Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-C0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R5655 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 41R5655.05 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2015 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment H, J, R, S, T, K Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50588 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm L, LS, LW, N Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50588 110 Nm Gewinde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm RA-000556-C0-104-10b~VO-5-108-65-ET42_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-C0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: LS ABE / EG-Genehmigung: F787 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 142 Volvo 850 185/65R15 A02) bis A10) E05) E19)S03) 195/60R15 205/55R15 185/65R15 M+S 103; 166; 184 Volvo 850 195/60R15 A02) bis A10) E19)S03) 205/55R15 185/65R15 M+S F787/NT10 1090/900 5/108/65 Typ: LW ABE / EG-Genehmigung: G306 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 142 Volvo 850 185/65R15 A02) bis A10) E05) E19)S03) 195/60R15 205/55R15 185/65R15 M+S 103; 166; 184 Volvo 850 TURBO/T-5, 195/60R15 A02) bis A10) Volvo 850 T-5R, E19)S03) Volvo 850 TDI, 205/55R15 Volvo 850 R 185/65R15 M+S G306/NT09 1080/1100 5/108/65 RA-000556-C0-104-10b~VO-5-108-65-ET42_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-C0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: L ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 129 Volvo 850 185/65R15 A02) bis A10)E04) (Limousine, Kombi) E05) E19)S03) 93 bis 176 Volvo S70, V70 195/60R15 (Limousine, Kombi) E05) 205/55R15 185/65R15 M+S e9*93/81*0002*13 1110/1120 5/108/65 Typ: T ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 125 Volvo S80 205/65R15 A02) bis A10)E04) S03) 144 Volvo S80 205/65R15 M+S A02) bis A10)E04) S03) 1130/1040 5/108/65 e9*2001/116*0028*17E Typ: K ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0043*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 S80 ww. LPG, CNG 205/65R15 A02) bis A10) E04)S03) e9*98/14*0043*10 1070 / 1050 5/108/65 Typ: S ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 125 V70 195/65R15 A02) bis A10)E04)E42) (außer XC70, S03) Cross Country) 195/65R15 M+S A93) 205/60R15 215/60R15 e4*98/14*0040*17E 1110/1170 5/108/65 RA-000556-C0-104-10b~VO-5-108-65-ET42_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-C0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: J ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 V70 Bifuel 195/65R15 A02) bis A10) E04)E42) S03) 205/60R15 215/60R15 195/65R15 M+S e4*2001/116*0061*13E 1060/1170 5/108/65 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 125 S60 195/65R15 A02) bis A10)E04) A93) S03) 205/60R15 215/60R15 e9*2001/116*0036*16E 1120/1010 5/108/65 Typ: H ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0044*.., e9*2001/116*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 S60 Bifuel 195/65R15 A02) bis A10) A93) E04)S03) 205/60R15 215/60R15 e9*2001/116*0044*12E 1070/1030 5/108/65 Typ: N ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0015*.., e4*98/14*0015*.., e4*2001/116*0015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 176 C70 195/65R15 M+S A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) A93) E04)S03) 205/60R15 M+S e4*2001/116*0015*14E 1110/970(0) 5/108/65 RA-000556-C0-104-10b~VO-5-108-65-ET42_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-C0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000556-C0-104-10b~VO-5-108-65-ET42_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-C0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Cross-Country-Ausführung, - gepanzerte Ausführung. S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. Die Anlage Nr. 10b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 25.08.2010 RA-000556-C0-104-10b~VO-5-108-65-ET42_41R5655.docx