Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-F0-104
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R5655
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 41R5655.03
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2015 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fuji Heavy Industries Ltd., Tokyo / Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BD/BG, BL/BP, BL/BPS, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50337 110 Nm
BLG/BPG, G3, G3S, G3G, M12x1,25
GC/GF, GD/GG, SF, SG, SGS,
SGG, SH, SHS, SHG
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Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: GC/GF
ABE / EG-Genehmigung: e13*95/54*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 70 Impreza 195/55R15 A02) bis A10)
195/60R15
A01)G01)
205/50R15
205/55R15
215/50R15
A01)K31)
85 bis 92 Impreza 185/65R15 A02) bis A10)
195/60R15
195/65R15
A01)G01)
205/50R15
A01)G01)
205/55R15
205/60R15
A01)G01)
155 Impreza Turbo 205/55R15 A02) bis A10)
215/50R15
A01)K31)
205/60R15
A01)G01)
e13*96/79*0026*04 900/900 5/100/56,1
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Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: BD/BG
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Legacy 185/65R15 A02) bis A10)
E48)
195/60R15
195/65R15
A01)G01)
205/50R15
A01)G01)
205/55R15
205/60R15
A01)G01)
215/50R15
A01)K03)K14)
110 Legacy Outback 205/70R15
(Serienbereifung
205/70R15) 205/65R15
215/65R15
A01)K14)
225/60R15
A01)K14)
e1*93/81*0009*06 970/1050(1110) 5/100/56,1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: BD/BG
ABE / EG-Genehmigung: H296
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85; 94 Legacy 185/65R15 A02) bis A10)
195/60R15
195/65R15
A01)G01)
205/50R15
A01)G01)
205/55R15
205/60R15
A01)G01)
215/50R15
A01)K03)K14)
H296/NT00 950/1030 5/100/56,1
Typ: SF
ABE / EG-Genehmigung: e13*96/79*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90; 92 Subaru Forester 205/70R15 A02) bis A10)
215/65R15
e13*96/79*0029*04 920/980 5/100/56,1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SG e13*98/14*0087*..
SGG e11*2001/116*0242*..
SGG e11*2001/116*0317*..
SGS e1*2001/116*0209*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 116 Subaru Forester 195/65R15 A02) bis A10)
A98a)N205) EF0)
195/65R15 M+S
A98a)
195/70R15
A98a)N205)
195/70R15 M+S
A98a)
205/70R15
A98a)
215/65R15
A98a)
225/60R15
235/60R15
A01)K01)
Typ: SGG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Subaru Forester 205/70R15 A01) bis A10)
K03)
215/65R15
K04)
225/60R15
K04)
e11*2001/116*0242*02 1010/1035(0) 5/100/56
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: SGG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
116 Subaru Forester 205/70R15 A01) bis A10)
K03)
215/65R15
K04)
225/60R15
K04)
e11*2001/116*0317*01 1010/1035(0) 5/100/56
Typ: GD/GG
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0145*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 92 Subaru Impreza 185/65R15 A01) bis A10)
K32)
195/60R15
112 Subaru Impreza 195/60R15 M+S A01) bis A10)
K32)
e1*98/14*0145*11 920/980 5/100/56,1
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Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP e1*2001/116*0228*..
BL/BPS e1*2001/116*0256*..
BLG/BPG e11*2001/116*0240*..
BLG/BPG e11*2001/116*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 127 Subaru Legacy 195/65R15 A02) bis A10)
(Ausführungen ohne E42)EF0)
Serienreifen 215/45R18 od. 195/70R15
215/50R17 und nicht
Ausführung Outback) 205/60R15
A01)K01)
205/65R15
A01)K01)
215/60R15
A01)K01)
225/55R15
A01)K01)K04)
225/60R15
A01)K01)K04)K15)
235/55R15
A01)K01)K04)K15)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3 e1*2001/116*0438*..
G3G e11*2001/116*0325*..
G3S e1*2001/116*0460*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 Subaru Impreza 195/65R15 A02) bis A10)
205/60R15
A01)K01)
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Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SH e13*2001/116*0982*..
SHG e11*2001/116*0329*..
SHS e1*2001/116*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 110 Subaru Forester 205/70R15 A02) bis A10)
(beim Typ SH nur bis EG- N215) EF0)
Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0982*08) 205/70R15 M+S
W215)
215/70R15
225/65R15
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
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Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.
E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 195/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
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Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab oberhalb der Verlängerung der
Oberkante Hintertürsicke bis zur Verbindungsstelle mit der Heckschürze komplett
umzulegen,
- die Kunststoffkante der Heckschürze ist im weiteren Verlauf nach unten auf einer
Länge von 50 mm von der Breite der umgelegten Radhauskante auf die Serienbreite
der Kunststoffkante auslaufend abzutrennen.
- die in diesem Bereich in das Radhaus hineinstehende Blechkante zur Befestigung der
Heckschürze ist nach hinten auf einer Länge von ca. 25 mm nach oben zu biegen
oder abzuschleifen. Die Befestigungsschraube ist entsprechend nach hinten zu
versetzen.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten ist zu entfernen,
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind
und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 22.09.2015
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