Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R5655
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 41R5655.37
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2015 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
4B, B5, C4, 8P, 8PB Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
RA-000556-B0-104-11~AU-5-112-57-ET45_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: C4
ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Audi 100 , 195/65R15 M+S A02) bis A10)
Audi 100 Avant, A91)
Audi 100 quattro,
Audi 100 Avant quattro, 195/65R15
Audi A6, A91)E05a)
Audi A6 Avant,
Audi A6 quattro, 205/60R15
Audi A6 Avant quattro,
215/60R15
F619/1/NT10E 1240/12001240/1200 5/112/57
Typ: B5
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 142 Audi A4, 185/65R15 M+S A02) bis A10)
Audi A4 quattro, A91)E05)
Audi A4 Avant,
Audi A4 Avant quattro 195/65R15 M+S
195/65R15
205/60R15
e1*93/81*0013*19 1105/1110(1100) 5/112/57
Typ: 4B
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.. , e1*98/14*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 142 Audi A6, 195/65R15 M+S A02) bis A10)
Audi A6 quattro, A91)E05) E04)E44)
Audi A6 Avant,
Audi A6 Avant quattro 195/65R15
(bis EG-Genehmigungs-Nr. A91)E05a)
e1*98/14*051*11)
205/60R15
A91)
e1*96/27*0051*11 1230/1200(1230) 5/112/57
Typ: 8P
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Audi A3 (3- und 5-türer) 195/65R15 A02) bis A10)
E05)
e1*2001/116*0217*30 1035/1000(1000) 5/112/57
RA-000556-B0-104-11~AU-5-112-57-ET45_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: 8PB
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Audi A3 195/65R15 A02) bis A10)
(3- und 5-türer) E05)
e13*2007/46*1082*00 1035/1000(1070) 5/112/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
RA-000556-B0-104-11~AU-5-112-57-ET45_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 11
Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.
Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 31.01.2012
RA-000556-B0-104-11~AU-5-112-57-ET45_41R5655.docx