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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               1b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      41R5655
Art des Sonderrades:                           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Radausführung:                                             41R5655.02
Radgröße:                                                   6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                            27 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          98 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast:                                             690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2015 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Fiat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
179, 22, 220, 220P, Lancia 220 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                ZP50277 120 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm


Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        G785
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 108    Fiat Ulysse             195/65R15                            A01) bis A10)
                                       E42)                                 B22)S03)

                                       205/60R15
                                       E42)

                                       205/65R15
                                       E43)
G785/NT01       1225/1300                                                   5/98/58,2




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               1b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                         Lancia 220
ABE / EG-Genehmigung:        H076
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 108    Lancia Z               195/65R15                          A01) bis A10)
                                      E42)                               B22)S03)

                                         205/60R15
                                         E42)

                                         205/65R15
                                         E43)
Ho76/NT01          1225/1300                                             5/98/58,2



Typ:                         22
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 108    Fiat Ulysse,            195/65R15                         A01) bis A10)
               Lancia Z                E42)                              B22)S03)

                                         205/60R15
                                         E42)

                                         205/65R15
                                         E43)
e2*93/81*0159*08   1230/1260                                             5/98/58,2



Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0162*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 100   Fiat Scudo               195/65R15                         A02) bis A10)
                                       E42)                              B22)S03)

                                         205/60R15
                                         E42)

                                         205/65R15
                                         E43)

e2*93/81*0162*07   1230/1300                                             5/98/58,1




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Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               1b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                         220P
ABE / EG-Genehmigung:        H261
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 68    Fiat Scudo Combinato       195/65R15                         A02) bis A10)
                                         E42)                              B22)S03)

                                         205/60R15
                                         E42)

                                         205/65R15
                                         E43)

H261NT04E          1230/1230                                               5/98/58,1



Typ:                         179
ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 103   Fiat Ulysse ,            205/65R15                           A02) bis A10)
              Lancia Phedra                                                E04)S03)
                                       215/60R15

                                         215/65R15

e2*98/14*0255*23   1370/1300                                               5/98/58,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               1b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Ventil darf nicht über den Felgenrand
     hinausragen

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               1b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


B22) Das Handbremsseil ist eng am Achslenker zu führen und zu befestigen (Abstand zur
     Radinnenseite min. 5 mm).
     Bei Fahrzeugen mit ABS und Bremsscheibe an Achse 2 ist der Halter für das ABS-Kabel
     so zu verlegen, dass ein ausreichender Freiraum gegeben ist.

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 205/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E43) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Bereifungsgröße
     205/65R15 ausgerüstet sind oder diese auch in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.


Die Anlage Nr. 1b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.08.2010




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