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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    1/5                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       41R5655
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Radausführung:                                              41R5655.03
Radgröße:                                                    6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                             38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                              690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2015 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                 : SEAT

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
1M, 6L, 6J, 6JN                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50397 120 Nm
                                   M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm


Typ:                         1M
ABE / EG-Genehmigung:        e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 110   Toledo, Leon             195/65R15                              A02) bis A10)
                                                                              E04)
                                         205/60R15
e9*98/14*'0026*31E   1020/1020                                                5/100/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    2/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                         6L
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 74     Seat Ibiza              185/55R15                         A02) bis A10)
               Seat Cordoba            E57)

                                         195/50R15

                                         195/55R15

85 bis 110              Seat Ibiza       185/55R15 M+S
                        Seat Cordoba
                                         195/55R15

e9*2001/116*0041*30E   960/847                                           5/100/57,0



Typ:                         6J
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 110    Seat Ibiza,            185/55R15                          A02) bis A10)
               Seat Ibiza ST          A93)

                                         185/60R15

                                         195/50R15
                                         A93)

                                         195/55R15

                                         205/50R15

                                         205/55R15

                                         215/50R15
                                         A01)K01)K04)

                                         225/50R15
                                         A01)K01)K04)
 132                    Seat Ibiza       205/50R15                       A02) bis A10)B47)
                                                                         E04)
                                         205/55R15

                                         215/50R15
                                         A01)K01)K04)

                                         225/50R15

                                         A01)K01)K04)
e9*2001/116*0067*19    950/820(0)                                        5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    3/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                         6JN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77     Seat Ibiza             185/55R15                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        185/60R15

                                        195/50R15
                                        A93)

                                        195/55R15

                                        205/50R15

                                        205/55R15

                                        215/50R15
                                        A01)K01)K04)

                                        225/50R15
                                        A01)K01)K04)
e9*2007/46*0001*05   940/820(0)                                         5/100/57,0



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - 4-Kolben-Bremssattel (Brembo) mit innenbelüfteter Bremsscheibe.

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E57) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 195/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.01.2012




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