Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R5655 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 41R5655.07 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø76 Ø66,5 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2015 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz (D), Mercedes-Benz (D) bzw. DaimlerChrysler (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 124, 124C, 124T, 168, 201, 202, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50742 110 Nm H0 Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm 169, 245, 246 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 130 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm RA-000556-B0-104-07~DB-5-112-66_5-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: 201 ABE / EG-Genehmigung: C750 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 90 190 185/65R15 A02) bis A10) (Fahrzeuge bis Modelljahr A93) 1984 , mit serienmäßig 14- Zoll Rädern) 195/50R15 A01)G01) 195/55R15 195/60R15 205/50R15 A01)G01) 205/55R15 A01)K11)K12) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 195/50R15 205/50R15 A01) bis A10)G01) K12)V00n) 205/50R15 225/50R15 A01) bis A10)K12) V00n) Typ: 201 ABE / EG-Genehmigung: C750 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 90 190 185/65R15 A02) bis A10) (Fahrzeuge ab Modell- A93) jahr 1985 , mit serienmäßig 15-Zoll-Rädern) 195/50R15 A01)G01) 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 A01)K11)K12) RA-000556-B0-104-07~DB-5-112-66_5-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: 201 ABE / EG-Genehmigung: C750 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 53 bis 90 190 195/50R15 205/50R15 A01) bis A10)G01) (Fahrzeuge ab Modell- K12)V00n) jahr 1985 , mit serienmäßig 205/50R15 225/50R15 A01) bis A10)A93) 15-Zoll-Rädern) K12)V00n) C750/3/NT3E 830/930-840/930-860/940-860/940 5/112/66,5 Typ: 201 ABE / EG-Genehmigung: C750/1; C750/2; C750/3 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 122 190 185/65R15 M+S A02) bis A08)A10) E44) 185/65R15 E05)E44) 195/50R15 A01)G01) 195/55R15 195/60R15 205/50R15 A01)G01) 205/55R15 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 195/50R15 205/50R15 A01) bis A08)A10) G01)V00n) 205/50R15 225/50R15 A02) bis A08)A10) V00n) C750/3/NT3E 830/930-840/930-860/940-860/940 5/112/66,5 RA-000556-B0-104-07~DB-5-112-66_5-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: 124 ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 205 E-Klasse 185/65R15 A02) bis A10) A90)E05)E44) E41) 195/65R15 A90)E44) 205/60R15 215/60R15 A01)K12) 225/50R15 A01)G01)K03a)K11)K12) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)E41)K04a) K12)V00n) 205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)E41) K12)V00n) D700/2/NT12E 1125/1115 5/112/66,6 Typ: 124T ABE / EG-Genehmigung: E081; E081/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 162 E-Klasse T-Modell 195/65R15 A02) bis A10) A90)E44) E41) 205/60R15 215/60R15 A01)K12) 225/55R15 A01)K03a)K04a)K11)K12)L01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)E41)F22) K04a)K12)V00n) E081/NT7E 1080/1230 5/112/66,6 RA-000556-B0-104-07~DB-5-112-66_5-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: 124C ABE / EG-Genehmigung: E499; E499/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 97 bis 162 E-Klasse Cabrio/Coupe 195/65R15 M+S A02) bis A10) A90)E05) 205/60R15 M+S 205/60ZR15 215/60ZR15 A01)K12) 225/50ZR15 A01)G01)K03a)K11)K12)L01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60ZR15 225/55ZR15 A01)bis A10) K04a)K12)V00n) 205/60ZR15 215/60ZR15 A01)bis A10) K12)V00n) 1010/1170 5/112/66.5 Typ: H0 ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 145 C-Klasse 185/65R15 A02) bis A10) A90)E05) 195/65R15 A90) 205/60R15 A90) 225/55R15 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A02)bis A10)V00n) e1*92/53*0001*26E 970/1030(1110) 5/112/66,5 RA-000556-B0-104-07~DB-5-112-66_5-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: 202 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*.., e1*98/14*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 145 C-Klasse T-Modell 195/65R15 A02) bis A10) A90) 205/60R15 A90) 225/55R15 A90) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A02)bis A10)V00n) e1*98/14*0034*18E 1010/1070(1150) 5/112/66,5 Typ: 168 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0073*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 75 A-Klasse 185/55R15 M+S A01) bis A10)E53) K03)K16)K18) 195/50R15 e1*96/79*0073*16E 805/755(825) 5/112/66,6 Typ: 169 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 85 A-Klasse 185/65R15 A02) bis A10) A93) E04) 195/60R15 A93) 205/60R15 A01)K03)K78) e1*2001/116*0288*14 935/900(935) 5/112/66,5 Typ: 245 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 85 B-Kasse 195/65R15 A01) bis A10) A93)E04)K03)K04) 205/60R15 e1*2001/116*0314*08 935/900(935) 5/112/66,5 RA-000556-B0-104-07~DB-5-112-66_5-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: 246 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 90 B- Klasse 195/65R15 A02) bis A10) E04) 205/60R15 215/55R15 A01)K04) 215/60R15 A01)K04) 225/55R15 A01)K04) e1*2007/46*0751* 1100/955(995) 5/112/66,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000556-B0-104-07~DB-5-112-66_5-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Typ 124 und 124T , mit langem Radstand oder Sonderaufbau - Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung. E44) An Fahrzeugen mit Sportfahrwerk ist diese Reifengröße nur als M+S Bereifung zulässig. E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 155/70R15 eingetragen ist. F22) Nicht zulässig an 4-MATIC-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B532665. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels RA-000556-B0-104-07~DB-5-112-66_5-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. RA-000556-B0-104-07~DB-5-112-66_5-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K78) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 : - Die Radhauskanten sind im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und anzulegen. L01) Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe von 10 mm Dicke zu begrenzen. V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 31.01.2012 RA-000556-B0-104-07~DB-5-112-66_5-ET38_41R5655.docx