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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               11b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                41R5655
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                           RONAL
Radausführung:                                        41R5655.37
Radgröße:                                              6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                  76,0 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                        800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2015 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke   :   SEAT S.A., Martorell / Spanien

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                               moment
1P, 1PN, 5P, 5PN                Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 120 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7MS                             Radschraube, Kugel Ø 26 mm,          ZP50792 140 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               11b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110    Seat Alhambra           195/65R15                         A02) bis A10)
                                       E05)                              E04)

                                         195/65R15 M+S

                                         205/60R15

                                         205/65R15

                                         215/60R15

                                         225/55R15
                                         A01)K48)T92)

                                         235/55R15
                                         A01)K48)K49)

e1*98/14*0036*12      1240/1330(1405)                                    5/112/57



Typ:                         5P
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 118   Altea,                  195/65R15                          A02) bis A10)E04)
              Altea XL,               A93)
              Toledo
                                      205/60R15
                                      A93)
e9*2001/116*0050*35   1115/1086(0)                                       5/112/57



Typ:                         5PN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 118   Altea,                  195/65R15                          A02) bis A10)E04)
              Altea XL,               A93)

                                         205/60R15
                                         A93)
e9*2007/46*0012*04    1115/1205 (0)                                      5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. :                      RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. :               11b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


Typ:                         1P
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 118    Leon                   195/65R15                         A02) bis A10)E04)
                                      A93)

                                        205/60R15
                                        A01)A93)K03)

                                        215/60R15
                                        A01)K03)K04)

                                        225/55R15
                                        A01)K01)K04)

e9*2001/116*0052*28   1077/950(0)                                       5/112/57,1



Typ:                         1PN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 118   Leon                    195/65R15                         A02) bis A10)E04)
                                      A93)

                                        205/60R15
                                        A01)A93)K03)

                                        215/60R15
                                        A01)K03)K04)

                                        225/55R15
                                        A01)K01)K04)

e9*2007/46*0013*04    1076/989(0)                                       5/112/57




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Nr. :                      RA-000556-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Anlage-Nr. :               11b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R5655


K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.

K49) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer
     Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer
     3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im
     Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 11b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.01.2012




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