Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-D0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R5655 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 41R5655.02 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 27 mm Lochkreisdurchmesser: 98 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø58.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2015 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 179, 22, 220, 220P, Lancia 220 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50277 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm 199, 263 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50274 120 Nm M12x1,25, Schaftlänge 28 mm RA-000556-D0-104-01b~FI-5-98-58-ET27_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-D0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: 220 ABE / EG-Genehmigung: G785 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 108 Fiat Ulysse 195/65R15 A01) bis A10) E42) B22)S03) 205/60R15 E42) 205/65R15 E43) G785/NT01 1225/1300 5/98/58,2 Typ: Lancia 220 ABE / EG-Genehmigung: H076 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 108 Lancia Z 195/65R15 A01) bis A10) E42) B22)S03) 205/60R15 E42) 205/65R15 E43) Ho76/NT01 1225/1300 5/98/58,2 Typ: 22 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 108 Fiat Ulysse, 195/65R15 A01) bis A10) Lancia Z E42) B22)S03) 205/60R15 E42) 205/65R15 E43) e2*93/81*0159*08 1230/1260 5/98/58,2 RA-000556-D0-104-01b~FI-5-98-58-ET27_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-D0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: 220 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0162*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 100 Fiat Scudo 195/65R15 A02) bis A10) E42) B22)S03) 205/60R15 E42) 205/65R15 E43) e2*93/81*0162*07 1230/1300 5/98/58,1 Typ: 220P ABE / EG-Genehmigung: H261 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 68 Fiat Scudo Combinato 195/65R15 A02) bis A10) E42) B22)S03) 205/60R15 E42) 205/65R15 E43) H261NT04E 1230/1230 5/98/58,1 Typ: 179 ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0255*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 103 Fiat Ulysse , 205/65R15 A02) bis A10) Lancia Phedra E04)S03) 215/60R15 215/65R15 e2*98/14*0255*24 1370/1300 5/98/58,1 RA-000556-D0-104-01b~FI-5-98-58-ET27_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-D0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 263 e3*2007/46*0002*.. 263 e3*2007/46*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 77 Fiat Doblo 185/65R15 A02) bis A10) (HA-Achslast bis 1220kg) A01)K04)N195) EF0)S03) 185/70R15 A01)G2K)K04)M00)N195)T89) 195/60R15C A01)K04) 195/60R15 A01)K04) 195/65R15 A01)G2K)K04) 205/60R15 A01)K04) 215/55R15 A01)K04)T89) 215/60R15 A01)G2K)K04) 225/55R15 A01)G2K)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 263 e3*2007/46*0002*.. 263 e3*2007/46*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 77 Fiat Doblo 195/65R15 A02) bis A10) (HA-Achslast größer A01)K04)T95) EF0)ER1)S03) 1220kg) 205/60R15 A01)K04)T95) 215/60R15 A01)K04) 225/50R15 A01)G2N)K04)T95) RA-000556-D0-104-01b~FI-5-98-58-ET27_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-D0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 199 e3*2001/116*0217*.. 199 e3*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 77 Fiat 500L 195/60R15 A02) bis A10) EF0) 195/65R15 205/60R15 A01)K03) 215/55R15 A01)K03)K04) 215/60R15 A01)K03)K04) 225/55R15 A01)K03)K04) 235/55R15 A01)K01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000556-D0-104-01b~FI-5-98-58-ET27_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-D0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B22) Das Handbremsseil ist eng am Achslenker zu führen und zu befestigen (Abstand zur Radinnenseite min. 5 mm). Bei Fahrzeugen mit ABS und Bremsscheibe an Achse 2 ist der Halter für das ABS-Kabel so zu verlegen, dass ein ausreichender Freiraum gegeben ist. E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E43) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Bereifungsgröße 205/65R15 ausgerüstet sind oder diese auch in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. RA-000556-D0-104-01b~FI-5-98-58-ET27_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-D0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1380 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16C, 195/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000556-D0-104-01b~FI-5-98-58-ET27_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-D0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 1b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 16.09.2014 RA-000556-D0-104-01b~FI-5-98-58-ET27_41R5655.docx