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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-D0-104
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    1/6                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     41R5655
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                            41R5655.05
Radgröße:                                                  6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                            800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2015 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) bzw. Matra (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
W, FW                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50573 120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
B54, B56, J63, JE, K56           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50579 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm


Typ:                          J63
ABE / EG-Genehmigung:         F691
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Renault Espace V6       195/65R15                            A02) bis A10)


F691/NT6        1200/1120                                                  5/108/60


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Nr. :                      RA-000556-D0-104
Anlage-Nr. :               8
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                            B54
ABE / EG-Genehmigung:           G199; e2*93/81*0063*.., e2*98/14*0063*..
Motorleistung  Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83; 100; 101; Safrane                   195/65R15                              A02) bis A10)
120 bis 123    (Serienbereifung mit      E05)
               195/65R15, außer
               Allradantrieb)            205/60R15
                                         A01)K15)
 79; 100; 101  Safrane                   195/60R15                              A02) bis A10)
               (Serienbereifung mit      E05)
               195/60R15, außer
               Allradantrieb)

e2*98/14*0063*07   1230/1050                                                    5/108/60



Typ:                         B56
ABE / EG-Genehmigung:        G638
Motorleistung Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83; 123      Laguna                         205/60R15                          A01) bis A10)
                                                                                K35)S02)

 102               Laguna                    195/60R15                          A01) bis A10)
                                                                                K35)S02)
                                             205/60R15

G638/NT06          1045/910 kg                                                  5/108/60



Typ:                                B56
ABE / EG-Genehmigung:               e2*93/81*0012*.., e2*98/14*0012*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 102; 140 Laguna                       195/65R15                         A01) bis A10)
                 ( mit Serienbereifung                                          K35)S02)
                   195/65R15 )                205/60R15

123; 140           Laguna                    205/60R15                          A01) bis A10)
                   ( mit Serienbereifung                                        K35)S02)
                     205/60R15 )

e2*98/14*0012*19   1160/1000                                                    5/108/60




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Nr. :                      RA-000556-D0-104
Anlage-Nr. :               8
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                           K56
ABE / EG-Genehmigung:          e2*93/81*0011*.. , e2*98/14*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 102          Laguna Grand Tour          195/60R15                          A01) bis A10)
              (Ausführungen mit          E05)                               K35)S02)
               Serienbereifung
               195/60R15)                215/50R15

 69 bis 102         Laguna Grand Tour      195/65R15                        A01) bis A10)
                    (Ausführungen mit      E05)                             K35)S02)
                     Serienbereifung
                     195/65R15 ww.         205/60R15
                     205/60R15)
 84 bis 140         Laguna Grand Tour      205/60R15                        A01) bis A10)
                    (Ausführungen mit                                       K35)S02)
                     Serienbereifung
                     205/60R15 )
e2*98/14*0011*20    1120/1210                                               5/108/60



Typ:                            JE
ABE / EG-Genehmigung:           e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72; 84; 102;103 Renault Espace           195/65R15                         A02) bis A10)
                                                                            S02)
                                           205/60R15

                                           205/65R15

                                           215/60R15

 81 bis123          Renault Espace         205/65R15                        A02) bis A10)
                    Renault Espace V6                                       S02)
                                           215/60R15

                                           215/65R15


 140                Renault Espace         215/65R15                        A02) bis A10)
                    Renault Espace V6                                       S02)


e2*98/14*0084*09E   1340/1260(1310)                                         5/108/60




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Anlage-Nr. :               8
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                             N196
W                              e2*2001/116*0364*..
W                              e2*2007/46*0006*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 84       Renault Kangoo          195/65R15                         A02) bis A10)
                                        A93)                              EF0)

                                         205/60R15
                                         A93)

                                         215/60R15
                                         A01)K04)K74)

                                         225/55R15
                                         A01)K04)K74)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-D0-104
Anlage-Nr. :               8
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-D0-104
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    6/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der
         Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
         Radhauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,

K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
     Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
     Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.09.2014




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