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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47368 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000556-G0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           41R5655
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                      RONAL
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  41R5655.07
Radgröße:                                                        6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             112 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                             76 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                                  800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                           2015 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                            Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1         Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge                     ZP50706     130 Nm
            28 mm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
169                           e1*2001/116*0288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 85       Mercedes A-Klasse      185/65R15                            A01) bis A10)
                                       K03)                                 BF1) K15) K23)

                                        195/60R15
                                        K01) K04)

                                        205/55R15
                                        K01) K04) K26)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47368 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000556-G0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R5655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
176                           e1*2007/46*0928*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 90       Mercedes A-Klasse      195/65R15                          A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur                                        BF1) E93) E100) EF0)
                zulässig an            205/60R15
                Fahrzeugausführungen A01) K04)
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)   215/60R15
                                       A01) K03) K04)

                                        225/55R15
                                        A01) K01) K04)

                                        235/55R15
                                        A01) K01) K04) K13)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245                           e1*2001/116*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 85       Mercedes B-Klasse      195/65R15                          A01) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur                                        BF1) E99) EF0) K01)
                zulässig an            205/60R15
                Fahrzeugausführungen K04)
                bis EG-Genehmigungs-
                Nr.                    215/55R15
                e1*2001/116*0470*02)   K04) K81)

                                        225/55R15
                                        K04) K81)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
246                            e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 90       Mercedes B- Klasse      195/65R15                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur                                        BF1) E100) EF0)
                zulässig an             205/60R15
                Fahrzeugausführungen
                ab EG-Genehmigungs-Nr. 215/60R15
                e1*2001/116*0470*04)    A01) K04)

                                        225/55R15
                                        A01) K04)

                                        235/55R15
                                        A01) K04) K13) K22)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47368 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000556-G0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R5655


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 130 Nm
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Nr. :                       RA-000556-G0-104
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R5655


E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen bzw. auszuschneiden.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47368 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000556-G0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R5655


K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
          seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
          der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

Die Anlage 7 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.02.2018