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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               8
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    41R5655
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                               RONAL
Radausführung:                                           41R5655.05
Radgröße:                                                 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                           800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2015 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) bzw. Matra (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
W, FW, X                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50573 120 Nm
                                M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
B54, B56, J63, JE, K56          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50579 140 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm


Typ:                          J63
ABE / EG-Genehmigung:         F691
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Renault Espace V6      195/65R15                            A02) bis A10)


F691/NT6        1200/1120                                                 5/108/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               8
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                            B54
ABE / EG-Genehmigung:           G199; e2*93/81*0063*.., e2*98/14*0063*..
Motorleistung  Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83; 100; 101; Safrane                   195/65R15                               A02) bis A10)
120 bis 123    (Serienbereifung mit      E05)
               195/65R15, außer
               Allradantrieb)            205/60R15
                                         A01)K15)
 79; 100; 101  Safrane                   195/60R15                               A02) bis A10)
               (Serienbereifung mit      E05)
               195/60R15, außer
               Allradantrieb)

e2*93/81*0063*06 bzw   1230/1050                                                 5/108/60
e2*98/14*0063*07



Typ:                         B56
ABE / EG-Genehmigung:        G638
Motorleistung Handelsbezeichnungen             zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83; 123      Laguna                           205/60R15                         A01) bis A10)
                                                                                 K35)S02)

 102                   Laguna                  195/60R15                         A01) bis A10)
                                                                                 K35)S02)
                                               205/60R15

G638/NT06              1045/910 kg                                               5/108/60



Typ:                                B56
ABE / EG-Genehmigung:               e2*93/81*0012*.., e2*98/14*0012*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 102; 140 Laguna                       195/65R15                          A01) bis A10)
                 ( mit Serienbereifung                                           K35)S02)
                   195/65R15 )                205/60R15

123; 140               Laguna                  205/60R15                         A01) bis A10)
                       ( mit Serienbereifung                                     K35)S02)
                         205/60R15 )

e2*98/14*0012*19       1160/1000                                                 5/108/60




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Nr. :                      RA-000556-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                           K56
ABE / EG-Genehmigung:          e2*93/81*0011*.. , e2*98/14*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 102          Laguna Grand Tour          195/60R15                          A01) bis A10)
              (Ausführungen mit          E05)                               K35)S02)
               Serienbereifung
               195/60R15)                215/50R15

 69 bis 102           Laguna Grand Tour    195/65R15                        A01) bis A10)
                      (Ausführungen mit    E05)                             K35)S02)
                       Serienbereifung
                       195/65R15 ww.       205/60R15
                       205/60R15)
 84 bis 140           Laguna Grand Tour    205/60R15                        A01) bis A10)
                      (Ausführungen mit                                     K35)S02)
                       Serienbereifung
                       205/60R15 )
e2*98/14*0011*20      1120/1210                                             5/108/60



Typ:                            JE
ABE / EG-Genehmigung:           e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72; 84; 102;103 Renault Espace           195/65R15                         A02) bis A10)
                                                                            S02)
                                           205/60R15

                                           205/65R15

                                           215/60R15

 81 bis123            Renault Espace       205/65R15                        A02) bis A10)
                      Renault Espace V6                                     S02)
                                           215/60R15

                                           215/65R15


 140                  Renault Espace       215/65R15                        A02) bis A10)
                      Renault Espace V6                                     S02)


e2*98/14*0084*09E     1340/1260(1310)                                       5/108/60



Typ:                         W
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 80    Kangoo                  195/65R15                             A02) bis A10)E04)
                                                                            A93)
                                          205/60R15
E2*2001/116*0364*18   1125/1210                                             5/108/60




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Nr. :                      RA-000556-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                         W
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 80    Kangoo                  195/65R15                           A02) bis A10)E04)
                                                                          A93)
                                        205/60R15
e2*2007/46*0006*12   1125/1240(0)                                         5/108/60



Typ:                         X
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 78    Kangoo                  195/65R15                           A02) bis A10)E04)
                                                                          A93)
                                        205/60R15
e2*2007/46*0130*00   1095/1210(0)                                         5/108/60



Typ:                         FW
ABE / EG-Genehmigung:        N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 78    Kangoo (Lkw)              195/65R15                         A02) bis A10)E04)
                                                                          A93)
                                        205/60R15
N196/NT3             1095/1210                                            5/108/60



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



RA-000556-B0-104-08~RE-5-108-60-ET42_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    5/6                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.




RA-000556-B0-104-08~RE-5-108-60-ET42_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    6/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der
       Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
       Radhauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,

S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.01.2012




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