Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R5655
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 41R5655.03
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2015 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fuji Heavy Industries Ltd., Tokyo / Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BD/BG, BL/BP, BL/BPS, G3, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50337 110 Nm
G3S, G3G, GC/GF, GD/GG, SF, M12x1,25
SG, SGS, SGG, SH, SHS
RA-000556-B0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_41R5655.docx
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Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: GC/GF
ABE / EG-Genehmigung: e13*95/54*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 70 Impreza 195/55R15 A02) bis A10)
195/60R15
A01)G01)
205/50R15
205/55R15
215/50R15
A01)K31)
85 bis 92 Impreza 185/65R15 A02) bis A10)
195/60R15
195/65R15
A01)G01)
205/50R15
A01)G01)
205/55R15
205/60R15
A01)G01)
155 Impreza Turbo 205/55R15 A02) bis A10)
215/50R15
A01)K31)
205/60R15
A01)G01)
e13*96/79*0026*04 900/900 5/100/56,1
RA-000556-B0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_41R5655.docx
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Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: BD/BG
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Legacy 185/65R15 A02) bis A10)
E48)
195/60R15
195/65R15
A01)G01)
205/50R15
A01)G01)
205/55R15
205/60R15
A01)G01)
215/50R15
A01)K03)K14)
110 Legacy Outback 205/70R15
(Serienbereifung
205/70R15) 205/65R15
215/65R15
A01)K14)
225/60R15
A01)K14)
e1*93/81*0009*06 970/1050(1110) 5/100/56,1
RA-000556-B0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_41R5655.docx
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Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: BD/BG
ABE / EG-Genehmigung: H296
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85; 94 Legacy 185/65R15 A02) bis A10)
195/60R15
195/65R15
A01)G01)
205/50R15
A01)G01)
205/55R15
205/60R15
A01)G01)
215/50R15
A01)K03)K14)
H296/NT00 950/1030 5/100/56,1
Typ: SF
ABE / EG-Genehmigung: e13*96/79*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90; 92 Subaru Forester 205/70R15 A02) bis A10)
215/65R15
e13*96/79*0029*04 920/980 5/100/56,1
Typ: SG
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 116 Subaru Forester 205/70R15 A01) bis A10)
K03)
215/65R15
K04)
225/60R15
K04)
e13*98/14*0087*06 1010/1035 5/100/56
RA-000556-B0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_41R5655.docx
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Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: SGS
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0209*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 116 Subaru Forester 205/70R15 A01) bis A10)E04)
K03)
215/65R15
K04)
225/60R15
K04)
e1*2001/116*0209*10 1010/1090(1150) 5/100/56
Typ: SGG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Subaru Forester 205/70R15 A01) bis A10)
K03)
215/65R15
K04)
225/60R15
K04)
e11*2001/116*0242*02 1010/1035(0) 5/100/56
Typ: SGG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
116 Subaru Forester 205/70R15 A01) bis A10)
K03)
215/65R15
K04)
225/60R15
K04)
e11*2001/116*0317*01 1010/1035(0) 5/100/56
Typ: GD/GG
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0145*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 92 Subaru Impreza 185/65R15 A01) bis A10)
K32)
195/60R15
112 Subaru Impreza 195/60R15 M+S A01) bis A10)
K32)
e1*98/14*0145*11 920/980 5/100/56,1
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: BL/BP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0228*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 121 Subaru Legacy(nicht 195/65R15 A02) bis A10)
Legacy Outback) E04)
205/60R15
e1*2001/116*0228*10 1040/1060 5/100/56
Typ: BL/BPS
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0256*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 127 Legacy 195/65R15 A02 )bis A10)
(nicht Legacy Outback) E04)
205/60R15
e1*2001/116*0256*13 1070/1170(1219) 5/100/56
Typ: G3
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0438*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 Impreza 195/65R15 A02) bis A10)E04)
205/60R15
A01)K01)
e1*2001/116*0438*08 1000/1000 (-) 5/100/56
Typ: G3S
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0460*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 Subaru Impreza 195/65R15 A02) bis A10)E04)
205/60R15
A01)K01)
e1*2001/116*0460*06 1000/1005 (1150) 5/100/56
Typ: G3G
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0325*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 Subaru Impreza LPG 195/65R15 A02) bis A10)E04)
205/60R15
e11*2001/116*0325*04 1010/1020 (-) 5/100/56
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: SH
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0982*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 110 Subaru Forester 215/70R15 M+S A02) bis A10) E04)
225/65R15 M+S
225/70R15 M+S
A01)G01)
e13*2001/116*0982*07 1080/1095 (-) 5/100/56
Typ: SHS
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169 Subaru Forester 215/70R15 A02) bis A10) E04)
225/65R15
225/70R15
A01)G01)
e1*2001/116*0485*06 1080/1140 (1180) 5/100/56
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000556-B0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 195/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000556-B0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab oberhalb der Verlängerung der
Oberkante Hintertürsicke bis zur Verbindungsstelle mit der Heckschürze komplett
umzulegen,
- die Kunststoffkante der Heckschürze ist im weiteren Verlauf nach unten auf einer Länge
von 50 mm von der Breite der umgelegten Radhauskante auf die Serienbreite der
Kunststoffkante auslaufend abzutrennen.
- die in diesem Bereich in das Radhaus hineinstehende Blechkante zur Befestigung der
Heckschürze ist nach hinten auf einer Länge von ca. 25 mm nach oben zu biegen oder
abzuschleifen. Die Befestigungsschraube ist entsprechend nach hinten zu versetzen.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten ist zu entfernen,
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 31.01.2012
RA-000556-B0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_41R5655.docx