Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 11 Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R5655 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 41R5655.37 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2015 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 4B, B5, C4, 8P, 8PB Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000556-B0-104-11~AU-5-112-57-ET45_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 11 Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: C4 ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 Audi 100 , 195/65R15 M+S A02) bis A10) Audi 100 Avant, A91) Audi 100 quattro, Audi 100 Avant quattro, 195/65R15 Audi A6, A91)E05a) Audi A6 Avant, Audi A6 quattro, 205/60R15 Audi A6 Avant quattro, 215/60R15 F619/1/NT10E 1240/12001240/1200 5/112/57 Typ: B5 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 142 Audi A4, 185/65R15 M+S A02) bis A10) Audi A4 quattro, A91)E05) Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro 195/65R15 M+S 195/65R15 205/60R15 e1*93/81*0013*19 1105/1110(1100) 5/112/57 Typ: 4B ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.. , e1*98/14*0051*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 142 Audi A6, 195/65R15 M+S A02) bis A10) Audi A6 quattro, A91)E05) E04)E44) Audi A6 Avant, Audi A6 Avant quattro 195/65R15 (bis EG-Genehmigungs-Nr. A91)E05a) e1*98/14*051*11) 205/60R15 A91) e1*96/27*0051*11 1230/1200(1230) 5/112/57 Typ: 8P ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Audi A3 (3- und 5-türer) 195/65R15 A02) bis A10) E05) e1*2001/116*0217*30 1035/1000(1000) 5/112/57 RA-000556-B0-104-11~AU-5-112-57-ET45_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 11 Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: 8PB ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1082*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Audi A3 195/65R15 A02) bis A10) (3- und 5-türer) E05) e13*2007/46*1082*00 1035/1000(1070) 5/112/57 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. RA-000556-B0-104-11~AU-5-112-57-ET45_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-B0-104 Anlage-Nr. : 11 Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version. Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 31.01.2012 RA-000556-B0-104-11~AU-5-112-57-ET45_41R5655.docx