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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 41R5655
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         41R5655.02
Radgröße:                                               6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        27 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     98 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2015 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien; (Alfa –Romeo)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
937                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50274 100 Nm
                                 M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
932                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50274 110 Nm
                                 M12x1,25, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                          932
ABE / EG-Genehmigung:         e3*96/27*0034*.. , e3*98/14*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 129   Alfa Romeo 156,           185/65R15                         A01) bis A10)E04)
              Alfa Romeo 156            E05)                              K01)K02)S03)
              Sportwagon
              (außer Crosswagon)        185/65R15 M+S
                                        E05)

                                         195/65R15
                                         E42)

                                         205/60R15
                                         K31)

 140 bis 141        Alfa Romeo 156,      205/60R15
                    Alfa Romeo 156       K31)
                    Sportwagon
                    (außer Crosswagon)

e3*98/14*0034*18E   1060/980                                              4/98/58




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                          937
ABE / EG-Genehmigung:         e3*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 125   Alfa Romeo 147,           185/65R15                         A01) bis A10)E04)
              Alfa Romeo GT             E05)                              K01)K02)S03)

                                         185/65R15 M+S
                                         E05)

                                         195/60R15

                                         205/55R15

e3*98/14*0070*18E   990/980(1080)                                         5/98/58



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Ventil darf nicht über den Felgenrand
     hinausragen

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655



A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
       der Radmitte umzulegen,
     - die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind entsprechend der umgelegten
       Radhauskante zu kürzen (von Stoßfängeroberkante bis zur ersten
       Befestigungsschraube).

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.


Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.08.2010




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