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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    1 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     10R5704
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             10R5704.02
Radgröße:                                                   7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           37 mm
Effektive Einpresstiefe:                                     29 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         98 mm
Lochzahl:                                                       4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
Adapterscheibe:                                   Ø58.1 Ø68 d=8 003 0022 003
geprüfte Radlast:                                            530 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     1935 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   FIAT (I)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
169, 186, 188, 192, 198, 312      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            AP40276/08 110 Nm
                                  M12x1,25, Schaftlänge 44 mm




RA-000717-B0-104-03~FI-4-98-58-ET29_10R5704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    2 / 10                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ:                         186
ABE / EG-Genehmigung:        e3*96/79*0042*.., e3*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 76 bis 88    Fiat Multipla            185/65R15                                       A02) bis A10)
                                       M00)ER1)                                        S03)

                                              195/60R15
                                              ER2)

                                              205/55R15
                                              A01)K03) ER2)
e3*98/14*0042*09    1100/1050(1150)                                                    4/98/58



Typ:                         188
ABE / EG-Genehmigung:        e3*98/14*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 96    Fiat Punto               185/55R15                                       A01) bis A10)D21)
                                       M00)                                            K51)S03)

                                              195/45R15
                                              E05)K04)T78)
e3*98/14*0048*09E   900/870(900)                                                       4/98/58



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
192                                e3*98/14*0089*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110          Fiat Stilo SW            195/60R15                                 A02) bis A10)
                    (Kombi)                  A01) K15)K23)ER1)                         S03)

                                              195/65R15
                                              A01) K15)K23) ER3)

                                              205/60R15
                                              A01) K15)K23) K26) ER4)

                                              215/60R15
                                              A01) K03)K04) K15) K21) K23) K26) ER5)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
192                                    e3*98/14*0089*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110            Fiat Stilo                 195/60R15                         A02) bis A10)
                      (Schrägheck 3-/ 5-türig)   A01) K15)K23)                     S03)

                                                 195/65R15
                                                 A01) K15)K23)

                                                 205/60R15
                                                 A01) K15)K23) K26)

                                                 215/60R15
                                                 A01) K03)K04) K15) K23) K26)



Typ:                         169
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 55    Fiat Panda              185/55R15                                    A01) bis A10)
              (nicht 4x4)             K82)M00)                                     K03)K04)K16)K20)K83)
                                                                                   F09)S03)
                                                 195/45R15

 74                   Fiat Panda                 185/55R15 M+S                     A01) bis A10)
                      (nicht 4x4)                K82)M00)                          K03)K04)K16)K20)F09)
                                                                                   K83)S03)
                                                 195/45R15

e3*2001/116*0151*21   750/735(750)                                                 4/98/58



Typ:                         169
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2001/116*0287*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44           Fiat Panda LPG          185/55R15                                    A01) bis A10)
              (Gasantrieb)            K82)M00)                                     K03)K04)K16)K20)K83)
                                                                                   S03)
                                                 195/45R15

e3*2001/116*0287*04   730/660(750)                                                 4/98/58




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
198                               e3*2001/116*0248*..
198                               e3*2001/116*0288*..
198                               e3*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121      Fiat Bravo, Bravo LPG      195/65R15                         A02) bis A10)
                                           A93)ER3)                          EF0)S03)

                                           205/60R15
                                           A93) ER4)

                                           215/55R15
                                           ER2)

                                           215/60R15
                                           ER5)

                                           225/55R15
                                           ER4)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
312                               e3*2001/116*0261*..
312                               e3*2007/46*0064*..
312                               e3*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77       Fiat 500                   185/55R15                         A02) bis A10)
                (außer Serie nur 165/65R14 A01) K04)M00)                     S03)
                oder nur 155/80R13)
                                           195/50R15
                                           A01) K03)K04)

                                           195/55R15
                                           A01) G01)K03) K04)

                                           205/45R15
                                           A01) K03)K04)

                                           205/50R15
                                           A01) K01)K04) K89)

                                           215/45R15
                                           A01) K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    5 / 10                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
312                              e3*2001/116*0261*..
312                              e3*2007/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51              Fiat 500                  185/55R15                         A02) bis A10)
                (Serie nur 165/65R14 od. A01) G01)K04) M00)                 S03)
                nur 155/80R13)
                                          195/50R15
                                          A01) G0A)K03) K04)

                                          195/55R15
                                          A01) G01)K03) K04)

                                          205/45R15
                                          A01) K03)K04)

                                          205/50R15
                                          A01) G01)K01) K04) K89)

                                          215/45R15
                                          A01) K03)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
312                             e3*2007/46*0064*..
312                             e3*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 63       Fiat Panda, Panda Van    185/55R15                          A02) bis A10)
                                         A01) K04)M00)                      E19a)S03)

                                          195/50R15
                                          A01) G8C)K04) K95)

                                          205/45R15
                                          A01) G3K)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    6 / 10                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage
     der Sonderräder zu entfernen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1080 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1090 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1060 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER4) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1070 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    8 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


ER5) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1050 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

F09) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G3K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R14,
     165/70R14, 175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G8C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
     175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    9 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von unterhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
       hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von der Oberkante auf
       einer Länge von ca. 250 mm nach unten auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen. Der
       hinter der Kante liegende Kunststoffspritzschutz ist warm einzuformen.
     - Die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist bis zum Befestigungspunkt
       komplett nach oben zu formen. Der nachgearbeitete Bereich Radhaus -
       Befestigungslasche ist soweit nach außen auszustellen, dass der Abstand
       Radhauswand (obere Befestigung) zur nachgearbeiteten Lasche min. 265 mm
       beträgt.
     - Sofern vorhanden, ist der hintere innere Kunststoffspritzschutz kurz unterhalb des
       unteren Befestigungspunktes waagerecht zur Unterkante der inneren Radhauswand
       nach hinten bis ca. Mitte Kunststoffradhaus auszuschneiden.

K82) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des inneren Blechradhauses ans äußere Radhausblech
     einzuformen und zwar im Bereich von oberhalb Radmitte bis Höhe seitlicher Schutzleiste.

K83) An Achse 2 rechts ist die Verkleidung über dem Tankeinfüllstutzen zu entfernen.




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkante ist von der Türsicke bis Übergang zum hinteren
         Radhaus/Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Das Kunststoff- Innenradhaus ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 30mm zu
         kürzen. Die Schnittkante ist mit dem inneren Radhaus zu verkleben.
     - Der vorhandene Ausschnitt im Kunststoff- Innenradhaus, Bereich
         Stoßfängeroberkante ist so zu vergrößern, dass der untere Teil nicht in das Radhaus
         ragt.
     - Im Übergangsbereich Radhaus/Stoßfänger ist die ins Radhaus ragende
         Kunststoffkante des hinteren Stoßfängers zu kürzen.

K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne
         komplett umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.

T78) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 850 kg bei LI 78 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 425 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.08.2015




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