Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-F0-104
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R5655
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 41R5655.02
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 27 mm
Lochkreisdurchmesser: 98 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2015 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
221, 224, A, B*****, E***** Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50277 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
RA-000556-F0-104-01c~PE-5-98-58-ET27_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-F0-104
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: 221
ABE / EG-Genehmigung: G784
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 108 Peugeot 806 205/65R15 A02) bis A10)
B22)S03)
G784 NT04 1230/1300 5/98/58,1
Typ: 221
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Peugeot 806 195/65R15 A01) bis A10)
(Ausführungen mit B22)S03)
zulässigen Achslasten 205/60R15
bis 1230 kg)
89 Peugeot 806 195/65R15
(Ausführungen mit
zulässigen Achslasten 205/60R15
bis 1260 kg)
205/65R15
66 bis 108 Peugeot 806 205/65R15
(Ausführungen mit
zulässigen Achslasten
bis 1260 kg)
e2*93/81*0157*02E 1230/1260 5/98/58,2
Typ: A
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 100 Peugeot 806 205/65R15 A02) bis A10)
S03)
2*93/81*0184*06 1230/1300 5/98/58,1
Typ: 224
ABE / EG-Genehmigung: H342
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 68 Peugeot Expert Kombi 205/60R15 A02) bis A10)
B22)S03)
205/65R15
A01)G01)
H342/NT02 1230/1230 5/98/58,1
RA-000556-F0-104-01c~PE-5-98-58-ET27_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-F0-104
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: 224
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0160*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 68 Peugeot Expert Kombi 205/60R15 A02) bis A10)
B22)S03)
205/65R15
A01)G01)
e2*93/81*0160*02E 1230/1230 5/98/58,1
Typ: B*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0185*.., e2*2001/116*0185*
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 66 Peugeot Expert 205/60R15 A02) bis A10)
B22)S03)
205/65R15
A01)G01)
69 bis 100 Peugeot Expert 205/65R15 A01) bis A10)
B22)S03)
E2*93/81*0185*16 1230/1300 5/98/58,1
Typ: E*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0253*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 116 Peugeot 807 205/65R15 A02) bis A10)
E04)S03)
215/60R15
215/65R15
E2*98/14*0253*24 1370/1300 5/98/58,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000556-F0-104-01c~PE-5-98-58-ET27_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-F0-104
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Ventil darf nicht über den Felgenrand
hinausragen
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
B22) Das Handbremsseil ist eng am Achslenker zu führen und zu befestigen (Abstand zur
Radinnenseite min. 5 mm).
Bei Fahrzeugen mit ABS und Bremsscheibe an Achse 2 ist der Halter für das ABS-Kabel
so zu verlegen, dass ein ausreichender Freiraum gegeben ist.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
RA-000556-F0-104-01c~PE-5-98-58-ET27_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-F0-104
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
-
Die Anlage Nr. 1c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 25.08.2010
RA-000556-F0-104-01c~PE-5-98-58-ET27_41R5655.docx