Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47368 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000556-H0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  41R5655
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          41R5655.05
Radgröße:                                               6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2015 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50502     110 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50502     130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47368 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000556-H0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R5655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                           e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Ford C-Max             195/65R15                              A02) bis A10)
                                       N205)                                  BF1) E46) EF0) S01)

                                          195/65R15 M+S

                                          205/60R15
                                          N215)

                                          205/60R15 M+S

                                          215/60R15
                                          A01) K04) N225)

                                          225/55R15
                                          A01) K03) K04)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                                e13*2001/116*0144*..
DA3-LPG                            e13*2001/116*0999*..
DB3                                e13*2001/116*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 92       Ford Focus                  195/60R15                         A02) bis A10)
                (3-türer, 4-türer, 5-türer, A93)                              BF2) EF0) S01)
                Kombi, Cabrio)
                                            195/65R15
                                            A93)

                                          205/60R15

                                          215/55R15

                                          215/60R15

                                          225/55R15

                                          235/55R15
                                          A01) K03) K04) K62)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47368 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000556-H0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R5655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PH2                             e1*2001/116*0206*..
PJ2                             e1*2001/116*0207*..
PT2                             e1*2007/46*0271*..
PT2                             L071
PU2                             e1*2007/46*0272*..
PU2                             L072
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85       Ford Transit Connect/    195/60R15                         A02) bis A10)
                Tourneo Connect          N205) T92)                        BF2) E63) S01)
                (e1*2007/46*0271* bis
                NT 03, e1*2007/46*0272* 195/60R15 M+S
                bis NT 03,               T92)
                e1*2001/116*0206* bis
                NT 15,                   195/65R15
                e1*2001/116*0207*bis NT N205)
                15)
                                         195/65R15 M+S

                                         205/60R15


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47368 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000556-H0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R5655



A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50502
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50502
       Anzugsmoment: 130 Nm

E46)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit einem elektronischem Parkbremssytem
       (EPB) ausgerüstet sind.

E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
       • Typ PT2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271*03 bzw. ABE-Nr. L071*12
       • Typ PU2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*03 bzw. ABE-Nr. L072*12
       • Typ PH2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0206*15
       • Typ PJ2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*15

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47368 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000556-H0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R5655


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K62)   An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
       umzulegen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 9 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 03.04.2019