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 83    Fiat Marea,              195/55R15                            A02) bis A10)
              Fiat Marea Weekend       A91)                                 S03)
              (außer Coupé und Cabrio)
                                       205/50R15
                                       A01)K15)

                                                  195/55R15 M+S
                                                  A91)
 91; 108            Fiat Marea,                   195/55R15                 A02) bis A10)
                    Fiat Marea Weekend            A91)                      S03)S23)
                    (außer Coupé und Cabrio)
                                                  205/50R15
                                                  A01)K15)

                                                  195/55R15 M+S
                                                  A91)
 96; 110; 113       Fiat Marea,                   195/60R15                 A02) bis A10)
                    Fiat Marea Weekend            A91)ER1)                  S03)S23)
                    (außer Coupé und Cabrio)
                                                  195/60R15 M+S
                                                  A91)ER1)

                                                  205/55R15
                                                  A01)K15)K20)
e3*93/81*0003*11E   1060/1060(1100)                                         4/98/58




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               9a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                           178
ABE / EG-Genehmigung:          e3*96/27*0033*.., e3*98/14*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 76    Fiat Palio Weekend         185/55R15                              A01) bis A10)
                                         M00)ER2)                               K15)K20)S03)

                                              195/50R15
e3*98/14*0033*10   950/950(1050)                                                4/98/58



Typ:                         186
ABE / EG-Genehmigung:        e3*96/79*0042*.., e3*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 76 bis 85    Fiat Multipla            185/65R15                                A01) bis A10)
                                       M00)ER4)                                 K50)S03)

                                              195/60R15
                                              ER1)

e3*98/14*0042*07   1100/1050(1150)                                              4/98/58



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
192                                 e3*98/14*0089*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110         Fiat Stilo                 195/60R15                         A02) bis A10)
                   (Schrägheck 3-/ 5-türig)   A93)                              S03)

                                              195/65R15
                                              A93)

                                              205/60R15

                                              215/60R15
                                              A01) K15)K23)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               9a
Seite :                    5 / 10                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
192                            e3*98/14*0089*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110      Fiat Stilo SW            195/60R15                             A02) bis A10)
                (Kombi)                  A93) ER1)                             S03)

                                            195/65R15
                                            A93) ER3)

                                            205/60R15
                                            ER4)

                                            215/60R15
                                            A01) K15)K23) ER5)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
225                                 e3*2001/116*0271*..
225                                 e3*2007/46*0011*..
225L                                N157
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70       Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 185/60R15                           A02) bis A10)
                                             A01) A93)K01) M00)ER2)            S03)

                                            185/65R15
                                            A01) K01)M00)ER4)

                                            195/60R15
                                            A01) K01)K04)ER1)

                                            205/55R15
                                            A01) K01)K02)

                                            205/60R15
                                            A01) K01)K02) K13) K22)ER4)

                                            215/50R15
                                            A01) K01)K02)

                                            215/55R15
                                            A01) K01)K02)ER1)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               9a
Seite :                    6 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
312                               e3*2001/116*0261*..
312                               e3*2007/46*0064*..
312                               e3*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77       Fiat 500                   185/55R15                         A02) bis A10)
                (außer Serie nur 165/65R14 M00)                              S03)
                oder nur 155/80R13)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
312                              e3*2001/116*0261*..
312                              e3*2007/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51              Fiat 500                  185/55R15                          A02) bis A10)
                (Serie nur 165/65R14 od. A01) G01)M00)                       S03)
                nur 155/80R13)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               9a
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Teiletyp :                 10R5704


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage
     der Sonderräder zu entfernen.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1090 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               9a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1000 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1060 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER4) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1070 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER5) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1050 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-C0-104
Anlage-Nr. :               9a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind im Radhaus im
     Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Am vorderen Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu
        entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der
        serienmäßig vorhandenen Knickstelle).

K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind im Radhaus im
     Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Am hinteren Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu
        entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der
        serienmäßig vorhandenen Knickstelle).
     - Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 70 mm unterhalb der seitlichen
        Stoßleiste bis zum Stoßfänger umzulegen.
     - Die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist im weiteren Verlauf der
        Bördelkante auf einer Länge von 50 mm bis auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 44518
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - Das hintere innere Kunststoffradhaus ist im Reifeneinfederbereich komplett an die
       innere Radhauswand anzulegen (warm einformen und/oder durch Blechschrauben
       befestigen).
     - Das innere Kunststoffradhaus ist mit der Befestigungslasche um ca. 10 mm nach
       innen zu biegen. .

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.

S23) Unterhalb des Felgentiefbettes sind keine Wuchtgewichte zulässig.


Die Anlage Nr. 9a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.08.2015




RA-000717-C0-104-09a~FI-4-98-58-ET37_10R5704.docx