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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47368 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000556-G0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  41R5655
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          41R5655.02
Radgröße:                                               6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        27 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     98 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    68 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2015 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   ALFA-ROMEO

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                              moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm ZP50274     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47368 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000556-G0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R5655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
937                            e3*98/14*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 125      Alfa Romeo 147          185/65R15                         A02) bis A10)
                                        N195)                             BF1) S03)

                                        185/65R15 M+S
                                        W195)

                                        195/60R15
                                        A01) K04)

                                        195/65R15
                                        A01) K04)

                                        205/55R15
                                        A01) K04)

                                        205/60R15
                                        A01) K04)

                                        215/55R15
                                        A01) K04) K34)

                                        225/50R15
                                        A01) K04) K15) K34)

                                        225/55R15
                                        A01) K04) K15) K18) K21) K34)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
937                            e3*98/14*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 125     Alfa Romeo GT           195/60R15                         A01) bis A10)
                (außer Ausführung GTA)                                    BF1) K04) S03)
                                        195/65R15

                                        205/55R15

                                        205/60R15

                                        215/55R15
                                        K34)

                                        225/50R15
                                        K15) K34)

                                        225/55R15
                                        K15) K18) K21) K34)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47368 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000556-G0-104
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R5655


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50274
       Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47368 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000556-G0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R5655


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
       umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K34)   An Achse 2 ist der Innenkotflügel im Bereich oberhalb Radmitte ans innere Radhausblech
       anzulegen (verkleben).

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
       entfernen.

W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.02.2018