Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-E0-104 Anlage-Nr. : 4a Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R5655 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 41R5655.03 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2015 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Fuji Heavy Industries Ltd., Tokyo / Japan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BD/BG, BL/BP, BL/BPS, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50337 110 Nm BLG/BPG, G3, G3S, G3G, M12x1,25 GC/GF, GD/GG, SF, SG, SGS, SGG, SH, SHS, SHG RA-000556-E0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-E0-104 Anlage-Nr. : 4a Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: GC/GF ABE / EG-Genehmigung: e13*95/54*0026*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 70 Impreza 195/55R15 A02) bis A10) 195/60R15 A01)G01) 205/50R15 205/55R15 215/50R15 A01)K31) 85 bis 92 Impreza 185/65R15 A02) bis A10) 195/60R15 195/65R15 A01)G01) 205/50R15 A01)G01) 205/55R15 205/60R15 A01)G01) 155 Impreza Turbo 205/55R15 A02) bis A10) 215/50R15 A01)K31) 205/60R15 A01)G01) e13*96/79*0026*04 900/900 5/100/56,1 RA-000556-E0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-E0-104 Anlage-Nr. : 4a Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: BD/BG ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0009*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Legacy 185/65R15 A02) bis A10) E48) 195/60R15 195/65R15 A01)G01) 205/50R15 A01)G01) 205/55R15 205/60R15 A01)G01) 215/50R15 A01)K03)K14) 110 Legacy Outback 205/70R15 (Serienbereifung 205/70R15) 205/65R15 215/65R15 A01)K14) 225/60R15 A01)K14) e1*93/81*0009*06 970/1050(1110) 5/100/56,1 RA-000556-E0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-E0-104 Anlage-Nr. : 4a Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: BD/BG ABE / EG-Genehmigung: H296 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85; 94 Legacy 185/65R15 A02) bis A10) 195/60R15 195/65R15 A01)G01) 205/50R15 A01)G01) 205/55R15 205/60R15 A01)G01) 215/50R15 A01)K03)K14) H296/NT00 950/1030 5/100/56,1 Typ: SF ABE / EG-Genehmigung: e13*96/79*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90; 92 Subaru Forester 205/70R15 A02) bis A10) 215/65R15 e13*96/79*0029*04 920/980 5/100/56,1 RA-000556-E0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-E0-104 Anlage-Nr. : 4a Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SG e13*98/14*0087*.. SGG e11*2001/116*0242*.. SGG e11*2001/116*0317*.. SGS e1*2001/116*0209*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 116 Subaru Forester 195/65R15 A02) bis A10) A98a)N205) EF0) 195/65R15 M+S A98a) 195/70R15 A98a)N205) 195/70R15 M+S A98a) 205/70R15 A98a) 215/65R15 A98a) 225/60R15 235/60R15 A01)K01) Typ: SGG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Subaru Forester 205/70R15 A01) bis A10) K03) 215/65R15 K04) 225/60R15 K04) e11*2001/116*0242*02 1010/1035(0) 5/100/56 RA-000556-E0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-E0-104 Anlage-Nr. : 4a Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: SGG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0317*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 116 Subaru Forester 205/70R15 A01) bis A10) K03) 215/65R15 K04) 225/60R15 K04) e11*2001/116*0317*01 1010/1035(0) 5/100/56 Typ: GD/GG ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0145*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 92 Subaru Impreza 185/65R15 A01) bis A10) K32) 195/60R15 112 Subaru Impreza 195/60R15 M+S A01) bis A10) K32) e1*98/14*0145*11 920/980 5/100/56,1 RA-000556-E0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-E0-104 Anlage-Nr. : 4a Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BL/BP e1*2001/116*0228*.. BL/BPS e1*2001/116*0256*.. BLG/BPG e11*2001/116*0240*.. BLG/BPG e11*2001/116*0318*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 101 bis 127 Subaru Legacy 195/65R15 A02) bis A10) (Ausführungen ohne E42)EF0) Serienreifen 215/45R18 od. 195/70R15 215/50R17 und nicht Ausführung Outback) 205/60R15 A01)K01) 205/65R15 A01)K01) 215/60R15 A01)K01) 225/55R15 A01)K01)K04) 225/60R15 A01)K01)K04)K15) 235/55R15 A01)K01)K04)K15) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3 e1*2001/116*0438*.. G3G e11*2001/116*0325*.. G3S e1*2001/116*0460*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 Subaru Impreza 195/65R15 A02) bis A10) 205/60R15 A01)K01) RA-000556-E0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-E0-104 Anlage-Nr. : 4a Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SH e13*2001/116*0982*.. SHG e11*2001/116*0329*.. SHS e1*2001/116*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 108 bis 110 Subaru Forester 205/70R15 A02) bis A10) (beim Typ SH nur bis EG- N215) EF0) Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0982*08) 205/70R15 M+S W215) 215/70R15 225/65R15 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000556-E0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-E0-104 Anlage-Nr. : 4a Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 195/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000556-E0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-E0-104 Anlage-Nr. : 4a Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab oberhalb der Verlängerung der Oberkante Hintertürsicke bis zur Verbindungsstelle mit der Heckschürze komplett umzulegen, - die Kunststoffkante der Heckschürze ist im weiteren Verlauf nach unten auf einer Länge von 50 mm von der Breite der umgelegten Radhauskante auf die Serienbreite der Kunststoffkante auslaufend abzutrennen. - die in diesem Bereich in das Radhaus hineinstehende Blechkante zur Befestigung der Heckschürze ist nach hinten auf einer Länge von ca. 25 mm nach oben zu biegen oder abzuschleifen. Die Befestigungsschraube ist entsprechend nach hinten zu versetzen. K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten ist zu entfernen, - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. RA-000556-E0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-E0-104 Anlage-Nr. : 4a Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.09.2015 RA-000556-E0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_41R5655.docx