Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 6d Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R5655 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 41R5655.07 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2015 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1K, 1KM, 1KP, 1T, 2K, 2KN, 3B, Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm 3BG, 16, 16H Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 7M Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50792 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm 70X02A, 70X02B, 70X02BL, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50792 180 Nm 70X02C, 70X02D, 70X12A, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm 70X12C, 7DB, 7DWA Typ: 70X02C ABE / EG-Genehmigung: H297 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 103 Transporter 195/70R15 A02) bis A10) E05)T97) H297/NT05 min.1400/1330 max. 1600/1490 5/112/57,1 RA-000556-B0-104-06d~VW-5-112-57-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 6d Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: 70X02B ABE / EG-Genehmigung: H298 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 85 Transporter ww. Multivan 195/70R15 A02) bis A10) oder Caravelle E05)T97) H298/NT04 min.1400/1330 max. 1510/1490 5/112/57,1 Typ: 70X12C ABE / EG-Genehmigung: H299 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 57 bis 85 Transporter ww. Bus ww. 195/70R15 A02) bis A10) Caravelle ww. Syncro E05)T97) H299/NT03 min.1400/1230 max. 1570/1490 5/112/57,1 Typ: 70X02BL ABE / EG-Genehmigung: H304 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 103 California 195/70R15 A02) bis A10) E05)T97) H304/NT04 min.1400/1330 max. 1510/1490 5/112/57,1 Typ: 70X02D ABE / EG-Genehmigung: H324 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 85 Transporter 195/70R15 A02) bis A10) (Lkw offener Kasten, ww. E05)T97) Plane und Spriegel) H324/NT04 min.1250/1410 max. 1510/1490 5/112/57,1 Typ: 70X02A ABE / EG-Genehmigung: H325 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 85 Transporter 195/70R15 A02) bis A10) (Lkw geschl. Kasten) E05)T97) H325/NT04 min.1250/1230 max. 1510/1490 5/112/57,1 Typ: 70X12A ABE / EG-Genehmigung: H326 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 85 Transporter 195/70R15 A02) bis A10) (Lkw geschl. Kasten) E05)T97) H326/NT12 min.1400/1230 max. 1510/1490 5/112/57,1 RA-000556-B0-104-06d~VW-5-112-57-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 6d Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: 7DB ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0067*.., e1*98/14*0067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 103 Transporter ww. Multivan 195/70R15 A02) bis A10) ww. California ww. Syncro E05)T97) e1*98/14*0067*11 min.1330/1230 max. 1600/1490 5/112/57,1 Typ: 7DWA ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14P0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 103 California 195/70R15 A02) bis A10) E05)T97) e1*98/14P0120*07 min.1400/1490 max. 1510/1490 5/112/57,1 Typ: 7M ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 128 VW Sharan 195/65R15 M+S A02) bis A10) E05) E04) 195/65R15 E05) 205/60R15 205/65R15 A01)K49) 215/60R15 A01)K49) e1*98/14*0023*20 2WD 1260/1280(1355) 5/112/57,1 e1*2001/116*0023*35 4WD 1240/1330(1405) Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0043*.., e1*98/14*0043*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 142 Passat, Passat Variant 195/65R15 A02) bis A10) (syncro / 4-Motion) A93) 205/60R15 215/60R15 195/65R15 M+S A93) e1*98/14*0043*15E min. 930/970, max. 1170/1080, 5/112/57,0 1190/1160 bei Allrad RA-000556-B0-104-06d~VW-5-112-57-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 6d Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: 3BG ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0157*.., e1*2001/116*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 110 Passat, Passat Variant 195/65R15 A02) bis A10) (4-Motion) A93) E04) 205/60R15 215/60R15 e1*2001/116*0157*12E min. 970/980max. 1190/1060, 1110/1160(1195) bei 5/112/57,1 Allrad Typ: 1T ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0211*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Touran 195/65R15 A01) bis A10) A93) E04)K03)K04) 205/60R15 75 bis 110 Touran Cross 195/65R15 M+S A02) bis A10) A93) E04) 205/60R15 M+S e1*2001/116*0211*26 1190/1170(1250) 5/112/57,1 Typ: 1T ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0357*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 Touran 195/65R15 A01) bis A10) A93) E04)K03)K04) 205/60R15 75 bis 125 Touran Cross 195/65R15 M+S A02) bis A10) A93) E04) 205/60R15 M+S e1*2007/46*0357*06 1190/1110(0) 5/112/57,1 RA-000556-B0-104-06d~VW-5-112-57-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 6d Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: 1t ABE / EG-Genehmigung: DE*2007/46*0506*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 103 Touran 195/65R15 A01) bis A10) A93) E04)K03)K04) 205/60R15 77 bis 103 Touran Cross 195/65R15 M+S A02) bis A10) A93) E04) 205/60R15 M+S e1*2007/46*0357*06 1190/1110(0) 5/112/57,1 Typ: 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 Golf 5 195/65R15 A01) bis A10) K01) 205/60R15 59 bis 125 Golf 6 195/65R15 A02) bis A10)E04) 195/65R15 M+S 205/60R15 A01)K01) 77 bis 103 Golf 6 Cabrio 195/65R15 A02) bis A10)E04) 205/60R15 A01)K01) e1*2001/116*0242*42 1120/980(1020) 5/112/57,1 Typ: 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0490*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 103 Golf 6 195/65R15 A02) bis A10)E04) 195/65R15 M+S 205/60R15 A01)K01) e1*2007/46*0490*02 1120/980(0) 5/112/57,1 RA-000556-B0-104-06d~VW-5-112-57-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 6d Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: 2K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0252*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 81 Caddy, 195/65R15 A01) bis A10)E04) Caddy Life, A93) K01)K04) Caddy Maxi, Caddy Maxi Life 205/60R15 A93) e1*2001/116*0252*30 5/112/57,1 Typ: 2KN ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 103 Caddy 195/65R15 A01) bis A10)E04) A93) K01)K04) 205/60R15 A93) e1*2007/46*0217*10 5/112/57,1 Typ: 2KN ABE / EG-Genehmigung: L320 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 80 Caddy 195/65R15 A01) bis A10)E04) A93) K01)K04) 205/60R15 A93) L320*23 1170/1300(0) 5/112/57,1 Typ: 1KP ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 Golf Plus, 195/65R15 A01) bis A10) Golf Plus Cross K03)K04) 205/60R15 215/60R15 K63) e1*2001/116*0304*25 1150/990(1035) 5/112/57,1 RA-000556-B0-104-06d~VW-5-112-57-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 6d Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: 1KM ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 110 Jetta, 195/65R15 A01) bis A10)E04) Golf 5 Kombi, K03)K63) Golf 6 Kombi 205/60R15 K01)K04)K64) 215/60R15 K01)K04)K64) e1*2001/116*0328*23 1100/1080(1110) 5/112/57,1 Typ: 16 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 103 Jetta 195/60R15 A02) bis A10) 195/65R15 205/60R15 A01)K01)K04) 205/65R15 A01)G01)K01)K04)K13)K22) 215/55R15 A01)K01)K04) 215/60R15 A01)K01)K04) 225/55R15 A01)K01)K04) 235/55R15 A01)K01)K02)K13)K21)K22)K28)K63) e1*2007/46*0539*05 1060/960(980) 5/112/57,1 RA-000556-B0-104-06d~VW-5-112-57-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 6d Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: 16H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0584*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Jetta 195/60R15 A02) bis A10) 195/65R15 205/60R15 A01)K01)K04) 205/65R15 A01)G01)K01)K04)K13)K22) 215/55R15 A01)K01)K04) 215/60R15 A01)K01)K04) 225/55R15 A01)K01)K04) 235/55R15 A01)K01)K02)K13)K21)K22)K28)K63) e1*2007/46*0584*00 920/930 (955) 5/112/57,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000556-B0-104-06d~VW-5-112-57-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 6d Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. RA-000556-B0-104-06d~VW-5-112-57-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 6d Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger- oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000556-B0-104-06d~VW-5-112-57-ET38_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 6d Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 K49) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffradinnenhaus muss warm nach innen eingeformt werden. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit- lichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge- währleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) und klebend zu befestigen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen, - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 6d mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 31.01.2012 RA-000556-B0-104-06d~VW-5-112-57-ET38_41R5655.docx