Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R5655
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 41R5655.02
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 27 mm
Lochkreisdurchmesser: 98 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2015 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
179, 22, 220, 220P, Lancia 220 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50277 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Typ: 220
ABE / EG-Genehmigung: G785
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 108 Fiat Ulysse 195/65R15 A01) bis A10)
E42) B22)S03)
205/60R15
E42)
205/65R15
E43)
G785/NT01 1225/1300 5/98/58,2
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Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: Lancia 220
ABE / EG-Genehmigung: H076
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 108 Lancia Z 195/65R15 A01) bis A10)
E42) B22)S03)
205/60R15
E42)
205/65R15
E43)
Ho76/NT01 1225/1300 5/98/58,2
Typ: 22
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 108 Fiat Ulysse, 195/65R15 A01) bis A10)
Lancia Z E42) B22)S03)
205/60R15
E42)
205/65R15
E43)
e2*93/81*0159*08 1230/1260 5/98/58,2
Typ: 220
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0162*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 100 Fiat Scudo 195/65R15 A02) bis A10)
E42) B22)S03)
205/60R15
E42)
205/65R15
E43)
e2*93/81*0162*07 1230/1300 5/98/58,1
RA-000556-B0-104-01b~FI-5-98-58-ET27_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: 220P
ABE / EG-Genehmigung: H261
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 68 Fiat Scudo Combinato 195/65R15 A02) bis A10)
E42) B22)S03)
205/60R15
E42)
205/65R15
E43)
H261NT04E 1230/1230 5/98/58,1
Typ: 179
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 103 Fiat Ulysse , 205/65R15 A02) bis A10)
Lancia Phedra E04)S03)
215/60R15
215/65R15
e2*98/14*0255*23 1370/1300 5/98/58,1
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Anlage-Nr. : 1b
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Ventil darf nicht über den Felgenrand
hinausragen
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
B22) Das Handbremsseil ist eng am Achslenker zu führen und zu befestigen (Abstand zur
Radinnenseite min. 5 mm).
Bei Fahrzeugen mit ABS und Bremsscheibe an Achse 2 ist der Halter für das ABS-Kabel
so zu verlegen, dass ein ausreichender Freiraum gegeben ist.
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 205/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E43) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Bereifungsgröße
205/65R15 ausgerüstet sind oder diese auch in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
Die Anlage Nr. 1b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 25.08.2010
RA-000556-B0-104-01b~FI-5-98-58-ET27_41R5655.docx