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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               10b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  41R5655
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         41R5655.05
Radgröße:                                               6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast:                                         800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2015 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
H, J, R, S, T, K                 Serien-Radschraube, Kegel 60°,            ZP50588 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
L, LS, LW, N                     Serien-Radschraube, Kegel 60°,            ZP50588 110 Nm
                                 Gewinde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               10b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                         LS
ABE / EG-Genehmigung:        F787
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 142    Volvo 850               185/65R15                         A02) bis A10)
                                       E05)                              E19)S03)

                                       195/60R15

                                       205/55R15

                                       185/65R15 M+S

103; 166; 184   Volvo 850              195/60R15                         A02) bis A10)
                                                                         E19)S03)
                                       205/55R15

                                       185/65R15 M+S

F787/NT10       1090/900                                                 5/108/65



Typ:                         LW
ABE / EG-Genehmigung:        G306
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 142    Volvo 850               185/65R15                         A02) bis A10)
                                       E05)                              E19)S03)

                                       195/60R15

                                       205/55R15

                                       185/65R15 M+S

103; 166; 184   Volvo 850 TURBO/T-5,   195/60R15                         A02) bis A10)
                Volvo 850 T-5R,                                          E19)S03)
                Volvo 850 TDI,         205/55R15
                Volvo 850 R
                                       185/65R15 M+S

G306/NT09       1080/1100                                                5/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               10b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                          L
ABE / EG-Genehmigung:         e9*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 129   Volvo 850                 185/65R15                                 A02) bis A10)E04)
              (Limousine, Kombi)        E05)                                      E19)S03)

 93 bis 176            Volvo S70, V70       195/60R15
                       (Limousine, Kombi)   E05)

                                            205/55R15

                                            185/65R15 M+S

e9*93/81*0002*13       1110/1120                                                  5/108/65



Typ:                         T
ABE / EG-Genehmigung:        e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 125    Volvo S80               205/65R15                                  A02) bis A10)E04)
                                                                                  S03)

 144                    Volvo S80           205/65R15 M+S                         A02) bis A10)E04)
                                                                                  S03)
                       1130/1040                                                  5/108/65
e9*2001/116*0028*17E



Typ:                         K
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S80 ww. LPG, CNG        205/65R15                                  A02) bis A10)
                                                                                  E04)S03)


e9*98/14*0043*10       1070 / 1050                                                5/108/65


Typ:                         S
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 125    V70                     195/65R15                                  A02) bis A10)E04)E42)
              (außer XC70,                                                        S03)
              Cross Country)           195/65R15 M+S
                                       A93)

                                            205/60R15

                                            215/60R15

e4*98/14*0040*17E      1110/1170                                                  5/108/65




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                         J
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*.
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          V70 Bifuel               195/65R15                                  A02) bis A10)
                                                                                  E04)E42) S03)
                                          205/60R15

                                          215/60R15

                                          195/65R15 M+S

e4*2001/116*0061*13E   1060/1170                                                  5/108/65



Typ:                         R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 125    S60                     195/65R15                                  A02) bis A10)E04)
                                       A93)                                       S03)

                                          205/60R15

                                          215/60R15
e9*2001/116*0036*16E   1120/1010                                                  5/108/65



Typ:                         H
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0044*.., e9*2001/116*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S60 Bifuel              195/65R15                                  A02) bis A10)
                                       A93)                                       E04)S03)

                                          205/60R15

                                          215/60R15
e9*2001/116*0044*12E   1070/1030                                                  5/108/65



Typ:                          N
ABE / EG-Genehmigung:         e4*96/27*0015*.., e4*98/14*0015*.., e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 176   C70                      195/65R15 M+S                              A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio)           A93)                                       E04)S03)

                                          205/60R15 M+S

e4*2001/116*0015*14E   1110/970(0)                                                5/108/65




RA-000556-B0-104-10b~VO-5-108-65-ET42_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               10b
Seite :                    5/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Ventil darf nicht über den Felgenrand
     hinausragen

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000556-B0-104-10b~VO-5-108-65-ET42_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               10b
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Cross-Country-Ausführung,
     - gepanzerte Ausführung.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.

Die Anlage Nr. 10b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.08.2010




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