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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-D0-104
Anlage-Nr. :               4a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  41R5655
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         41R5655.03
Radgröße:                                               6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2015 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fuji Heavy Industries Ltd., Tokyo / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
BD/BG, BL/BP, BL/BPS,      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50337 110 Nm
BLG/BPG, G3, G3S, G3G,     M12x1,25
GC/GF, GD/GG, SF, SG, SGS,
SGG, SH, SHS, SHG




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-D0-104
Anlage-Nr. :               4a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                         GC/GF
ABE / EG-Genehmigung:        e13*95/54*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 70    Impreza                 195/55R15                         A02) bis A10)

                                        195/60R15
                                        A01)G01)

                                        205/50R15

                                        205/55R15

                                        215/50R15
                                        A01)K31)
 85 bis 92          Impreza             185/65R15                       A02) bis A10)

                                        195/60R15

                                        195/65R15
                                        A01)G01)

                                        205/50R15
                                        A01)G01)

                                        205/55R15

                                        205/60R15
                                        A01)G01)
 155                Impreza Turbo       205/55R15                       A02) bis A10)

                                        215/50R15
                                        A01)K31)

                                        205/60R15
                                        A01)G01)
e13*96/79*0026*04   900/900                                             5/100/56,1




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                         BD/BG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Legacy                   185/65R15                         A02) bis A10)
                                       E48)

                                         195/60R15

                                         195/65R15
                                         A01)G01)

                                         205/50R15
                                         A01)G01)

                                         205/55R15

                                         205/60R15
                                         A01)G01)

                                         215/50R15
                                         A01)K03)K14)

 110               Legacy Outback        205/70R15
                   (Serienbereifung
                   205/70R15)            205/65R15

                                         215/65R15
                                         A01)K14)

                                         225/60R15
                                         A01)K14)

e1*93/81*0009*06   970/1050(1110)                                        5/100/56,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-D0-104
Anlage-Nr. :               4a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                         BD/BG
ABE / EG-Genehmigung:        H296
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85; 94       Legacy                     185/65R15                         A02) bis A10)

                                         195/60R15

                                         195/65R15
                                         A01)G01)

                                         205/50R15
                                         A01)G01)

                                         205/55R15

                                         205/60R15
                                         A01)G01)

                                         215/50R15
                                         A01)K03)K14)
H296/NT00           950/1030                                               5/100/56,1



Typ:                          SF
ABE / EG-Genehmigung:         e13*96/79*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90; 92       Subaru Forester          205/70R15                           A02) bis A10)

                                         215/65R15
e13*96/79*0029*04   920/980                                                5/100/56,1




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Nr. :                      RA-000556-D0-104
Anlage-Nr. :               4a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
SG                                     e13*98/14*0087*..
SGG                                    e11*2001/116*0242*..
SGG                                    e11*2001/116*0317*..
SGS                                    e1*2001/116*0209*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 116             Subaru Forester           195/65R15                        A02) bis A10)
                                                 A98a)N205)                       EF0)

                                                 195/65R15 M+S
                                                 A98a)

                                                 195/70R15
                                                 A98a)N205)

                                                 195/70R15 M+S
                                                 A98a)

                                                 205/70R15
                                                 A98a)

                                                 215/65R15
                                                 A98a)

                                                 225/60R15

                                                 235/60R15
                                                 A01)K01)



Typ:                          SGG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92           Subaru Forester          205/70R15                                  A01) bis A10)
                                                                                  K03)
                                                 215/65R15
                                                 K04)

                                                 225/60R15
                                                 K04)

e11*2001/116*0242*02   1010/1035(0)                                               5/100/56




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-D0-104
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    6 / 11                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                          SGG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 116          Subaru Forester          205/70R15                         A01) bis A10)
                                                                         K03)
                                         215/65R15
                                         K04)

                                         225/60R15
                                         K04)

e11*2001/116*0317*01   1010/1035(0)                                      5/100/56



Typ:                         GD/GG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0145*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 92    Subaru Impreza           185/65R15                         A01) bis A10)
                                                                         K32)
                                         195/60R15

 112                   Subaru Impreza    195/60R15 M+S                   A01) bis A10)
                                                                         K32)
e1*98/14*0145*11       920/980                                           5/100/56,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-D0-104
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    7 / 11                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                             e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                            e1*2001/116*0256*..
BLG/BPG                           e11*2001/116*0240*..
BLG/BPG                           e11*2001/116*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 127     Subaru Legacy              195/65R15                         A02) bis A10)
                (Ausführungen ohne                                           E42)EF0)
                Serienreifen 215/45R18 od. 195/70R15
                215/50R17 und nicht
                Ausführung Outback)        205/60R15
                                           A01)K01)

                                           205/65R15
                                           A01)K01)

                                           215/60R15
                                           A01)K01)

                                           225/55R15
                                           A01)K01)K04)

                                           225/60R15
                                           A01)K01)K04)K15)

                                           235/55R15
                                           A01)K01)K04)K15)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3                             e1*2001/116*0438*..
G3G                            e11*2001/116*0325*..
G3S                            e1*2001/116*0460*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
79              Subaru Impreza          195/65R15                            A02) bis A10)

                                           205/60R15
                                           A01)K01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-D0-104
Anlage-Nr. :               4a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                              e13*2001/116*0982*..
SHG                             e11*2001/116*0329*..
SHS                             e1*2001/116*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 110     Subaru Forester          205/70R15                         A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur bis EG- N215)                             EF0)
                Genehmigungs-Nr.
                e13*2001/116*0982*08)    205/70R15 M+S
                                         W215)

                                          215/70R15

                                          225/65R15




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-D0-104
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A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
     215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.

E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 195/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-D0-104
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Teiletyp :                 41R5655


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab oberhalb der Verlängerung der
         Oberkante Hintertürsicke bis zur Verbindungsstelle mit der Heckschürze komplett
         umzulegen,
     - die Kunststoffkante der Heckschürze ist im weiteren Verlauf nach unten auf einer
         Länge von 50 mm von der Breite der umgelegten Radhauskante auf die Serienbreite
         der Kunststoffkante auslaufend abzutrennen.
     - die in diesem Bereich in das Radhaus hineinstehende Blechkante zur Befestigung der
         Heckschürze ist nach hinten auf einer Länge von ca. 25 mm nach oben zu biegen
         oder abzuschleifen. Die Befestigungsschraube ist entsprechend nach hinten zu
         versetzen.

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten ist zu entfernen,
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
         Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-D0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.09.2014




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