Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-E0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R5655 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 41R5655.05 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø76 Ø60.1 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2015 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) bzw. Matra (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment W, FW Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50573 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm B54, B56, J63, JE, K56 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50579 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm RA-000556-E0-104-08~RE-5-108-60-ET42_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-E0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: J63 ABE / EG-Genehmigung: F691 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Renault Espace V6 195/65R15 A02) bis A10) F691/NT6 1200/1120 5/108/60 Typ: B54 ABE / EG-Genehmigung: G199; e2*93/81*0063*.., e2*98/14*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83; 100; 101; Safrane 195/65R15 A02) bis A10) 120 bis 123 (Serienbereifung mit E05) 195/65R15, außer Allradantrieb) 205/60R15 A01)K15) 79; 100; 101 Safrane 195/60R15 A02) bis A10) (Serienbereifung mit E05) 195/60R15, außer Allradantrieb) e2*98/14*0063*07 1230/1050 5/108/60 Typ: B56 ABE / EG-Genehmigung: G638 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83; 123 Laguna 205/60R15 A01) bis A10) K35)S02) 102 Laguna 195/60R15 A01) bis A10) K35)S02) 205/60R15 G638/NT06 1045/910 kg 5/108/60 Typ: B56 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0012*.., e2*98/14*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 72 bis 102; 140 Laguna 195/65R15 A01) bis A10) ( mit Serienbereifung K35)S02) 195/65R15 ) 205/60R15 123; 140 Laguna 205/60R15 A01) bis A10) ( mit Serienbereifung K35)S02) 205/60R15 ) e2*98/14*0012*19 1160/1000 5/108/60 RA-000556-E0-104-08~RE-5-108-60-ET42_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-E0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: K56 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0011*.. , e2*98/14*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 102 Laguna Grand Tour 195/60R15 A01) bis A10) (Ausführungen mit E05) K35)S02) Serienbereifung 195/60R15) 215/50R15 69 bis 102 Laguna Grand Tour 195/65R15 A01) bis A10) (Ausführungen mit E05) K35)S02) Serienbereifung 195/65R15 ww. 205/60R15 205/60R15) 84 bis 140 Laguna Grand Tour 205/60R15 A01) bis A10) (Ausführungen mit K35)S02) Serienbereifung 205/60R15 ) e2*98/14*0011*20 1120/1210 5/108/60 Typ: JE ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 72; 84; 102;103 Renault Espace 195/65R15 A02) bis A10) S02) 205/60R15 205/65R15 215/60R15 81 bis123 Renault Espace 205/65R15 A02) bis A10) Renault Espace V6 S02) 215/60R15 215/65R15 140 Renault Espace 215/65R15 A02) bis A10) Renault Espace V6 S02) e2*98/14*0084*09E 1340/1260(1310) 5/108/60 RA-000556-E0-104-08~RE-5-108-60-ET42_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-E0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FW N196 W e2*2001/116*0364*.. W e2*2007/46*0006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 84 Renault Kangoo 195/65R15 A02) bis A10) A93) EF0) 205/60R15 A93) 215/60R15 A01)K04)K74) 225/55R15 A01)K04)K74) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000556-E0-104-08~RE-5-108-60-ET42_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-E0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. RA-000556-E0-104-08~RE-5-108-60-ET42_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-E0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen. - Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen, K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben. S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 16.09.2014 RA-000556-E0-104-08~RE-5-108-60-ET42_41R5655.docx