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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               3a
Seite :                    1/4                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     10R5704
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             10R5704.02
Radgröße:                                                   7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           37 mm
Effektive Einpresstiefe:                                     29 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         98 mm
Lochzahl:                                                       4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
Adapterscheibe:                               Ø58.1 Ø68 d=8 003 0022 003
geprüfte Radlast:                                            530 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     1935 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Ford

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
RU8                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             AP40276/08 110 Nm
                                 M12x1,25, Schaftlänge 44 mm




RA-000717-B0-104-03a~FO-4-98-58-ET29_10R5704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               3a
Seite :                    2/4                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RU8                            e3*2001/116*0280*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 55       Ford Ka                 185/55R15                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)M00)                  S03)

                                         195/45R15
                                         A01)K01)K04)

                                         195/50R15
                                         A01)K01)K04)K16)

                                         205/45R15
                                         A01)K01)K04)

                                         205/50R15
                                         A01)K01)K04)K16)K67)

                                         215/45R15
                                         A01)K01)K04)K16)

                                         225/45R15
                                         A01)K01)K04)K16)K67)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



RA-000717-B0-104-03a~FO-4-98-58-ET29_10R5704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               3a
Seite :                    3/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
     vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.




RA-000717-B0-104-03a~FO-4-98-58-ET29_10R5704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 44518
Nr. :                      RA-000717-B0-104
Anlage-Nr. :               3a
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 10R5704


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.


Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 10R5704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.02.2013




RA-000717-B0-104-03a~FO-4-98-58-ET29_10R5704.docx