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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    1 / 11                                                      Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   41R5655
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          41R5655.07
Radgröße:                                                6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                          800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2015 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz (D), Mercedes-Benz (D) bzw. DaimlerChrysler
                                (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
124, 124C, 124T, 168, 201, 202, Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                 ZP50742 110 Nm
H0                              Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
169, 176, 245, 246              Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                ZP50705 130 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                                mm




RA-000556-C0-104-07~DB-5-112-66_5-ET38_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                            201
ABE / EG-Genehmigung:           C750
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 90    190                           185/65R15                               A02) bis A10)
              (Fahrzeuge bis Modelljahr     A93)
              1984 , mit serienmäßig 14-
              Zoll Rädern)                  195/50R15
                                            A01)G01)

                                            195/55R15

                                            195/60R15

                                            205/50R15
                                            A01)G01)

                                            205/55R15
                                            A01)K11)K12)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            195/50R15            205/50R15          A01) bis A10)G01)
                                                                                    K12)V00)
                                            205/50R15            225/50R15          A01) bis A10)K12)
                                                                                    V00)



Typ:                             201
ABE / EG-Genehmigung:            C750
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 90    190                           185/65R15                               A02) bis A10)
              (Fahrzeuge ab Modell-         A93)
              jahr 1985 , mit serienmäßig
              15-Zoll-Rädern)               195/50R15
                                            A01)G01)

                                            195/55R15

                                            195/60R15

                                            205/50R15

                                            205/55R15
                                            A01)K11)K12)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                             201
ABE / EG-Genehmigung:            C750
Motorleistung Handelsbezeichnungen                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne                hinten
 53 bis 90    190                                 195/50R15            205/50R15          A01) bis A10)G01)
              (Fahrzeuge ab Modell-                                                       K12)V00)
              jahr 1985 , mit serienmäßig         205/50R15            225/50R15          A01) bis A10)A93)
              15-Zoll-Rädern)                                                             K12)V00)
C750/3/NT3E     830/930-840/930-860/940-860/940                                           5/112/66,5


Typ:                         201
ABE / EG-Genehmigung:        C750/1; C750/2; C750/3
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 122   190                     185/65R15 M+S                                       A02) bis A10)
                                      E44)

                                                  185/65R15
                                                  E05)E44)

                                                  195/50R15
                                                  A01)G01)

                                                  195/55R15

                                                  195/60R15

                                                  205/50R15
                                                  A01)G01)

                                                  205/55R15
                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  195/50R15            205/50R15          A01) bis A10)
                                                                                          G01)V00)
                                                  205/50R15            225/50R15          A02) bis A10)
                                                                                          V00)
125 bis 150     190 E 2.3-16,                     205/55R15                               A02) bis A10)
                190 E 2.5 - 16
C750/3/NT3E     830/930-840/930-860/940-860/940                                           5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    4 / 11                                                               Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                         124
ABE / EG-Genehmigung:        D700; D700/1; D700/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 205   E-Klasse                185/65R15                                 A02) bis A10)
                                      A90)E05)E44)                              E41)

                                        195/65R15
                                        A90)E44)

                                        205/60R15

                                        215/60R15
                                        A01)K12)

                                        225/50R15
                                        A01)G01)K03a)K11)K12)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/60R15            225/55R15          A01)bis A10)E41)K04a)
                                                                                K12)V00)
                                        205/60R15            215/60R15          A01)bis A10)E41)
                                                                                K12)V00)
D700/2/NT12E   1125/1115                                                        5/112/66,6



Typ:                         124T
ABE / EG-Genehmigung:        E081; E081/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 162   E-Klasse T-Modell       195/65R15                                 A02) bis A10)
                                      A90)E44)                                  E41)

                                        205/60R15

                                        215/60R15
                                        A01)K12)

                                        225/55R15
                                        A01)K03a)K04a)K11)K12)L01)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/60R15            225/55R15          A01)bis A10)E41)F22)
                                                                                K04a)K12)V00)
E081/NT7E      1080/1230                                                        5/112/66,6




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    5 / 11                                                                    Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                           124C
ABE / EG-Genehmigung:          E499; E499/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 97 bis 162   E-Klasse Cabrio/Coupe     195/65R15 M+S                                A02) bis A10)
                                        A90)E05)

                                         205/60R15 M+S

                                         205/60R15

                                         215/60R15
                                         A01)K12)

                                         225/50R15
                                         A01)G01)K03a)K11)K12)L01)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/60R15            225/55R15              A01)bis A10)
                                                                                     K04a)K12)V00)
                                         205/60R15            215/60R15              A01)bis A10)
                                                                                     K12)V00)
                    1010/1170                                           5/112/66.5



Typ:                         H0
ABE / EG-Genehmigung:        G363; e1*92/53*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 145    C-Klasse               185/65R15                                      A02) bis A10)B42)
                                      A90)E05)

                                         195/65R15
                                         A90)

                                         205/60R15
                                         A90)

                                         225/55R15
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/60R15            225/55R15              A02)bis A10)B42)V00)
e1*92/53*0001*26E   970/1030(1110)                                                   5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    6 / 11                                                                    Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                          202
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0034*.., e1*98/14*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 145    C-Klasse T-Modell        195/65R15                                    A02) bis A10)B42)
                                        A90)

                                             205/60R15
                                             A90)

                                             225/55R15
                                             A90)
                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             205/60R15            225/55R15          A02)bis A10)B42)V00)

e1*98/14*0034*18E   1010/1070(1150)                                                  5/112/66,5



Typ:                         168
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 75    A-Klasse                 185/55R15 M+S                                 A01) bis A10)E53)
                                                                                     K03)K16)K18)
                                             195/50R15
e1*96/79*0073*16E   805/755(825)                                                     5/112/66,6



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
245                                e1*2001/116*0314*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 85           Mercedes B-Klasse       195/65R15                                A02) bis A10)
                                            A01)K01)                                 EF0)

                                             205/60R15
                                             A01)K01)K04)

                                             215/55R15
                                             A01)K01)K04)K81)

                                             225/55R15
                                             A01)K01)K04)K81)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    7 / 11                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
169                            e1*2001/116*0288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 85       Mercedes A-Klasse       185/60R15                          A02) bis A10)
                                        A01)K03)

                                          185/65R15
                                          A01)K03)K15)K23)

                                          195/60R15
                                          A01)K01)K04)K15)K23)

                                          205/55R15
                                          A01)K01)K04)K15)K23)K26)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 90       Mercedes B- Klasse       195/65R15                         A02) bis A10)
                                                                           EF0)
                                          205/60R15

                                          215/60R15
                                          A01)K04)

                                          225/55R15
                                          A01)K04)

                                          235/55R15
                                          A01)K04)K13)K22)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    8 / 11                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 90       Mercedes A-Klasse       195/65R15                         A02) bis A10)
                                                                          E93)EF0)
                                         205/60R15
                                         A01)K04)

                                         215/60R15
                                         A01)K03)K04)

                                         225/55R15
                                         A01)K01)K04)

                                         235/55R15
                                         A01)K01)K04)K13)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000556-C0-104-07~DB-5-112-66_5-ET38_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    9 / 11                                                    Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B42) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - bel. Bremsscheibe Ø288x25 mm.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Typ 124 und 124T mit langem Radstand oder Sonderaufbau
     - Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung.

E44) An Fahrzeugen mit Sportfahrwerk ist diese Reifengröße nur als M+S Bereifung zulässig.

E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße
     155/70R15 eingetragen ist.

E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
     serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    10 / 11                                                     Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

F22) Nicht zulässig an 4-Matic-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B532665.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
     serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
     erforderlich sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    11 / 11                                                      Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
     - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
         von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

L01) Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe von
     10mm Dicke zu begrenzen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.05.2013




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