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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 41R5655
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         41R5655.03
Radgröße:                                               6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2015 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
A10(a), T19, T20, T19U, T22,   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50380 110 Nm
T23, T25, XW3(a), XW3P,        M12x1,5
XP12(a)




RA-000556-B0-104-03~TO-5-100-54-ET38_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                          T19
ABE / EG-Genehmigung:         G004
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73 bis 98    Toyota Carina E               195/60R15                         A02) bis A10)
                                            G27)

                                            195/55R15

                                            195/50R15

 116 bis 129          Toyota Carina E GTi   185/65R15                         A02) bis A10)

                                            195/60R15

                                            195/55R15
                                            A01)G01)
G004/NT5E             920/980                                                 5/100/54



Typ:                          T19U
ABE / EG-Genehmigung:         G172; e11*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 98    Toyota Carina E          185/60R15                              A02) bis A10)
                                       A90)

                                            195/60R15
                                            G27)

                                            195/55R15

                                            195/50R15

e11*93/81*0010*02E;   930/990                                                 5/100/54




Typ:                          T20
ABE / EG-Genehmigung:          G608; e1*93/81*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 129   Toyota Celica,            205/55R15                             A02) bis A10)
              Toyota Celica Cabrio      A90)

                                            225/50R15
                                            A01)K14)

e1*93/81*0006*05E     960/945                                                 5/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                            T22
ABE / EG-Genehmigung:           e11*96/79*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Toyota Avensis               185/65R15                        A02) bis A10)
              (Limousine, Liftback, Kombi) E42)

                                          185/65R15 M+S
                                          E42)

                                          195/60R15

                                          195/55R15

                                          205/50R15

                                          205/55R15
e11*96/79*0077*08E      1010/970                                            5/100/54


Typ:                         T23
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0122*.., e11*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 105 bis 141  Toyota Celica            195/60R15                            A02) bis A10)
                                       A91)

                                          195/55R15
                                          A91)

                                          205/55R15

                                          195/60R15 M+S
                                          A91)
e11*2001/116*0122*07E   960/945                                             5/100/54



Typ:                         T25
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 108   Toyota Avensis          195/65R15                             A02) bis A10)E04)

                                           205/60R15

e11*2001/116*0196*09    1020/1020(0)                                        5/100/541




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                         XW3(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Toyota Prius            195/60R15                         A02) bis A10)

                                        195/65R15

                                        205/55R15
                                        A01)K01)

                                        205/60R15
                                        A01)K01)K82)

                                        215/55R15
                                        A01)K01)K82)

                                        215/60R15
                                        A01)K01)K82)K83)

                                        225/50R15
                                        A01)K01)K82)

                                        225/55R15
                                        A01)K01)K82)

e11*2001/116*0264*02   1020/980(0)                                      5/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                         XW3P
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Toyota Prius            195/60R15                         A02) bis A10)

                                        195/65R15

                                        205/55R15
                                        A01)K01)

                                        205/60R15
                                        A01)K01)K82)

                                        215/55R15
                                        A01)K01)K82)

                                        215/60R15
                                        A01)K01)K82)K83)

                                        225/50R15
                                        A01)K01)K82)

                                        225/55R15
                                        A01)K01)K82)

e11*2007/46*0015*01   1020/980 (0)                                      5/100/541



Typ:                         XP12(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 73    Toyota Verso-S          185/65R15                         A02) bis A10)

                                        195/60R15
                                        A01)K03)K04)

                                        195/65R15
                                        A01)G01)K03)K04)

                                        205/55R15
                                        A01)K01)K04)

                                        205/60R15
                                        A01)K01)K04)

                                        215/55R15
                                        A01)K01)K04)

e11*2007/46*0020*01   900/825(0)                                        5/100/541




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    6/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                         A10(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0150*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Lexus CT200h            195/60R15                         A02) bis A10)
                                      A93)                              E04)

                                        195/65R15
                                        A93)

                                        205/60R15
                                        A93)

                                        215/55R15
                                        A93)

                                        215/60R15
                                        A93a)

                                        225/55R15

e11*2007/46*0150*00   1060/980(0)                                       5/100/541




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    7/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E42) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Bereifung
     185/65R14 ausgerüstet sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G27) Bei Fahrzeugen, bei denen serienmäßig nur die Reifengröße 185/65R14 eingetragen ist,
     sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K82) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
     notwendig:
     - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett
       umzulegen
     - der Kunststoffbefestigungshalter des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       ist zu entfernen
     - die Verlängerung der Radhausausschnittkante oberhalb des Stoßfängers ist ebenfalls
       komplett umzulegen
     - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist entsprechende der
       umgelegten Radhausausschnittkanten zu kürzen
     - der Stoßfänger ist mit Karosseriekleber zu befestigen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    9/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
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K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich.
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
       klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen. Der dort
       befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.


Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.01.2012




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