Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-C0-104 Anlage-Nr. : 1c Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R5655 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 41R5655.02 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 27 mm Lochkreisdurchmesser: 98 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø58.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2015 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 221, 224, A, B*****, E***** Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50277 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm Typ: 221 ABE / EG-Genehmigung: G784 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 108 Peugeot 806 205/65R15 A02) bis A10) B22)S03) G784 NT04 1230/1300 5/98/58,1 RA-000556-C0-104-01c~PE-5-98-58-ET27_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-C0-104 Anlage-Nr. : 1c Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: 221 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Peugeot 806 195/65R15 A01) bis A10) (Ausführungen mit B22)S03) zulässigen Achslasten 205/60R15 bis 1230 kg) 89 Peugeot 806 195/65R15 (Ausführungen mit zulässigen Achslasten 205/60R15 bis 1260 kg) 205/65R15 66 bis 108 Peugeot 806 205/65R15 (Ausführungen mit zulässigen Achslasten bis 1260 kg) e2*93/81*0157*02E 1230/1260 5/98/58,2 Typ: A ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 100 Peugeot 806 205/65R15 A02) bis A10) S03) 2*93/81*0184*06 1230/1300 5/98/58,1 Typ: 224 ABE / EG-Genehmigung: H342 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 68 Peugeot Expert Kombi 205/60R15 A02) bis A10) B22)S03) 205/65R15 A01)G01) H342/NT02 1230/1230 5/98/58,1 Typ: 224 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0160*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 68 Peugeot Expert Kombi 205/60R15 A02) bis A10) B22)S03) 205/65R15 A01)G01) e2*93/81*0160*02E 1230/1230 5/98/58,1 RA-000556-C0-104-01c~PE-5-98-58-ET27_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-C0-104 Anlage-Nr. : 1c Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: B***** ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0185*.., e2*2001/116*0185* Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 66 Citroën Jumpy 205/60R15 A02) bis A10) B22)S03) 205/65R15 A01)G01) 69 bis 100 Citroën Jumpy 205/65R15 A01) bis A10) B22)S03) E2*93/81*0185*16 1230/1300 5/98/58,1 Typ: E***** ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0253*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 116 Peugeot 807 205/65R15 A02) bis A10) E04)S03) 215/60R15 215/65R15 E2*98/14*0253*24 1370/1300 5/98/58,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000556-C0-104-01c~PE-5-98-58-ET27_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-C0-104 Anlage-Nr. : 1c Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B22) Das Handbremsseil ist eng am Achslenker zu führen und zu befestigen (Abstand zur Radinnenseite min. 5 mm). Bei Fahrzeugen mit ABS und Bremsscheibe an Achse 2 ist der Halter für das ABS-Kabel so zu verlegen, dass ein ausreichender Freiraum gegeben ist. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. Die Anlage Nr. 1c mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 25.08.2010 RA-000556-C0-104-01c~PE-5-98-58-ET27_41R5655.docx