Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-D0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R5655 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 41R5655.37 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2015 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes Benz Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 168 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50742 110 Nm Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm 169, 245 Radschraube, Kugel Ø 26, Gewinde ZP50705 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 638, 638/1, 638/2 Radschraube, Kugel Ø 26, Gewinde ZP50705 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm RA-000556-D0-104-12~DB-5-112-66_5-ET45_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-D0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: 168 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0073*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 75 A-Klasse 185/55R15 M+S A01) bis A10) E53)K03) 195/50R15 e1*96/79*0073*16E 810/825(850) 5/112/66.5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 85 Mercedes B-Klasse 195/65R15 A02) bis A10) A93) EF0) 205/60R15 A93) 215/55R15 A01)A93)K01) 225/55R15 A01)A93)K01)K04) RA-000556-D0-104-12~DB-5-112-66_5-ET45_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-D0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 169 e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 85 Mercedes A-Klasse 185/65R15 A02) bis A10) A93a) 195/60R15 A93a) 195/65R15 A01)G7Y)K15)K23) 205/55R15 A01)A93a)K03)K04)K15)K23) 205/60R15 A01)K03)K04)K15)K23) 215/55R15 A01)K01)K04)K15)K23)K26) 225/50R15 A01)K01)K04)K15)K23)K26) Typ: 638 ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0005*.., e9*98/14*0005*.., e9*2001/116*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 58 bis 105 Vito 195/70R15 A02) bis A10) 195/70R15C M00) 215/65R15 A01)K72) 225/60R15 A01)K04)K72) e9*2001/116*0005*12 1420/1330 5/112/66,6 RA-000556-D0-104-12~DB-5-112-66_5-ET45_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-D0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 Typ: 638/1 ABE / EG-Genehmigung: K393 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 105 Vito 195/70R15 A02) bis A10) 195/70R15C M00) 215/65R15 A01)K72) 225/60R15 A01)K04)K72) K393Nt07 1420/1330 5/112/66,6 Typ: 638/2 ABE / EG-Genehmigung: e9*95/54*0020*.., e9*98/14*0020*.., e9*2001/116*0020*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 72 bis 128 Viano 195/70R15 A02) bis A10) 195/70R15C M00) 215/65R15 A01)K72) 225/60R15 A01)K04)K72) e9*2001/116*0020*09 1420/1330(1400) 5/112/66,6 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000556-D0-104-12~DB-5-112-66_5-ET45_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-D0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 155/70R15 eingetragen ist. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000556-D0-104-12~DB-5-112-66_5-ET45_41R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47368 Nr. : RA-000556-D0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R5655 G7Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K72) An Achse 2 sind, die Radhausausschnittkanten im Bereich von 60 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 16.09.2014 RA-000556-D0-104-12~DB-5-112-66_5-ET45_41R5655.docx