Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R5655 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 41R5655.05 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2015 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment Y3, Y4 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50509 110 Nm M12x1,25, Schaftlänge 28 mm RA-000556-B0-104-10~CI-5-108-65-ET42_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: Y3 ABE / EG-Genehmigung: F320 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 89 Citroen XM 185/65R15 A02) bis A10)S01) E05) 195/60R15 E05) 205/55R15 T87) 205/60R15 104 bis 147 Citroen XM 205/60R15 F320/NT 07E 1150/1150 4/108/65 Typ: Y4 ABE / EG-Genehmigung: G666 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 97 Citroen XM, 195/65R15 A02) bis A10)S01) Citroen XM Break 80 Citroen XM, 205/60R15 Citroen XM Break (Schaltgetriebe) 95 Citroen XM, 205/65R15 A02) bis A10)S01) Citroen XM Break 80; 123 Citroen XM, Citroen XM Break (Automatikgetriebe) 108; 123 Citroen XM, 205/60R15 A02) bis A10)S01) Citroen XM Break (Schaltgetriebe) 147 Citroen XM, 205/60R15 A02) bis A10)S01) Citroen XM Break G666/NT 04 1210/1150 4/108/65 Typ: Y4 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0134*.., e2*98/14*0134*..; e2*93/81*0137*.., e2*98/14*0137*..; e2*93/81*0139*.., e2*98/14*0139*..; e2*93/81*0142*.., e2*98/14*0142*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80; 97 Citroen XM, 195/65R15 A02) bis A10)S01) Citroen XM Break 205/60R15 NT00 1120/1150 5/108/65 RA-000556-B0-104-10~CI-5-108-65-ET42_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: Y4 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0135*.., e2*98/14*0135*..; e2*93/81*0140*.., e2*98/14*0140*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 108 Citroen XM, 205/60R15 A02) bis A10)S01) Citroen XM Break NT00 1120/1150 5/108/65 Typ: Y4 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0137*.., e2*98/14*0137*..; e2*93/81*0142*.., e2*98/14*0142*..; e2*93/81*0138*.., e2*98/14*0138*..; e2*93/81*0143*.., e2*98/14*0143*..; e2*93/81*0136*.., e2*98/14*0136*..; e2*93/81*0141*.., e2*98/14*0141*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 140 Citroen XM, 205/65R15 A02) bis A10)S01) Citroen XM Break E05) 195/65R15 1200/1150 5/108/65 RA-000556-B0-104-10~CI-5-108-65-ET42_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000556-B0-104-10~CI-5-108-65-ET42_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 25.08.2010 RA-000556-B0-104-10~CI-5-108-65-ET42_41R5655.docx