Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 7
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R5655
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 41R5655.07
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø76 Ø66,5
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2015 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz (D), Mercedes-Benz (D) bzw. DaimlerChrysler
(D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
124, 124C, 124T, 168, 201, 202, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50742 110 Nm
H0 Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
169, 245, 246 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 130 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
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Anlage-Nr. : 7
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 90 190 185/65R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge bis Modelljahr A93)
1984 , mit serienmäßig 14-
Zoll Rädern) 195/50R15
A01)G01)
195/55R15
195/60R15
205/50R15
A01)G01)
205/55R15
A01)K11)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
195/50R15 205/50R15 A01) bis A10)G01)
K12)V00n)
205/50R15 225/50R15 A01) bis A10)K12)
V00n)
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 90 190 185/65R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ab Modell- A93)
jahr 1985 , mit serienmäßig
15-Zoll-Rädern) 195/50R15
A01)G01)
195/55R15
195/60R15
205/50R15
205/55R15
A01)K11)K12)
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Anlage-Nr. : 7
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
53 bis 90 190 195/50R15 205/50R15 A01) bis A10)G01)
(Fahrzeuge ab Modell- K12)V00n)
jahr 1985 , mit serienmäßig 205/50R15 225/50R15 A01) bis A10)A93)
15-Zoll-Rädern) K12)V00n)
C750/3/NT3E 830/930-840/930-860/940-860/940 5/112/66,5
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750/1; C750/2; C750/3
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 122 190 185/65R15 M+S A02) bis A08)A10)
E44)
185/65R15
E05)E44)
195/50R15
A01)G01)
195/55R15
195/60R15
205/50R15
A01)G01)
205/55R15
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
195/50R15 205/50R15 A01) bis A08)A10)
G01)V00n)
205/50R15 225/50R15 A02) bis A08)A10)
V00n)
C750/3/NT3E 830/930-840/930-860/940-860/940 5/112/66,5
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Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 7
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: 124
ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 205 E-Klasse 185/65R15 A02) bis A10)
A90)E05)E44) E41)
195/65R15
A90)E44)
205/60R15
215/60R15
A01)K12)
225/50R15
A01)G01)K03a)K11)K12)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)E41)K04a)
K12)V00n)
205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)E41)
K12)V00n)
D700/2/NT12E 1125/1115 5/112/66,6
Typ: 124T
ABE / EG-Genehmigung: E081; E081/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 162 E-Klasse T-Modell 195/65R15 A02) bis A10)
A90)E44) E41)
205/60R15
215/60R15
A01)K12)
225/55R15
A01)K03a)K04a)K11)K12)L01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)E41)F22)
K04a)K12)V00n)
E081/NT7E 1080/1230 5/112/66,6
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Anlage-Nr. : 7
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: 124C
ABE / EG-Genehmigung: E499; E499/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 162 E-Klasse Cabrio/Coupe 195/65R15 M+S A02) bis A10)
A90)E05)
205/60R15 M+S
205/60ZR15
215/60ZR15
A01)K12)
225/50ZR15
A01)G01)K03a)K11)K12)L01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60ZR15 225/55ZR15 A01)bis A10)
K04a)K12)V00n)
205/60ZR15 215/60ZR15 A01)bis A10)
K12)V00n)
1010/1170 5/112/66.5
Typ: H0
ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C-Klasse 185/65R15 A02) bis A10)
A90)E05)
195/65R15
A90)
205/60R15
A90)
225/55R15
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A02)bis A10)V00n)
e1*92/53*0001*26E 970/1030(1110) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 7
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: 202
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*.., e1*98/14*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C-Klasse T-Modell 195/65R15 A02) bis A10)
A90)
205/60R15
A90)
225/55R15
A90)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/60R15 225/55R15 A02)bis A10)V00n)
e1*98/14*0034*18E 1010/1070(1150) 5/112/66,5
Typ: 168
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 75 A-Klasse 185/55R15 M+S A01) bis A10)E53)
K03)K16)K18)
195/50R15
e1*96/79*0073*16E 805/755(825) 5/112/66,6
Typ: 169
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 85 A-Klasse 185/65R15 A02) bis A10)
A93) E04)
195/60R15
A93)
205/60R15
A01)K03)K78)
e1*2001/116*0288*14 935/900(935) 5/112/66,5
Typ: 245
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 85 B-Kasse 195/65R15 A01) bis A10)
A93)E04)K03)K04)
205/60R15
e1*2001/116*0314*08 935/900(935) 5/112/66,5
RA-000556-B0-104-07~DB-5-112-66_5-ET38_41R5655.docx
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Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: 246
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 90 B- Klasse 195/65R15 A02) bis A10)
E04)
205/60R15
215/55R15
A01)K04)
215/60R15
A01)K04)
225/55R15
A01)K04)
e1*2007/46*0751* 1100/955(995) 5/112/66,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
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Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 124 und 124T , mit langem Radstand oder Sonderaufbau
- Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung.
E44) An Fahrzeugen mit Sportfahrwerk ist diese Reifengröße nur als M+S Bereifung zulässig.
E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig nur die
Bereifungsgröße 155/70R15 eingetragen ist.
F22) Nicht zulässig an 4-MATIC-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B532665.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
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Anlage-Nr. : 7
Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen).
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind).
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
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Anlage-Nr. : 7
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K78) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
- Die Radhauskanten sind im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen Stoßleiste
komplett um- und anzulegen.
L01) Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe von 10
mm Dicke zu begrenzen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 31.01.2012
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