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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  41R5655
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          41R5655.05
Radgröße:                                                6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                         42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast:                                          800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2015 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Citroen (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
Y3, Y4                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP50509 110 Nm
                                 M12x1,25, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                         Y3
ABE / EG-Genehmigung:        F320
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 89     Citroen XM                   185/65R15                                 A02) bis A10)S01)
                                           E05)

                                           195/60R15
                                           E05)

                                           205/55R15
                                           T87)

                                           205/60R15

104 bis 147     Citroen XM                 205/60R15

F320/NT 07E     1150/1150                                                            4/108/65



Typ:                           Y4
ABE / EG-Genehmigung:          G666
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 97           Citroen XM,                  195/65R15                                 A02) bis A10)S01)
              Citroen XM Break
 80           Citroen XM,                  205/60R15
              Citroen XM Break
              (Schaltgetriebe)
 95           Citroen XM,                  205/65R15                                 A02) bis A10)S01)
              Citroen XM Break
 80; 123      Citroen XM,
              Citroen XM Break
              (Automatikgetriebe)
108; 123      Citroen XM,                  205/60R15                                 A02) bis A10)S01)
              Citroen XM Break
              (Schaltgetriebe)
147           Citroen XM,                  205/60R15                                 A02) bis A10)S01)
              Citroen XM Break
G666/NT 04      1210/1150                                                            4/108/65



Typ:                            Y4
ABE / EG-Genehmigung:           e2*93/81*0134*.., e2*98/14*0134*..; e2*93/81*0137*.., e2*98/14*0137*..;
                                e2*93/81*0139*.., e2*98/14*0139*..; e2*93/81*0142*.., e2*98/14*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80; 97         Citroen XM,               195/65R15                                    A02) bis A10)S01)
                Citroen XM Break
                                          205/60R15
NT00            1120/1150                                                            5/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    3/4                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                          Y4
ABE / EG-Genehmigung:         e2*93/81*0135*.., e2*98/14*0135*..; e2*93/81*0140*.., e2*98/14*0140*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 108          Citroen XM,               205/60R15                                    A02) bis A10)S01)
              Citroen XM Break
NT00            1120/1150                                                           5/108/65



Typ:                            Y4
ABE / EG-Genehmigung:           e2*93/81*0137*.., e2*98/14*0137*..;
                                e2*93/81*0142*.., e2*98/14*0142*..;
                                e2*93/81*0138*.., e2*98/14*0138*..;
                                e2*93/81*0143*.., e2*98/14*0143*..;
                                e2*93/81*0136*.., e2*98/14*0136*..;
                                e2*93/81*0141*.., e2*98/14*0141*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 140     Citroen XM,               205/65R15                                 A02) bis A10)S01)
                Citroen XM Break          E05)

                                          195/65R15

                1200/1150                                                           5/108/65



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-C0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Ventil darf nicht über den Felgenrand
     hinausragen

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.08.2010




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