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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               1b
Seite :                    1/8                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      41R5655
Art des Sonderrades:                           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Radausführung:                                             41R5655.02
Radgröße:                                                   6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                            27 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          98 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast:                                             690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2015 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Fiat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
179, 22, 220, 220P, Lancia 220 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                ZP50277 120 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
199, 263                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                ZP50274 120 Nm
                               M12x1,25, Schaftlänge 28 mm


Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        G785
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 108    Fiat Ulysse             195/65R15                            A01) bis A10)
                                       E42)                                 B22)S03)

                                       205/60R15
                                       E42)

                                       205/65R15
                                       E43)
G785/NT01       1225/1300                                                   5/98/58,2



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               1b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                         Lancia 220
ABE / EG-Genehmigung:        H076
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 108    Lancia Z               195/65R15                          A01) bis A10)
                                      E42)                               B22)S03)

                                         205/60R15
                                         E42)

                                         205/65R15
                                         E43)
Ho76/NT01          1225/1300                                             5/98/58,2



Typ:                         22
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 108    Fiat Ulysse,            195/65R15                         A01) bis A10)
               Lancia Z                E42)                              B22)S03)

                                         205/60R15
                                         E42)

                                         205/65R15
                                         E43)
e2*93/81*0159*08   1230/1260                                             5/98/58,2



Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0162*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 100   Fiat Scudo               195/65R15                         A02) bis A10)
                                       E42)                              B22)S03)

                                         205/60R15
                                         E42)

                                         205/65R15
                                         E43)

e2*93/81*0162*07   1230/1300                                             5/98/58,1




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Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               1b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                         220P
ABE / EG-Genehmigung:        H261
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 68    Fiat Scudo Combinato       195/65R15                         A02) bis A10)
                                         E42)                              B22)S03)

                                         205/60R15
                                         E42)

                                         205/65R15
                                         E43)

H261NT04E          1230/1230                                               5/98/58,1



Typ:                         179
ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 103   Fiat Ulysse ,            205/65R15                           A02) bis A10)
              Lancia Phedra                                                E04)S03)
                                       215/60R15

                                         215/65R15

e2*98/14*0255*24   1370/1300                                               5/98/58,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               1b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
263                              e3*2007/46*0002*..
263                              e3*2007/46*0007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 77       Fiat Doblo                185/65R15                         A02) bis A10)
                (HA-Achslast bis 1220kg) A01)K04)N195)                      EF0)S03)

                                          185/70R15
                                          A01)G2K)K04)M00)N195)T89)

                                          195/60R15C
                                          A01)K04)

                                          195/60R15
                                          A01)K04)

                                          195/65R15
                                          A01)G2K)K04)

                                          205/60R15
                                          A01)K04)

                                          215/55R15
                                          A01)K04)T89)

                                          215/60R15
                                          A01)G2K)K04)

                                          225/55R15
                                          A01)G2K)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
263                             e3*2007/46*0002*..
263                             e3*2007/46*0007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 77       Fiat Doblo               195/65R15                          A02) bis A10)
                (HA-Achslast größer      A01)K04)T95)                       EF0)ER1)S03)
                1220kg)
                                         205/60R15
                                         A01)K04)T95)

                                          215/60R15
                                          A01)K04)

                                          225/50R15
                                          A01)G2N)K04)T95)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               1b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
199                            e3*2001/116*0217*..
199                            e3*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 77       Fiat 500L               195/60R15                         A02) bis A10)
                                                                          EF0)
                                         195/65R15

                                         205/60R15
                                         A01)K03)

                                         215/55R15
                                         A01)K03)K04)

                                         215/60R15
                                         A01)K03)K04)

                                         225/55R15
                                         A01)K03)K04)

                                         235/55R15
                                         A01)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RA-000556-C0-104-01b~FI-5-98-58-ET27_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               1b
Seite :                    6/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B22) Das Handbremsseil ist eng am Achslenker zu führen und zu befestigen (Abstand zur
     Radinnenseite min. 5 mm).
     Bei Fahrzeugen mit ABS und Bremsscheibe an Achse 2 ist der Halter für das ABS-Kabel
     so zu verlegen, dass ein ausreichender Freiraum gegeben ist.

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 205/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E43) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Bereifungsgröße
     205/65R15 ausgerüstet sind oder diese auch in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.



RA-000556-C0-104-01b~FI-5-98-58-ET27_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               1b
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1380 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16C,
     195/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G2N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


RA-000556-C0-104-01b~FI-5-98-58-ET27_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               1b
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 1b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.05.2013




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